Gewerblicher Rechtsschutz/ IP-Recht in Luxemburg

Der gewerbliche Rechtsschutz in Luxemburg ist umfassend geregelt. Dabei werden Patente bei der zugehörigen luxemburgischen Stelle angemeldet. Für Marken und Designs hat Luxemburg mit Belgien und den Niederlanden das Benelux-Amt für geistiges Eigentum.

In Luxemburg fallen alle Bereiche des geistigen Eigentums dennoch in die Zuständigkeit einer einzigen nationalen Verwaltung, nämlich des Amtes für geistiges Eigentum (Office de la propriété intellectuelle,  OPI) des Ministeriums für Wirtschaft.

Dieses ist für  den Rechts- und Verwaltungsrahmen in Bezug auf die den Unternehmen und Gründern angebotenen Instrumente zuständig, welche es ihnen ermöglichen, den Wert ihres geistigen Eigentums zu schützen und zu steigern, wie beispielsweise die Verwaltung von Patenten für Erfindungen.

Das Institut für geistiges Eigentum Luxemburg (Institut de la  propriété intellectuelle Luxembourg, IPIL), das als primäre Anlaufstelle für Unternehmen dient, entwickelt und bietet Unterstützungs- und Begleitdienste für Unternehmen, Forschungsakteure, öffentliche Einrichtungen und jedes andere interessierte Publikum durch die Entwicklung und Durchführung von Trainings-, Werbe- und Sensibilisierungsmaßnahmen.

Patentrecht in Luxemburg

Ein Patent ist ein Titel, der dem Erfinder und / oder dem Anmelder das Recht gibt, andere daran zu hindern, die im Patent beanspruchte Erfindung zu verwerten. Als Gegenleistung für die Offenbarung dieser Erfindung gewährt der luxemburgische Staat dem Erfinder ein Nutzungsmonopol für einen Zeitraum von maximal 20 Jahren.

Patentierbarkeit in Luxemburg

Um ein Patent in Luxemburg zu erhalten, muss die Erfindung patentierbar sein und bestimmte Patentierbarkeitskriterien erfüllen:

  • Die Erfindung muss neu sein.
  • Die Erfindung muss eine erfinderische Tätigkeit beinhalten.
  • Die Erfindung muss gewerblich anwendbar sein.

Ein Patent wird auch in Luxemburg nicht erteilt für:

  • Entdeckungen, wissenschaftliche Theorien und mathematische Methoden;
  • ästhetische Kreationen;
  • Pläne, Grundsätze und Methoden für die Ausübung intellektueller Aktivitäten, für Spiele oder für wirtschaftliche Aktivitäten sowie für Computerprogramme;
  • Informationspräsentationen;
  • Methoden der medizinischen Behandlung von Menschen oder Tieren
  • Pflanzensorten oder Tierrassen sowie im Wesentlichen biologische Verfahren zur Herstellung von Pflanzen oder Tieren, mit Ausnahme von mikrobiologischen Verfahren und Produkten, die durch diese Verfahren erhalten werden.

Luxemburgische Patentanmeldung

Eine luxemburgische Patentanmeldung kann beim Amt für geistiges Eigentum des Wirtschaftsministeriums eingereicht werden.

Der Erfinder, der eine Patentanmeldung in Luxemburg eingereicht hat, kann diese in anderen Ländern unter Verwendung des Prioritätsrechts wiederholen, das er 12 Monate ab dem Datum der Einreichung des nationalen Patents genießt.

Ein europäisches Patent für bis zu 40 Länder des europäischen Kontinents kann nach Wahl des Anmelders beim Europäischen Patentamt eingereicht werden. Das erteilte europäische Patent hat in den benannten Staaten den gleichen rechtlichen Wert wie ein nationales Patent.

Der Patentkooperationsvertrag (PCT) ist eine globale Vereinbarung zur Vereinfachung des Verfahrens zur Einreichung von Patentanmeldungen. Mitglieder sind mehr als 140 Länder, darunter die meisten Industrieländer. Durch eine einzige internationale Anmeldung kann der Anmelder in allen Unterzeichnerländern des Vertrags ein Patent anmelden.

Benelux-Marken/ Markenrecht in Luxemburg

Im Anmeldeprozess werden Benelux-Marken für alle 3 Benelux-Staaten behandelt. Das Benelux-Amt verfügt aber nicht über eine gesonderte Benelux-Marken-Gerichtsbarkeit.

Dementsprechend sind beispielsweise eine markenrechtliche Markenverletzung nach jeweils nationalem Recht, in Luxemburg nach luxemburgischen Recht sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich verfolgbar. Eine Markenverletzung in Luxemburg wird also in erster Linie von luxemburgischen Gerichten behandelt.

Eine Benelux-Marke gibt 10 Jahre Markenschutz auch in Luxemburg und kann beliebig oft verlängert werden.

Das BOIP kennt auch beschleunigte Markenanmeldung mit echter Beschleunigung.

Benelux-Designs/ Designrecht in Luxemburg

Wie bei den Marken werden Benelux-Designs für alle Benelux-Zielstaaten, einschliesslich Luxemburg beim Benelux Amt für geistiges Eigentum angemeldet.

Mangels Benelux-Gerichtsbarkeit müssen Streitigkeiten, wie eine Designverletzung in Luxemburg vor den luxemburgischen Gerichten ausgefochten werden.

Ein Benelux-Design gilt zunächst für 5 Jahre und kann maximal 5 Mal auf bis zu 25 Jahre Gesamtschutzdauer verlängert werden.

Urheberrecht in Luxemburg

Das Urheberrecht bezieht sich auf alle Rechte der Urheber an ihren literarischen oder künstlerischen Werken.

Urheberrechtsschutz in Luxemburg

Um urheberrechtlich geschützt zu sein, muss das Werk (jede Produktion im literarischen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Bereich, einschließlich Computerprogrammen und Datenbanken):

  • ausreichende Originalität haben;
  • Gestalt angenommen haben (was Ideen oder Konzepte ausschließt).

Es ist kein formelles Registrierungsverfahren erforderlich, um Urheberrechtsschutz zu erhalten. In der Tat ergibt sich das Urheberrecht aus der einfachen Tatsache der Schaffung des Werkes. Die Urheber erwerben somit automatisch Rechte an ihren Werken, so dass sie ihre spätere Nutzung durch Dritte kontrollieren können.

Dauer des luxemburgischen Urheberrechts

Der Schutz gilt während des gesamten Lebens des Urhebers und 70 Jahre nach seinem Tod zugunsten seiner Erben und Begünstigten. Der Rechteinhaber kann beschließen, sie ganz oder teilweise zu übertragen, indem er beispielsweise Lizenzen erteilt, die die alleinige Nutzung des Werks ermöglichen.

Der Nachweis des Erstellungsdatums des Werkes kann auf jede Art und Weise erbracht werden, insbesondere durch:

  • Der i-Deposit-Umschlag: Wenn Sie diesen Umschlag an das Benelux-Büro für geistiges Eigentum senden, können Sie das Erstellungsdatum eines Werks für ganz Benelux und für 5 Jahre nach Zahlung von ‚ein Betrag von 45 Euro;
  • Die Hinterlegung einer Kopie des Werkes bei einem anerkannten Vertreter, nämlich einer Bank oder einem Notar, damit Datum und Uhrzeit der Hinterlegung aufgezeichnet werden;
  • Senden Sie das Werk per Post an Ihre eigene Adresse, und achten Sie darauf, es nicht nach Erhalt zu öffnen. In diesem Fall gibt der Poststempel dem Werk ein offizielles Registrierungsdatum.

Verwendung von urheberrechtlich geschützten Werken in Luxemburg

Um ein Werk eines anderen verwenden zu können, ist es grundsätzlich erforderlich, die vorherige Genehmigung des Autors durch direkte Kontaktaufnahme einzuholen. Es gibt jedoch Organisationen in Luxemburg, die das Urheberrecht gemeinsam verwalten und im Namen der Eigentümer Lizenzen gegen Zahlung bereitstellen:

  • Die Gesellschaft der Autoren, Komponisten und Musikverleger (SACEM Luxembourg) verwaltet die Rechte an Klangwerken, ähnlich der GEMA und GVL in Deutschland
  • Die Luxemburger Organisation für Reproduktionsrechte (Luxorr) verwaltet die Rechte von Autoren und Verlegern literarischer und ähnlicher Werke ähnlich der VG WORT in Deutschland
  • Die Luxemburger Vereinigung für die Verwaltung audiovisueller Werke (Algoa) verwaltet die Rechte an audiovisuellen Werken.
  • Die Vereinigung für die kollektive Verwaltung von audiovisuellen Werken in Europa (AGICOA EUROPE) verwaltet audiovisuelle Werke.
  • Die Gesellschaft der dramatischen Autoren und Komponisten (SACEM-SACD) verwaltet dramatische Werke (Live-Shows).

Sortenschutz in Luxemburg?

Luxemburg hat kein eigenes System für Sortenschutzrechte. Luxemburg ist einer der wenigen EU-Staaten, die dem UPOV-Abkommen über Sortenschutz nicht beigetreten sind.

Allerdings kann über den EU-Sortenschutz auch Luxemburg erreicht werden.

Internationale Abkommen im geistigen Eigentum von Luxemburg

Den nachfolgenden Abkommen im IP Recht ist Luxemburg beigetreten:

 

Contracting Party Treaty Signature Instrument In Force Details
Luxembourg Beijing Treaty on Audiovisual Performances June 20, 2013
Luxembourg Berne Convention Accession: June 20, 1888 June 20, 1888 Details
Luxembourg Budapest Treaty December 8, 1977 Ratification: April 29, 2010 July 29, 2010
Luxembourg Hague Agreement Accession: February 22, 1979 April 1, 1979 Details
Luxembourg Locarno Agreement October 8, 1968
Luxembourg Madrid Agreement (Marks) Accession: July 15, 1924 September 1, 1924 Details
Luxembourg Madrid Protocol June 28, 1989 Ratification: January 1, 1998 April 1, 1998 Details
Luxembourg Marrakesh VIP Treaty June 28, 2013
Luxembourg Nice Agreement June 15, 1957 Accession: December 19, 1974 March 24, 1975 Details
Luxembourg Paris Convention Accession: May 12, 1922 June 30, 1922 Details
Luxembourg Patent Cooperation Treaty December 30, 1970 Ratification: January 31, 1978 April 30, 1978 Details
Luxembourg Patent Law Treaty June 2, 2000
Luxembourg Phonograms Convention October 29, 1971 Ratification: November 25, 1975 March 8, 1976
Luxembourg Rome Convention Accession: November 25, 1975 February 25, 1976 Details
Luxembourg Singapore Treaty March 29, 2006 Ratification: September 3, 2013 January 8, 2014 Details
Luxembourg Strasbourg Agreement March 24, 1971 Ratification: April 6, 1976 April 9, 1977 Details
Luxembourg Trademark Law Treaty October 28, 1994 Ratification: May 11, 2012 August 11, 2012
Luxembourg Vienna Agreement June 12, 1973 Ratification: September 16, 1983 August 9, 1985
Luxembourg WIPO Convention July 14, 1967 Ratification: December 19, 1974 March 19, 1975 Details
Luxembourg WIPO Copyright Treaty February 18, 1997 Ratification: December 14, 2009 March 14, 2010
Luxembourg WIPO Performances and Phonograms Treaty February 18, 1997 Ratification: December 14, 2009 March 14, 2010

 

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