Gewerblicher Rechtsschutz/ geistiges Eigentum in Brasilien

Die Anmeldung registrierbarer gewerblicher Schutzrechte (Patent, Marken, Designs etc) erfolgt beim brasilianischen Patentamt. Im Falle einer Verletzung des geistigen Eigentums in Brasilien kommen zivilrechtlich die ordentliche Gerichtsbarkeit in Brasilien oder strafrechtliche Massnahmen in Betracht.

Anmeldekosten für brasiliens Schutzrechte sind verhältnismässig günstig, die Verfahrenskosten von Verletzungsverfahren (ob als einstweiliges Verfügungsverfahren oder Hauptsacheklage) sind “normal” kostenintensiv. Ein einfaches Markenverletzungsverfahren führt zu einem ähnlichen Kostenrisiko, wie deutsche Verfahren; komplexe Patentverletzungsverfahren erreichen schnell das zehnfache.

Das  brasilianische Amt ( Instituto  Nacional  de  Proprie-dade Industrial – INPI) verwaltet Patente, Marken,  Designs,  Software, Topographien integrierter Schaltkreise, Technologietransfer und Franchiseverträgen

Patentrecht in Brasilien/ brasilianische Patentanmeldung

Die Patentierbarkeitsvoraussetzungen für eine brasilianische Patentanmeldung entsprechen summarisch den deutschen/ europäischen Anforderungen. Hierzu gehört nach brasilianischem Patentrecht die Neuheit, die erfinderischen Tätigkeit und die gewerblichen Anwendbarkeit.

Brasilianische Patentanmeldungen können neben gegenständlichen Patentansprüchen auch Verfahrenspatentansprüche umfassen.

Patentanmelder in Brasilien kann eine natürliche Person oder eine juristische Person sein.

Neben Patentanmeldungen kennt das brasilianische Patentrecht auch Gebrauchsmuster. Brasilianische Gebrauchsmuster müssen gegenständlich sein.

Das INPI prüft Patentanmeldung formell und materiell.

Das brasilianische Patentverfahren sieht die üblichen Unterlagen für eine Patentanmeldung als erforderlich an; nach Veröffentlichung der Patentanmeldung existiert für die Dauer von 6 Monaten die Möglichkeit eines Einspruchsverfahrens für Dritte. Neben dem Einspruchsverfahren beim INPI kennt das Patentverfahrensrecht auch ein gerichtliches Nichtigkeitsverfahren. Dieses kann auch noch nach Ende der Laufzeit des Patents begonnen werden.

Brasilianische Patente haben eine maximale Schutzdauer von 20 Jahren, brasilianische Gebrauchsmuster von 15 Jahren.

Ausländer benötigen einen nationalen Vertreter.

Bis zu einem gewissen Verfahrensstand kann über das internationale PCT-System Brasilien erreicht werden.

Markenrecht in Brasilien/ brasilianischer Markenschutz

In Brasilien können weitgehend die üblichen Markenformen und Kennzeichenrechte registriert werden.

Eine brasilianische Marke muss grafisch darstellbar sein; Klangmarken, Riechmarken oder Multimediamarken können daher nicht eingetragen werden. Als Schutzhindernisse kennt das brasilianische Markenrecht alle üblichen. Eine Besonderheit ist das Schutzhindernis der Markendualität. Ein Markeninhaber kann nicht diesselbe Marke für diesselben Waren und Dienstleistungen noch einmal anmelden. Vorratsmarken, also Marken in anderen Branchen anzumelden, als der Markenanmelder tätig ist, stellt ebenfalls ein Schutzhindernis dar. Ein Möbelhersteller mag Möbelmarken, nicht aber Kosmetikmarken anmelden.

Braslianischer Markenschutz besteht für die Dauer von 10 Jahren und kann beliebig oft verlängert werden.

Es gibt einen Benutzungszwang. Marken können im Falle der Nichtbenutzung wegen Verfall auf Antrag gelöscht werden.

Für Ausländer ist ein nationaler Vertreter zwingend.

Über das internationale Protokoll zum Madrider Markenabkommen können IR-Marken mit Zielland Brasilien auch ohne nationalen Vertreter registriert werden.

Designrecht in Brasilien/ brasilianischer Designschutz

Zweidimensionale oder dreidimensionale neue ästhetische Schöpfungen können dem brasilianischen Designschutz zugeführt werden.

Die maximale Schutzdauer eines Designs beträgt 10 Jahre; ab dem sechsten Jahr muss eine Verlängerungsgebühr entrichtet werden.

Lizenzverträge (Technologietransfer/ Franchisingverträge) in Brasilien

Als (Teil-) Wirksamkeitsvoraussetzung für bestimmte Vertragsarten ist die Registrierung von Technologietransferverträgen und Franchiseverträgen sowie ähnlichen Lizenzvereinbarungen beim INPI notwendig.

Die Lizenzgebühren unterliegen besonderen Steuern.

Urheberrecht in Brasilien

Das brasilianische geistige Eigentum umfasst auch Urheberrechte und verwandte Rechte. Bei den verwandten Rechten handelt es sich ebenfalls um Urheberrechte bzw diese folgen denselben Normen, wie die Urheberrecht.

Zu den Urheberrechten gehören auch Software und Datenbanken, obschon das Urheberrecht an Software in einem eigenen Softwaregesetz normiert ist.

Das brasilianische Urheberrecht trennt Urheberpersönlichkeitsrechte und Nutzungsrechte.

Die Schutzdauer für ein Urheberrecht in Brasilien beträgt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.

Weitere Rechtsgrundlagen des Geistigen Eigentums in Brasilien (Softwarerecht, Sortenschutz)

Sortenschutz wird in Brasilien in einem eigenen Sortenschutzgesetz geregelt. Der Sortenschutz unterliegt summarisch den üblichen Voraussetzungen und umfasst den Sortennamen.

Der brasilianische Softwareschutz erfolgt nicht patentrechtlich (ausgenommen ist Software als solche vom Patentschutz) sondern urheberrechtlich durch das Softwaregesetz.

Internationale Abkommen mit Brasilien

Über die WIPO ist Brasilien Vertragspartner der Nachfolgenden Abkommen:

 

Treaty Signature Instrument In Force Details
Brazil Berne Convention Accession: February 6, 1922 February 9, 1922 Details
Brazil Brussels Convention May 21, 1974
Brazil Madrid Agreement (Indications of Source) April 14, 1891 Ratification: October 3, 1896 October 3, 1896 Details
Brazil Madrid Protocol Accession: July 2, 2019 October 2, 2019 Details
Brazil Marrakesh VIP Treaty June 28, 2013 Ratification: December 11, 2015 September 30, 2016
Brazil Nairobi Treaty December 15, 1982 Ratification: July 10, 1984 August 10, 1984
Brazil Paris Convention March 20, 1883 Ratification: June 6, 1884 July 7, 1884 Details
Brazil Patent Cooperation Treaty June 19, 1970 Ratification: January 9, 1978 April 9, 1978
Brazil Patent Law Treaty June 2, 2000
Brazil Phonograms Convention October 29, 1971 Ratification: August 6, 1975 November 28, 1975
Brazil Rome Convention October 26, 1961 Ratification: June 29, 1965 September 29, 1965
Brazil Strasbourg Agreement June 28, 1971 Ratification: October 3, 1974 October 7, 1975
Brazil UPOV Convention Accession: April 23, 1999 May 23, 1999 Details
Brazil Vienna Agreement December 11, 1973
Brazil WIPO Convention Accession: December 20, 1974 March 20, 1975

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