Geistiges Eigentum in der Republik Zypern

Das geistige Eigentum der Republik Zypern ermöglicht den Patente, Designs, Marken sowie Urheberrechte.

Die zypriotischen IP-Rechte bestehen für eine jeweils bestimmte Dauer, Markenrecht lassen sich demgegenüber beliebig verlängern. Patentrechte, Designrechte, Markenrechte entstehen typischerweise durch Anmeldung und Eintragung. Urheberrechte entstehen kraft vorliegens der gesetzlich bestimmten Voraussetzungen.

Das Patentamt Zyperns

Das Patentamt Zyperns verwaltet die Rechte des gewerblichen Rechtsschutzes der Republik Zypern:

CYPRUS OFFICE

Department of Registrar of Companies and Official Receiver
Ministry of Commerce, Industry and Tourism

Corner Makarios Ave.
and Karpenisiou St.
1427 Nicosia, Cyprus
Telephone: 22 404301-302
International callers: +357 22 404301-302
Fax: +357 22 304887

Website: www.mcit.gov.cy/drcor
E-mail: deptcomp@drcor.mcit.gov.cy

Patentrecht der Republik Zypern

Ein Patent schützt neue Erfindungen und kann im Wesentlichen folgendes umfassen:

  • Das Produkt bzw Was das Produkt ist, woraus es besteht und was es tut und
  • Das Verfahren nzw. Wie das Produkt funktioniert und wie es funktioniert.

Jede Erfindung muss auch nach zypriotischem Recht neu sein, gewerblich anwendbar sein und einen erfinderischen Schritt aufweisen.

Nach dem zyprischen Gesetz sind eine Theorie, eine wissenschaftliche Entdeckung, eine künstlerische Arbeit und ein Computerprogramm vom Patentschutz ausgenommen.

Ein Patent ist in Zypern nur durch einen Antrag auf Registrierung bei den offiziellen zyprischen Behörden geschützt. Von der Europäischen Patentorganisation (EPA) und der internationalen Anmeldung (PCT) erteilte Patente sind in Zypern geschützt, sofern sie in der Erstanmeldung als Land ausgewiesen und anschließend in Zypern ordnungsgemäß validiert wurden, indem beim zyprischen Amt eine Übersetzung der Patentspezifikationen eingereicht wird .

In Zypern muss ein geschütztes Patent jedes Jahr nach dem 2. Jahr erneuert (Annuitäten gezahlt) werden, um einen Schutz von bis zu 20 Jahren zu gewährleisten.

Designrecht der Republik Zypern

Die Republik Zypern kennt das in der EU übliche Designrecht. Ein eingetragenes Design Zyperns schützt das gesamte Erscheinungsbild eines Produkts oder eines Teils eines Produkts. Der Schutz wird für das Aussehen des Produkts gegeben und das Design kann zwei- oder dreidimensional sein. Das Aussehen des Produkts kann sich aus einer Kombination von Elementen wie Formen, Farben und Materialien ergeben.

Ein Design wird in Zypern durch einen Antrag auf Registrierung bei den offiziellen zyprischen Behörden geschützt.

Designschutz setzt nach zypriotischem Recht voraus, dass das Designes neu ist und individuellen Charakter aufweist.

Die maximale Schutzdauer beträgt 25 Jahre ab dem Anmeldetag der Anmeldung, aufgeteilt in Zeiträume von 5 Jahren. Es kann somit alle 5 Jahre erneuert werden.

Markenrecht der Republik Zypern

Eine Marke ist ein Zeichen, das Ihre Waren und Dienstleistungen von denen Ihrer Mitbewerber unterscheiden kann.

Eine Marke kann ein Wort, eine Phrase, ein Logo oder eine Kombination sein. In Zypern ist eine Marke durch ihre Registrierung im offiziellen Zypernregister geschützt. Eine Marke kann zur Registrierung angenommen werden, wenn sie für die von ihr angebotenen Waren und Dienstleistungen charakteristisch ist.

Nach dem zyprischen Gesetz kann ein Zeichen aus folgenden Hauptgründen nicht als Marke eingetragen werden:

  • Wenn es einen beschreibenden Charakter hat (es beschreibt Ihre Waren oder Dienstleistungen oder irgendwelche Merkmale)
  • Wenn es in der Branche üblich geworden ist
  • Wenn es irreführend ist oder gegen ein Gesetz verstößt.

Damit eine eingetragene Marke in Kraft tritt, muss sie 7 Jahre nach ihrem Registrierungsdatum erneuert werden. Danach wird es für jeweils 14 Jahre verlängert.

Urheberrecht der Republik Zypern

Das Urheberrecht der Republik Zypern entsteht ohne Anmeldung und Registrierung bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen. Dies setzt voraus, dass das Werk entstanden ist.

Das Urheberrecht gilt für die Lebensdauer des Erstellers plus 70 Jahre.

Im Urheberrecht gilt auch das Territorialitätsprinzip.

Das Urheberrecht wird verletzt, wenn eine Person das gesamte oder einen wesentlichen Teil eines urheberrechtlich geschützten Werks ohne die schriftliche Zustimmung des Inhabers verwendet.