Gesellschaftsrecht in China

Nutzen Sie eine erste Beratung zu allen Fragen rund um das internationale Wirtschaftsrecht.

Termin buchen

Das Gesellschaftsrecht in China stellt einen besonders wichtigen Teil des chinesischen Wirtschaftsrechts dar. Zwar existieren inzwischen einige Alternativen auch für ausländische Investoren, um auf dem besonders relevanten chinesischen Markt eine chinesische Gesellschaft zu gründen.

Allerdings muss einer ausländische Direktinvestition durch die zuständigen nationalen und/oder örtlichen Behörden zugestimmt werden. Das Zustimmungsverfahren, die Zuständigkeiten der zu beteiligenden Behörden und im Ergebnis auch die vorzulegenden Dokumente werden in den verschiedenen Wirtschafszweigen und darüberhinaus auch noch in den verschiedenen Regionen unterschiedlich gehandhabt. Zudem gibt es keinen rechtlichen Anspruch aus dem Ausland in China eine bestimmte Direktinvestition durchführen zu können. Ferner gibt es nach wie vor bestimmte Wirtschaftszweige, die nur mit einem Joint Venture mit einem chinesischen Mitunternehmer gegründet werden dürfen.

Welche Branche bzw Wirtschaftszweige nur – wenn überhaupt – vermittels Joint Ventures betreten werden können, lässt sich einer immer wieder aktualisierten Negativliste entnehmen. Dort genannte Wirtschaftszweige sind entweder als verboten gekennzeichnet oder als beschränkt.

Im übrigen kann kein Eigentum an Grundstücken erworben werden, es können jedoch zeitlich beschränkte Bodennutzungsrechte gekauft werden.

Unternehmensformen in China

Es gibt diverse Unternehmensformen in China. Dabei kann nach wie vor die Repräsentanz genannt werden, obschon es sich dabei um kein exakt geregeltes Rechtsinstitut handelt und es insbesondere de facto an der Rechts- und Handlungsfähigkeit auf dem chinesischen Markt fehlt.

Gesellschaftsrechtlich und handelsrechtlich unterscheidet China zwischen einer Produktionsgesellschaft, einer Handelsgesellschaft und einer Dienstleistungsgesellschaft.

Im übrigen können grundsätzlich Joint Ventures mit einem chinesischen Partner gegründet werden.

Im Bereich der WFOE (wholly owned foreign enterprise) werden häufig LLCs gegründet. Diese Limited Liability Company (LLC) ähneln einer GmbH. Daneben sind auch Partnerschaftsgesellschaften möglich. Ferner kann eine Holding als WFOE gegründet werden.

Einzelunternehmen in China

Ein Einzelunternehmen kann als WFOE gegründet werden. Es besteht jedoch keine gesonderte Rechtsfähigkeit und selbstverständlich haftet der Einzelunternehmer persönlich.

Partnerschaftsgesellschaft in China

Jenseits der Kapitalgesellschaften wie GmbH (LLC) oder AG (CLS) besteht auch die Möglichkeit in China nach chinesischem Gesellschaftsrecht Personengesellschaften zu gründen. Eine chinesische Personengesellschaft ist ebenfalls nicht rechtsfähig und dementsprechend haftet für Steuern die Gesellschafter. Das gilt gleichermassen für die LP (Limited Partnership) nach chinesischem Wirtschaftsrecht wie für die LLP (Limited Liability Partnership). Die LLP wird vor allem durch Freiberufler genutzt.

Partnerschaftsgesellschaften können sowohl als WFOE als auch als JV (Joint Venture) gegründet werden. Als WFOE werden diese auch FIP/FIPE (Foreign invested Partnership) genannt.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung/ GmbH in China als LLC/Limited/ Ltd

Die einer GmbH ähnliche Kapitalgesellschaft Limited Liability Company dürfte die beliebteste Gesellschaftsform sein. Sie kann sowohl als WFOE oder auch als JV nach chinesischem Gesellschaftsrecht gegründet werden.

Die offizielle Abkürzung ist LLC, im Firmennamen häufig abgekürzt mit Ltd (für Limited).

Ein Mindestkapital ist nicht erforderlich; es können auch Ein-Personen-LLCs gegründet werden.

Aktiengesellschaft in China

Aktiengesellschaften sind ebenfalls nach chinesischem Gesellschaftsrecht als Company Limited by Shares (CLS) bzw als WFOE mit der Abkürzung FICLS (Foreign invested Company limited by Shares) möglich. Diese Gesellschaftsform im chinesischen Recht ähnelt der deutschen Aktiengesellschaft.

Insolvenzrecht für Kapitalgesellschaften in China

Zur Abwicklung von Kapitalgesellschaften nach chinesischem Wirtschaftsrecht existiert auch ein chinesisches Insolvenzgesetz, das den Ablauf und die Voraussetzungen eines Insolvenzverfahrens regelt.

Ausländische Investitionen in China

Welche Art der Investition in China nach chinesischem Recht darstellbar ist, hängt zunächst einmal von der Branche/ dem Wirtschaftszweig ab. Auch eine Erweiterung eines bestehenden Investments kann besonderen Voraussetzungen und Verfahren unterliegen.

Trotz der Mitgliedschaft Chinas in der WTO und den sich damit ergebenden grundsätzlichen Regularien, einschliesslich von Schiedsverfahren, sind Gründungsdauer, Gründungsaufwand sowie Erfolgsaussichten einer erfolgreichen Gründung von sehr vielen Faktoren abhängig.