Vertriebsrecht in China/ Vertrieb nach/in China

Das chinesische Aussenhandelsrecht als Teil des chinesischen Wirtschaftsrecht reguliert wesentliche Möglichkeit, wie ein Vertrieb nach China gestaltet werden kann.

Während früher China als verlängerte Werkbank der Welt galt, hat sich dies seit langem dahingehend gewandelt, dass der chinesische Markt selbst zu den weltweit wichtigsten Absatzmärkten gehört. Mit Blick auf die zukünftigen Potentiale dürfte China schon längst der wichtigste Markt der Welt sein. Zudem ist China sehr innovativ.

Vereinbar mit dem chinesischen Recht kann das Vertriebsrecht in China natürlich über staatliche Außenhandelsgesellschaften Chinas erfolgen. Ferner ist der Einsatz chinesische Handelsvertreter ebenso möglich wie der chinesischer Händler. Das Vertriebsrecht in China kann auch durch eine eigene Handelsgesellschaft bspw.  in einer Freihandelszone, durch sog. Handelshäuser, unter eingeschränkter Zuhilfenahme von  Repräsentanzen organisiert werden.

Chinesischer Handelsvertretervertrag/ Handelsvertreterrecht

Im chinesischen Wirtschaftsrecht und im Aussenhandelsrecht ist kein gesondertes chinesisches Handelsvertreterrecht normiert. Dementsprechend kennt das chinesische Recht keinen Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters nach Beendigung des Handelsvertretervertrages.

Allerdings existieren z.B. regionale Regelungen wie in der Sonderwirtschaftszone Shenzhen. Dort wurde ein gesondertes Handelsgesetzbuch verfasst, das auch Regelungen zum Handelsvertreterrecht umfasst.

Die chinesische Vertragsgestaltung eines Handelsvertretervertrages kann mangels besonderer Regelungen grundätzlich in der für internationale Handelsvertreterverträgen üblichen Form mit den üblichen Regelgehalten vereinbart werden. Ein chinesischer Handelsvertreter registriert gerne eigene Schutzrechte; daher – und aus vielen anderen Gründen – ist vor Durchführung der Ausdehnung eines bestehenden Schutzes auf China stets empfehlenswert. Zudem erscheint die Vereinbarung einer Schiedsabrede sinnvoll.

Chinesische Handelsgesellschaft

Das chinesische Recht unterscheidet Produktionsgesellschaften, Handelsgesellschaften und Dienstleistungsgesellschaften. Mit der Gründung einer eigenen Handelsgesellschaft, bspw. in Form einer chinesischen GmbH, kann vertriebsrechtlich im chinesischen Markt eine eigene Vertriebsgesellschaft aufgebaut werden. In einigen Branchen muss hierfür ein Joint Venture mit einem chinesischen Partner eingegangen werden. In welchen Branchen das der Fall ist, regelt eine Negativliste. Dort sind die beschränkt zulässigen Branchen und die verbotenen Wirtschaftszweige aufgeführt.

Chinesische Kommissionsverträge

Im chinesischen Vertragsgesetz wird auch der Kommisionsvertrag nach chinesischem Recht geregelt. Diese Regelungen ähneln denjenigen im deutschen Handelsrecht zum Kommissionsvertrag.

Aussenhandelslizenz in China

Früher war der Aussenhandel in China für ausländische Unternehmen über staatliche Aussenhandelsgesellschaften eingeschränkt möglich, nicht aber über besipielsweise Handelsvertreter. Inzwischen kann der Handel von und nach China in vielen Bereichen durch eine Registrierung dieses handels erfolgen. Diese Registrierung wird auch Aussenhandelslizenz genannt.

 

Chinesischer Handelsvertretervertrag, Chinesische Kommissionsverträge, Aussenhandelslizenz – und schon sind wir mitten im chinesischen Vertriebsrecht.

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