Um den Warenverkehr zwischen Ländern zu regeln ist das internationale Wirtschaftsrecht erforderlich. Durch das nationale Außenwirtschaftsrecht reguliert der Staat die Wirtschaft in seinem Territorium.

Nationales Außenwirtschaftsrecht gehört zum öffentlichen Wirtschaftsrecht.

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.

Das Außenwirtschaftsrecht regelt die Ein- und Ausfuhr von Gütern genauso wie Investitionen von ausländischem Kapital. Nationales und europäisches Wirtschaftsrecht sind dabei miteinander gekoppelt. Das betrifft auch die Außenwirtschaftsbeziehungen.

Zollunion

Die Zollunion ist Teil der der Europäischen Union. Die Zollunion gibt demzufolge EU-weit einheitliche Ein- und Ausfuhrbestimmungen vor. Möchten Unternehmen Güter in die Europäische Union exportieren, so finden sie daher einheitliche Einfuhrbestimmungen vor.

In jedem EU-Mitgliedsstaat herrschen durch die Zollunion dieselben Einfuhrbestimmungen.

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.
Außenwirtschaftsrecht

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Gesetze und Verordnungen des deutschen Außenwirtschaftsrechts

Die Regeln des deutschen Außenwirtschaftsrechts sind im Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und in der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) zu finden.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist größtenteils für die Durchsetzung der Gesetze und Verordnungen zuständig.

Außenwirtschaftsrecht der EU

Die Regulierungen des Außenwirtschaftsrecht der EU setzt die Europäische Kommission durch. In den Artikeln 206 und 207 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ist das Außenwirtschaftsrecht der EU formuliert. Verschiedene Verordnungen schließen die Regelungen fein ab.

Mit den außenwirtschaftspolitischen Regeln sollen die Interessen der nationalen beziehungsweise europäischen Wirtschaft gesichert werden.

Droht ein Produkt beispielsweise mit einheimischen Produktion zu konkurrieren, so schränken die Regeln den Import der Gütern ein.

Mit dem internationalen Wirtschaftsrecht werden beispielsweise Zölle für ausländische Autos erhoben.

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.
Nationales und europäisches Außenwirtschaftsrecht

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