Entwicklungen im Schweizer Wirtschaftsrecht 2025
1. Gesetzliche Neuerungen
a) Gesellschaftsrecht und Insolvenzprävention
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Bekämpfung missbräuchlicher Konkurse: Seit 1. Januar 2025 sind Steuerbehörden verpflichtet, das Handelsregister zu benachrichtigen, wenn Jahresrechnungen nicht fristgerecht eingereicht werden. Öffentlich-rechtliche Gläubiger müssen Konkursverfahren anstreben, sobald ein Schuldner im Handelsregister eingetragen ist und zahlungsunfähig erscheint.
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Nichtigkeit des Mantelhandels: Der Verkauf von Gesellschaftshüllen (Mantelgesellschaften), die wirtschaftlich nicht mehr tätig sind, wurde rechtlich eingeschränkt. Eintragungen im Handelsregister können verweigert werden, wenn keine Geschäftstätigkeit mehr vorliegt, keine verwertbaren Aktiven bestehen und Überschuldung vorliegt.
b) Steuerrecht
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Mehrwertsteuerpflicht für Plattformen: Onlineplattformen gelten nun als steuerpflichtige Leistungserbringer, wenn sie den Versandhandel zwischen Drittanbietern und Kunden in der Schweiz ermöglichen.
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Jährliche MWST-Abrechnung: Kleine und mittlere Unternehmen mit einem Umsatz unter fünf Millionen CHF können nun auf jährliche Mehrwertsteuerabrechnung umstellen.
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Elektronische Pflichtabrechnung: Ab 2025 müssen alle mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen ihre Abrechnungen über das elektronische Portal der ESTV einreichen.
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Saldosteuersatzmethoden eingeschränkt: Die pauschale Abrechnungsmethode wurde überarbeitet – insbesondere dürfen ausländische Unternehmen sie nicht mehr anwenden; für bestimmte Branchen wie Reisebüros entfällt sie vollständig.
c) Erbrecht
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Reform des Internationalen Privatrechtsgesetzes (IPRG): Neu können Erblasser das auf ihren Nachlass anwendbare nationale Erbrecht wählen. Dies erleichtert die Nachlassplanung für Personen mit Auslandsvermögen.
d) Klimarecht
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Revidiertes CO₂-Gesetz: Das neue Gesetz verlängert bestehende Abgaben auf CO₂-Emissionen und führt einen Klimafonds ein, aus dem Gebäudesanierungen und klimafreundliche Technologien gefördert werden.
2. Schweizer Rechtsprechung 2025
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Verrechnungssteuer bei Erbschaften (BGer 9C_690/2023): Das Bundesgericht entschied, dass eine durch Erbschaft zugeflossene Kapitaleinlage nicht der Verrechnungssteuer unterliegt.
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Nachträgliche Zoll- und MWST-Erhebung (BVGer, 2025): Das Bundesverwaltungsgericht stellte klar, dass auch indirekt Beteiligte – z. B. Empfängerin unverzollter Ware – für Einfuhrabgaben haftbar gemacht werden können, wenn sie wirtschaftlich in den Vorgang eingebunden sind.
Entwicklungen im österreichischen Wirtschaftsrecht 2025
1. Gesetzliche Neuerungen
a) Informationsfreiheit
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Abschaffung des Amtsgeheimnisses: Mit Wirkung ab September 2025 wird das Amtsgeheimnis durch ein Informationsfreiheitsgesetz ersetzt. Es verankert ein allgemeines Auskunftsrecht gegenüber öffentlichen Stellen, Gemeinden ab 5.000 Einwohnern und bundesnahen Unternehmen.
b) Gesellschaftsrecht
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Änderungen im Genossenschaftsrecht: Durch das Genossenschaftsrechts-Änderungsgesetz 2024 wurden unter anderem digitale Generalversammlungen ermöglicht und die Kapitalbildung vereinfacht.
c) Verbraucherkreditrecht
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Neues Verbraucherkreditgesetz: Als Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie 2023 wurde das Kreditrecht modernisiert. Es gelten nun erweiterte Informationspflichten, ein 14-tägiges Widerrufsrecht und verschärfte Bonitätsanforderungen für Kreditgeber.
d) Arbeitsrecht
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Neue Kollektivverträge: In mehreren Branchen (z. B. Transport, Logistik, Einzelhandel) wurden neue Regelungen zur Arbeitszeitflexibilisierung, zum Mindestlohn und zur Telearbeit eingeführt.
e) ESG und Lieferkette
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EU-Entwaldungsverordnung: Unternehmen mit Importen aus Risiko-Regionen müssen nachweisen, dass ihre Lieferketten entwaldungsfrei sind. Dies betrifft vor allem Branchen mit Bezug zu Soja, Palmöl, Kaffee, Kakao oder Holzprodukten.
2. Österreichische Rechtsprechung 2025
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Haftung für unentgeltliche Nutzung durch Tochtergesellschaften (OGH): Der Oberste Gerichtshof stellte fest, dass Mutter- und Großmuttergesellschaften unter bestimmten Umständen für Miet- oder Nutzungsausfälle einer Tochtergesellschaft haften können, wenn sie unentgeltlich Wohn- oder Geschäftsraum zur Verfügung stellen.
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Maklerprovision und verbotene Einlagenrückgewähr (OGH): Die Zahlung einer Maklerprovision durch die Gesellschaft zugunsten eines Gesellschafters im Rahmen eines Share Deals kann als verbotene Einlagenrückgewähr gewertet werden.
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Unzulässige Kreditbearbeitungsgebühren (OGH): Prozentuale Bearbeitungsgebühren in Verbraucherkreditverträgen wurden als gröbliche Benachteiligung des Verbrauchers beurteilt und für unzulässig erklärt.
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Anlagen-Contracting und Bauträgerrecht (OGH): Der OGH stellte fest, dass bestimmte Modelle des Anlagen-Contractings, bei denen Bauträger dauerhaft Kosten auf Käufer überwälzen, unzulässig sind und gegen das Konsumentenschutzrecht verstoßen.
Diese Neuerungen zeigen die zunehmende Dynamik wirtschaftsrechtlicher Reformen im DACH-Raum. Sie betreffen zentrale Themen wie Digitalisierung, Transparenz, Nachhaltigkeit und Gläubigerschutz.
