Bulgarisches geistiges Eigentum

In Bulgarien umfasst der gewerbliche Rechtsschutz/ das geistige Eigentum, Patente, Gebrauchsmuster, geographische Herkunftsangaben, Designs, Marken und Urheberrecht. Das nationale bulgarische Patentamt (BPO https://www.bpo.bg/en/home ) verwaltet die gewerblichen Schutzrechte, soweit diese in Registern eingetragen werden.

Neben den nationalen Anmeldesystemen des gewerblichen Rechtsschutzes können auch alle europäischen und viele internationale Systeme beansprucht werden.

Bulgarisches Patentrecht/ Patentschutz in Bulgarien

Bulgarische Patente werden für Erfindungen auf allen Gebieten der Technik im Rahmen eines Patenterteilungsverfahrens erteilt. Voraussetzung für einen Patentschutz in Bulgarien sind Neuheit, erfinderischer Schritt und gewerbliche Anwendbarkeit.

Das bulgarische Patentrecht kennt auch Gebrauchsmuster. Sie unterliegen den gleichen Grundvoraussetzungen wie Patentanmeldungen. Allerdings können Gebrauchsmuster nur auf Gegenstände und nicht auf Verfahren erhalten werden. Demgegenüber gibt es in Bulgarien auch Verfahrenspatente.

Patent werden für maximal 20 Jahre gewährt, Gebrauchsmuster enden spätestens nach 10 Jahren. Im bereich der Arzneimittel existiert die Möglichkeit ein ergänzendes Schutzzertifikat zu erhalten, so dass der gesamte Schutz dann bis zu 25 Jahren andauern kann.

In Patentverletzungsverfahren können die bulgarischen Gerichte angerufen werden.

Markenanmeldung in Bulgarien/ bulgarisches Markenrecht

In Bulgarien können als Marke die üblichen Zeichen angemeldet werden. Nach bulgarischem Markenrecht müssen die Marken graphisch darstellbar sein. Daher scheiden bestimmte moderne Markenformen (noch) aus.

Die Markenanmeldung in Bulgarien durchläuft eine Formalprüfung. Dabei werden auch Eintragungshindernisse formeller Art geprüft.

Mit Eintragung der Marke besteht Markenschutz in Bulgarien für 10 Jahre ab Markenanmeldung. Die Schutzdauer kann beliebig oft verlängert werden.

Marken können nach einer Benutzungsschonfrist von 5 Jahren auf Antrag wegen Nichtbenutzung für verfallen erklärt werden.

Designschutz in Bulgarien/ bulgarisches Designrecht

Ein neues Design kann nach bulgarischem Designrecht dem bulgarischen Designschutz zugeführt werden. Design meint dabei stets das Sichtbare; technische Besonderheiten spielen hierbei keine massgebliche Rolle.

Eine Designanmeldung in Bulgarien ist relativ günstig und die Verfahrensdauer bis zur Eintragung des Designs in das bulgarische Designregister ebenfalls kurz.

Die maximale Schutzdauer beträgt 25 Jahre. Erstmals nach 5 Jahren muss ein eingetragenes Design verlängert werden um weitere 5 Jahre.

Sonstige Schutzrechte in Bulgarien (Sortenschutz, Halbleitertopografien)

Auch in Bulgarien wird beim BOP (bulgarisches Patentamt) die nationalen bulgarischen Sortenschutzrechts sowie Halbleitertopografien verwaltet. Beide Schutzrechtsarten haben jedoch keine besondere Bedeutung, weil europäische Schutzrechte überwiegen (Sortenschutz) bzw. der Schutz von Halbleitertopografien ein Nischendasein fristet.

Bulgarisches Patentamt

Weitere Informationen zum bulgarischen geistigen Eigentum

Nutzen Sie eine erste Beratung zu allen Fragen rund um das internationale Wirtschaftsrecht.

Termin buchen

So finden Sie uns

Kanzlei-Hauptsitz in Hannover

Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Schreiben Sie uns






    horak.
    RECHTSANWÄLTE HANNOVER
    FACHANWÄLTE
    PATENTANWÄLTE

    Georgstr. 48
    30159 Hannover (Hauptsitz)
    Deutschland

    Fon 0511.35 73 56-0
    Fax 0511.35 73 56-29
    info@int-wirtschaftsrecht.de
    hannover@int-wirtschaftsrecht.de

    Bürozeiten

    Montag bis Donnerstag 08:00 – 17:30 Uhr
    Freitag 08:00 – 17:00 Uhr

    Kanzlei in Bahnhofsnähe

    Zu den üblichen Kommunikationswegen bieten wir auch persönliche Beratungsgespräche durch Videokonferenzen an. Dabei können wir selbstverständlich alle etablierten Dienste verwenden.

    Sie möchten einen Termin mit uns?
    Jetzt Termin buchen!

    Unsere Standorte

    horak.
    RECHTSANWÄLTE BERLIN
    FACHANWÄLTE
    PATENTANWÄLTE

    Wittestraße 30 K
    13509 Berlin
    Deutschland

    Fon 030.403 66 69-00
    Fax 030.403 66 69-09
    berlin@int-wirtschaftsrecht.de

    zu unserem Standort nach Berlin

    horak.
    RECHTSANWÄLTE BIELEFELD
    FACHANWÄLTE
    PATENTANWÄLTE

    Herforder Str. 69
    33602 Bielefeld
    Deutschland

    Fon 0521.43 06 06-60
    Fax 0521.43 06 06-69
    bielefeld@int-wirtschaftsrecht.de

    zu unserem Standort nach Bielefeld

    horak.
    RECHTSANWÄLTE BREMEN
    FACHANWÄLTE
    PATENTANWÄLTE

    Parkallee 117
    28209 Bremen
    Deutschland

    Fon 0421.33 11 12-90
    Fax 0421.33 11 12-99
    bremen@int-wirtschaftsrecht.de

    zu unserem Standort nach Bremen

    horak.
    RECHTSANWÄLTE DÜSSELDORF
    FACHANWÄLTE
    PATENTANWÄLTE

    Grafenberger Allee 293
    40237 Düsseldorf
    Deutschland

    Fon 0211.97 26 95-00
    Fax 0211.97 26 95-09
    duesseldorf@int-wirtschaftsrecht.de

    zu unserem Standort nach Düsseldorf

    horak.
    RECHTSANWÄLTE FRANKFURT/ MAIN
    FACHANWÄLTE
    PATENTANWÄLTE

    Alfred-Herrhausen-Allee 3-5
    65760 Frankfurt-Eschborn
    Deutschland

    Fon 069.380 79 74-20
    Fax 069.380 79 74-29
    frankfurt@int-wirtschaftsrecht.de

    zu unserem Standort nach Frankfurt

    horak.
    RECHTSANWÄLTE HAMBURG
    FACHANWÄLTE
    PATENTANWÄLTE

    Colonnaden 5
    20354 Hamburg
    Deutschland

    Fon 040.882 15 83-10
    Fax 040.882 15 83-19
    hamburg@int-wirtschaftsrecht.de

    zu unserem Standort nach Hamburg

    horak.
    RECHTSANWÄLTE HANNOVER
    FACHANWÄLTE
    PATENTANWÄLTE

    Georgstr. 48
    30159 Hannover (Hauptsitz)
    Deutschland

    Fon 0511.35 73 56-0
    Fax 0511.35 73 56-29
    info@int-wirtschaftsrecht.de
    hannover@int-wirtschaftsrecht.de

    zu unserem Standort nach Hannover

    horak.
    RECHTSANWÄLTE MÜNCHEN
    FACHANWÄLTE
    PATENTANWÄLTE

    Landsberger Str. 155
    80687 München
    Deutschland

    Fon 089.250 07 90-50
    Fax 089.250 07 90-59
    muenchen@int-wirtschaftsrecht.de

    zu unserem Standort nach München

    horak.
    RECHTSANWÄLTE STUTTGART
    FACHANWÄLTE
    PATENTANWÄLTE

    Königstraße 80
    70173 Stuttgart
    Deutschland

    Fon 0711.99 58 55-90
    Fax 0711.99 58 55-99
    stuttgart@int-wirtschaftsrecht.de

    zu unserem Standort nach Stuttgart

    horak.
    PATENTANWÄLTE WIEN

    Trauttmansdorffgasse 8
    1130 Wien
    Österreich

    Fon +43.1.876 15 17
    Fax +49.511.35 73 56-29
    wien@int-wirtschaftsrecht.de

    zu unserem Standort nach Wien