Kapitalmarktrecht

Unternehmensfinanzierung und Kapitalmarktrecht

Im Rahmen der Unternehmensfinanzierung oder der Finanzierung von Kapitalanlagen begleiten wir Sie bei der Fremdfinanzierung. Außerdem können Sie auf uns zählen, wenn es darum geht, alternative Wege auf dem Kapitalmarkt zu beschreiten. Wir unterstützen Sie bei der Begebung von Anleihen, der Initiation von geschlossenen wie offenen Fonds oder jeder anderen Art mezzaniner Finanzierung.
Emissionen von Finanzinstrumenten

Der Eintritt auf den Markt mit Finanzinstrumenten ist für den Unternehmer eine spannende und chancenreiche Angelegenheit. Sie benötigen mehrere Partner, die Sie auf diesem Weg auf das Engste begleiten. Verzögerungen, Pannen oder gar ein Scheitern können Sie sich nicht leisten. Besonders wichtig ist die Auswahl des geeigneten Finanzierungsmittels. Wir beraten Sie schon bei der Konzeption Ihrer Finanzierung.

Finanzrecht und Kapitalmarktrecht

Die Finanzmärkte unterliegen einer stetigen Relulierung. Dementsprechend erfordert eine Unternehmensfinanzierung über den Kapitalmarkt zahlreiche aufsichtsrechtliche Genehmigungen oder Erlaubnisse. Kapitalmarktorientierte Formen der Unternehmensfinanzierung weisen dennoch einen wichtigen Stellenwert auf. Obwohl Aktien, Anleihen, Schuldverschreibungen, Genussscheine oder Fondsanteile strengen Regularien auf den Kapitalmärkten ausgesetzt sind, steigt ihre Bedeutung nach wie vor.

Wir kennen das Kapitalmarktrecht, das Aktienrecht, das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG), das Wertpapierprospektgesetz (WpPG) und das Investmentgesetz (InvG).

Zudem bearbeiten wir folgende Themen:

  • Erlaubnispflicht nach KWG oder ZAG (Finanzinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Zahlungsdienste)
  • Aufsichtsrecht (Untersagung, Sonderbeauftragter, BaFin-Untersuchung)
  • Vermittlerrecht (Finanzmakler, Versicherungsvermittler, Versicherungsberater, Finanzanlagenvermittler, §§ 34c, 34f GewO)
  • Kapitalmarktstrafrecht
  • Unternehmensfinanzierung, wie Bankfinanzierung (Kreditrecht und Kreditvertragsrecht, Bürgschaftsrecht, Hypothekenrecht, Grundschuldrecht, Kreditsicherheitenrecht); Eigenkapitalfinanzierung (Gesellschaftsrecht, Aktienrecht, GmbH-Recht, KG-Recht, Börsengang); Mezzanine-Finanzierung (Unternehmensanleihen, Genussrechte, stille Beteiligungen, Mischformen)
  • Prospektrecht (Prospektpflicht, Prospektgenehmigung, Prospekthaftung)

Schadensersatz für Anleger von Kapitalmarktprodukten

Kapitalanlagen halten nicht durchgängig, was den Anlegern versprochen wurde. Wer einen Verlust als Schadensersatz durch Aufklärungspflichtverletzung oder Falschberatung geltend machen will, muss vor Ablauf der Verjährungsfrist prüfen lassen, ob jener Anspruch besteht.

Wir prüfen jeden Einzelfall und arbeiten positivenfalls nicht mit standardisierten Schreiben und Schriftsätzen. Denn häufig liegt der Fehler in einem persönlichen Detail zwischen einem Berater und seinem Kunden. Sie erhalten von uns also eine Einschätzung Ihrer persönlichen Erfolgsaussichten. Sodann setzen wir Ihren Anspruch durch.