Etikett für Erdbeermarmelade

Das Kennzeichenrecht ist bedeutend für den Wirtschaftsverkehr von Lebensmitteln. Die Durchschlagkraft der Werbung, der Wiedererkennungswert des Produkts sowie das Image eines Händlers stehen in Wechselwirkung mit der Kennzeichnung.

Erfolgreicher Vertrieb von Lebensmitteln erfordert Marken- und Namensstrategie. Beispielsweise gibt es Beschränkungen für Lebensmittel aufgrund der Health Claims Verordnung. Mit der Lebensmittelvermarktung entsteht somit eine Schnittstelle zum Marken- und Kennzeichenrecht.

Die korrekte Kennzeichnung und Etikettierung von Lebensmittel ist erforderlich, um rechtssicher für Produkte werben zu können.

Markenrecht als Basis des Kennzeichenrechts

Das Rechtsgebiet Kennzeichenrecht regelt den gewerblichen Rechtsschutz von Kennzeichen. Dazu gehören eingetragene Marken und Logos.

Das Markengesetz (MarkenG) bildet dabei die Basis für das Kennzeichenrecht. Wenn wir den Begriff „Kennzeichen“ aus der rechtlichen Perspektive betrachten, sind damit Marken, geschäftliche Bezeichnungen sowie geografische Herkunftsangaben gemeint.

Das Kennzeichenrecht ist eine Ausprägung des Markenrechts.

Kennzeichenrecht vs Patent- und Urheberrecht

Das Kennzeichenrecht unterscheidet sich vom Patent- und Urheberrecht.

  • Patent- und Urheberrecht schützt eine Erfindung oder ein Werk selbst, also die anerkennenswerte Leistung.
  • Das Kennzeichenrecht schützt hingegen die Möglichkeit der Zuordnung eines Kennzeichens.

Bedeutung des Kennzeichenrechts

Werbewirksamkeit, Rufausübung und qualitative Zuordnungsmöglichkeiten sind die wesentlichen Werte, die das Kennzeichenrecht schützen soll. Der Schutz vor unberechtigtem Gebrauch soll diese Werte sichern.

Darum ist das Kennzeichenrecht besonders wichtig für den Wirtschaftsverkehr. Dazu gehört auch der Vertrieb von Lebensmitteln. Lebenmittelhersteller und -händler möchten für ihre Produkte werben und einen Wiedererkennungswert schaffen und bewahren.

Zweck des Kennzeichenrechts

Wenn wir ein Objekt kennzeichnen, so wird es individuell und einzigartig. Die Kennzeichnung soll also Verwechslungsgefahr ausschließen.

Sowohl Sachen wie Unternehmen, Waren, Dienstleistungen oder Werke als auch natürliche oder juristische Personen können Kennzeichen tragen. Das Kennzeichen soll diese Objekte von ähnlichen Kennzeichnungsträgern unterscheiden.

Mit dem Kennzeichenrecht möchte der Gesetzgeber aber auch verhindern, dass durch eine ähnliche Kennzeichnung die gekennzeichneten Objekte verwechselt werden.

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