Geistiges Eigentum in Ägypten

Das geistige Eigentum in Ägypten wurde in einem gesonderten Gesetz für alle Schutzrechtsarten geregelt. Es existieren also keine gesonderten Gesetzbücher für Patente oder Marken, wie dies in vielen Jurisdiktionen (u.a. im europäischen Wirtschaftsraum) die Regel ist.

Das ägyptische LAW ON THE PROTECTION OF INTELLECTUAL PROPERTY RIGHTS kennt jedoch alle relevanten Schutzrechtsarten, also Patentrechte, Gebrauchsmusterrechte, Marken (mit Geschäftsbezeichnungen und geografischen Herkunftsangaben), Designs, Halbleitertopografien und Pflanzensorten. Zudem regelt das ägyptische IP-Gesetz auch alle Urheberrechte und verwandte Schutzrechte. Selbst der Geheimnisschutz wird bereits seit langem (2002) ausführlich normiert.

Auch das Arbeitnehmererfinderrecht ist in das ägyptische IP-Gesetz integriert.

Die einzelnen Schutzrechtsarten sind im ägyptischen IP-Gesetz in Abschnitte (Books) aufgeteilt und beispielsweise Patente/ Gebrauchsmuster in einem Abschnitt geregelt.

Patentrecht/ Patente in Ägypten

Die Voraussetzungen für die Durchführung einer ägyptischen Patentanmeldung ähneln dem deutschen/ europäischen Voraussetzungen. Patente werden in Ägypten für 20 Jahre gewährt. Es gibt einige Sonderregelungen im ägyptischen IP-Gesetz.

Es existiert eine eingeschränkte Neuheitsschonfrist von 6 Monaten. Im übrigen gilt auch im agyptischen Patentrecht ein weltweiter Neuheitsbegriff (beides in ART 3 des IP-Gesetzes).

Eine ägyptische Patentanmeldung kann auch in eine ägyptische Gebrauchsmusteranmeldung umgewandelt werden und umgekehrt.

Gebrauchsmusterrecht/ Gebrauchsmuster in Ägypten

Das ägyptische Gebrauchsmuster bezieht sich in Abgrenzung zum Patent nicht auf Verfahren, sondern auf Gegenstände.

Gebrauchsmuster werden insgesamt für die Gesamtlaufzeit von 7 Jahren gewährt.

Halbleitertopografienrecht/ Halbleitertopografien in Ägypten

Halbleitertopografien sind in Ägypten ähnlich wie in Deutschland schützbar. Der besondere Schutz der Topografie entspricht einem Designschutz. Aus diesem Grund fristen Halbleitertopografien schon in Deutschland einer sehr schwachen Nachfrage. Dies gilt auch für Ägypten.

Geheimnischutz in Ägypten

Der Schutz von Geheimnissen (undisclosed information) ist im ägyptischen IP-Gesetz geregelt. Dabei muss die geheime Information durch den Geheimnisträger jedoch selbst auch geschützt werden. Der agyptische Geheimnisschutz ersetzt also nicht die Unterzeichnung einer Geheimhaltungsvereinbarung, sondern setzt dies voraus.

Markenrecht/ Marken und sonstige Kennzeichen in Ägypten

Marken können ebenfalls ähnlich zum deutschen Markengesetz in Ägypten geschützt werden. Als Marke können alle möglichen Kennzeichen geschützt werden.

Allerdings muss die Marke grafisch darstellbar sein. Bestimmte, besondere Markenformen, wie die Klangmarke, die Geruchsmarke, multimediale Marken etc sind nicht grafisch darstellbar und können nach der derzeitigen Rechtslage grds nicht schützbar sein.

Die Schutzdauer beträgt 10 Jahre und ist beliebig oft verlängerbar um weitere 10 Jahre.

In den ersten 5 Jahren ab Eintragung können Marken von Dritten mit einem Löschungsverfahren wieder gelöscht werden (zB wegen älterer Rechte). Später, also ab dem 6. Jahr können die ägyptischen Marken nur noch wegen Bosgläubigkeit angegriffen werden.

Das ägyptische Markenrecht kennt einen Benutzungszwang. Dieser beginnt nach 5 Jahren.

Designrecht/ Designs in Ägypten

Das ägyptische geistige Eigentum kennt Designschutz als “industrial Design” ähnlich dem deutschen Designschutz.

Designs können nach ägyptischen Recht – wie alle Registerrechte – in Gänze übertragen oder lizensiert werden.

Wie bei den ägyptischen technischen Schutzrechten existiert eine 6-monatige Neuheitsschonfrist.

Ägyptische Urheberrechte und verwandte Schutzrechte

Das ägyptische Gesetz über geistiges Eigentum (IP-Gesetz) umfasst auch die typischen Urheberrechte und verwandte Schutzrechte, wie Kunstwerke, Literatur, Bühnenkunst uvam. aus den klassischen Werkarten des Urheberrechts. Darüberhinaus gehören zu den hier geschützten Werken auch Software, Datenbanken und zB Multimediawerke.

Urheberrechte in Ägypten bleiben bis zu 50 Jahre nach dem Tod des Urhebers in Kraft.

Der Schutz von Pflanzensorten in Ägypten

In Ägypten können Sorten dem Sortenschutz zugeführt werden. Die Regelungen zum Sortenschutz erscheinen dabei recht modern. Die Voraussetzungen für den Sortenschutz ähneln dem deutschen Sortenschutzrecht.

Wein und Bäume können bis zu 25 Jahren geschützt werden, alle übrigen Sorten können maximal 20 Jahre geschützt werden.

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