Winzer Giorgio Lavantino aus der idyllischen Region „Monteluce“ wollte seinen neuen Rotwein „Vulcano Rosso“ groß herausbringen. Das Etikett zeigte einen majestätischen Vulkan, glühende Lava und den Hinweis „g.U. – Vulkanweine aus Monteluce“. Problem: In Monteluce gibt es seit 12.000 Jahren keinen aktiven Vulkan.
„Der verschwundene Vulkan – ein Wein sorgt für Lava“ ist ein fiktiver Fall
Eine Kontrollbehörde wurde aufmerksam, nachdem Touristen vergeblich versuchten, in der Region eine Vulkanwanderung zu buchen. Bei der Etikettenprüfung stellte sich heraus:
- Die Bezeichnung „Vulkanwein“ erweckte einen geografisch irreführenden Eindruck.
- Die Herkunftsangabe „g.U.“ war unzulässig, denn das Gebiet besitzt keine geschützte Ursprungsbezeichnung.
- Zudem fehlte die neue Zutatenliste – Giorgio glaubte, sie gelte nur für „industriellen Wein“, nicht für „seine Kunst“.
Die Folge: Der Vertrieb wurde gestoppt, Giorgio musste 3.000 Flaschen neu etikettieren, eine Abmahnung zahlen und öffentlich klarstellen, dass „Vulcano Rosso“ zwar brennt – aber nur im Geschmack.
Die Moral: Auch kreative Winzer brauchen rechtssichere Etiketten – sonst brennt am Ende nicht der Vulkan, sondern der Geldbeutel.
