Italienisches Recht

Das politische System Italiens ist wie jede moderne Demokratie durch eine Trennung der Gewalten in Legislative, Exekutive und Judikative gekennzeichnet. Das italienische Recht weist durch das römische Recht eine Vorbildfunktion für das Recht anderer Staaten auf.

Das italienische Recht ist weitgehend kodifiziert; das gilt vor allem auch für das Zivilrecht und damit das italienische Wirtschaftsrecht.

Für die Gesetzgebung ist die Legislative zuständig, der Gesetzesvollzug obliegt der Exekutive, während die Judikative für die Einhaltung der Gesetze sorgt.

Das Rechtssystem in Italien

In Italien gibt es die folgenden Rechtsquellen. Sie werden in der Reihenfolge ihrer Bedeutung aufgeführt:

  • Verfassung Italiens
  • italienische Gesetze (Gesetzbücher und sonstige Parlamentsgesetze, Regionalgesetze)
  • italienische Verordnungen
  • Gewohnheitsrecht Italiens

Gesetze können ausgelegt werden und die italienische Rechtsprechung kann nachfolgende Entscheidungen beeinflussen. Die Rechtsprechung ist aber nicht unbedingt verbindlich, da Italien ein kontinentaleuropäisches Rechtssystem besitzt, in dem positives, geschriebenes Recht die wichtigste Grundlage für die Rechtsauslegung bildet.

Die Verfassung ist die wichtigste Rechtsquelle. Sie fußt auf der verfassunggebenden Gewalt und kann nur durch ein besonderes Verfahren geändert werden, das komplizierter ist als das Verfahren zur Änderung einfacher Gesetze.

Parlamentsgesetze werden von der Camera dei Deputati (Abgeordnetenkammer) und vom Senato (Senat) erlassen. Sie gelten für das gesamte italienische Hoheitsgebiet.

Regionalgesetze sind in ihrer Wirkung räumlich (auf die Region) und sachlich (auf bestimme Bereiche) beschränkt.

Verordnungen sind Rechtsakte zur Durchführung nationaler und regionaler Gesetze.

Das Projekt „Normattiva“ wurde im März 2010 gestartet, um die Informatisierung und Klassifizierung der von den öffentlichen Verwaltungen angewandten nationalen und regionalen Rechtsvorschriften zu fördern und um den Bürgen die Suche nach diesen Vorschriften und deren Abfrage zu erleichtern.

Italiens Gerichtsbarkeit

Das italienische Rechtssystem basiert auf dem römischen ius civile.

Die Tätigkeiten des Richters und Staatsanwalts werden durch Angehörige der Justiz ausgeübt. Die Verwaltungsaufgaben obliegen dem Justizministerium.

Die Justiz kann in die folgenden Bereiche aufgeschlüsselt werden:

  • ordentliche Zivil- und Strafgerichtsbarkeit in Italien
  • italienische Verwaltungsgerichtsbarkeit
  • italienische Finanzgerichtsbarkeit
  • italienische Militärgerichtsbarkeit
  • Steuergerichtsbarkeit Italiens

Die Regionalen Verwaltungsgerichte (Tribunali Amministrativi Regionali oder TAR) sowie der Staatsrat (Consiglio di Stato) sind für Verwaltungssachen zuständig.

Der Rechnungshof (Corte dei conti) ist für die Finanzgerichtsbarkeit zuständig; dort hat auch der für Finanzsachen zuständige Generalstaatsanwalt seinen Amtssitz.

Die Zuständigkeit für Steuersachen liegt bei den Provinz- und Bezirkssteuerkommissionen.

In der ordentlichen Zivil- und Strafgerichtsbarkeit sprechen Richter Recht. Die Richterschaft ist aufgeteilt in Richter einerseits und als Ermittler tätige Staatsanwälte andererseits.

Der italienische Friedensrichter

Friedensrichter (giudice di pace) sind ehrenamtliche Richter (keine Berufsrichter). Sie entscheiden einfache Zivil- und Strafsachen.

Das italienische Gericht erster Instanz

Gerichte (tribunali) erster Instanz entscheiden die komplizierteren Fälle. Es werden italienische Berufsrichter tätig.

Der Appellationsgerichtshof in Italien

In der zweiten Instanz können sowohl aus rechtlichen als auch aus tatsachenbezogenen Gründen Rechtsmittel gegen eine erstinstanzliche Entscheidung eingelegt werden. Hierzu gibt es Appellationsgerichte (corte d’appello).     Aufsichtsgerichte (tribunale di sorveglianza) – Gerichte zweiter Instanz (und in besonderen Fällen erster Instanz) für Fragen des Strafvollzug.

Der italienische oberste Kassationshof

Revision an höchster Stelle wegen einer Gesetzesverletzung führt zum Obersten Gerichtshof (corte di cassazione) – letzte Instanz, Zuständigkeit für alle Sachen.

Rechtsanwaltschaft und Anwaltszwang in Italien

Grundsätzlich muss eine Vertretung durch einen Rechtsanwalterfolgen (Anwaltszwang; die fachliche Vertretung ist zwingend vorgeschrieben (obbligo di difesa tecnica).

Dies gilt nicht für Bagatellsachen (mit einem Streitwert bis zu 1100 EUR, die vor dem Friedensrichter verhandelt werden) und nicht, wenn Sie selbst als Rechtsanwalt zugelassen sind (Artikel 86 Zivilprozessordnung Italien).

Die italienische Schiedsgerichtsbarkeit

Italien verfügt über eine gesetzliche Regelung des Schiedsgerichtswesens. Danach stellt ein Schiedsvertrag (compromesso) eine Vergleichsvereinbarung über eine Streitigkeit aus der Vergangenheit dar. Mit einer Schiedsklausel (clausola compromissoria) oder Schiedsabrede soll hingegen eine zukünftigen Streitigkeit der Schiedsgerichtbarkeit unterfallen.

Italien ist Mitglied des New Yorker Abkommens über die  Anerkennung und Durchführung von Schiedssprüchen

Gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen

Als EU-Mitgliedstaat kann in Italien auf der Basis der EUGVO vollstreckt werden; ein besonderes Anerkennungsverfahren ist nicht notwendig.

Schiedsurteile können bei dem jeweils zuständigen Appellationsgerichtshof für vollstreckbar erklärt werden und sodann in Italien vollstreckt werden.

UN-Kaufrecht

UN-Kaufrecht gilt in Italien wie in Deutschland. Im allgemeinen kann daher das UN-Kaufrecht ausgeschlossen werden.

Informationen zum italienischen Recht:

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Kanzleien in Italien

In Italien arbeiten wir vor allem mit spezialisierten Kanzleien und nennen nachfolgend lediglich eine kleine Auswahl (viele Kanzleien in Deutschland und Österreich pflegen Kontakte zu italienischen Kanzleien):

Calvani, Salvi & Veronelli S.r.l.
Piazza Luigi di Savoia, 2
20124 MILANO  (MI)
Tel: +39 02 6693822
Fax: +39 02 66982942
Email: info@calvanipat.comStudio Torta

Via Due Macelli, 47
00187 ROMA (RM)
Tel: +39 06 6791589
Fax: +39 06 6797747
Email: roma@studiotorta.it
http://www.studiotorta.it/home.htm

Neben UN-Kaufrecht, Italiens Gerichtsbarkeit oder der italienischen Schiedsgerichtsbarkeit interessiert uns auch die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen.

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