Belgisches Recht

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Das belgische Rechtssystem hatte seinen Ursprung im Römischen Recht. Das belgische Recht umfasst kodifizierte Rechtsvorschriften; diese sind die belgische Verfassung und in erster Linie belgische Gesetze. Verfassung und Gesetze werden wiederum von Gerichten angewandt und ausgelegt werden.

Gerichtssystem in Belgien

Legislative, Exekutive und Judikative sind in der Verfassung normiert. Die unabhängige Judikative wird durch Gerichte ausgefüllt.

Die Verhandlungen der Gerichte sind öffentlich, Urteile der Gerichte umfassen eine Urteilsbegründung. Dementsprechend wird im Urteil der Vortrag der Parteien in  tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht berücksichtigt.

Alle Friedensrichter, Richter an den Gerichten sowie die Gerichtsräte an den Gerichtshöfen und am Kassationshof werden nach zuvor normierten Voraussetzungen vom König auf Lebenszeit ernannt.

Belgien besitzt fünf Gerichtshofbereiche Brüssel, Lüttich, Mons, Gent und Antwerpen. Innerhalb der Gerichtshofbereiche sind einzelne – in ganz Belgien 12 – Gerichtsbezirke mit jeweils einem Gericht erster Instanz zu finden. Ergänzend existieren jeweils 9 Arbeitsgerichte und Handelsgerichte. Jeder Gerichtsbezirk umfasst mehrere Gerichtskantone. In jedem Gerichtskanton ist ein Friedensgericht angesiedelt.

Teils bestimmt das rechtliche Thema das sachlich zuständige belgische Gericht. Bei Streitigkeiten zwischen Kaufleuten sind die Handelsgerichte zuständig. Die örtliche Zuständigkeit ergibt sich durch den Sitz des Beklagten, der Erfüllungsort oder der Eingehungsort.

Anwaltszwang in Belgien

In Belgien herrscht im belgischen Wirtschaftsrecht grds Anwaltszwang. Ohne einen vor belgischen Gerichten zugelassenen Rechtsanwalt kann das Gerichtsverfahren nicht geführt werden.

Kostenaufteilung bei Gerichtsverfahren in Belgien

Gerichtskosten werden in Belgien ausgeglichen, die Anwaltsgebühren können teilweise als Schadensersatz geltend gemacht werden. Grds werden Anwaltsgebühren jedoch nicht ausgeglichen, sondern sind von jeder Partei selbst zu tragen.

Höhe der Anwaltsgebühren in Belgien

Die Anwaltsgebühren der belgischen Rechtsanwälte werden frei ausgehandelt. Zur Gebührenhöhe gibt es keine besonderen Vorgaben.

Schiedsgerichtsbarkeit in Belgien

Die Schiedsgerichtbarkeit in Belgien verfügt über eine lange Tradition. Das Belgian Centre for Arbitration and Mediation (CEPANI) in Brüssel verfügt über eine moderne Schiedsgerichtspraxis.

Natürlich besteht auch eine Mitgliedschaft im New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche. Weitere Informationen zum New York Convention sind hier zu finden: http://www.newyorkconvention.org/

Anwaltskanzleien in Belgien

In Belgien arbeiten wir mit einem Bündel an unterschiedlichen Kanzleien unterschiedlicher Grösse zusammen, von denen wir nachfolgend eine Auswahl nennen:

Kocks & Partners SPRL
Avenue Legrand 41
B – Brüssel 1050
T +32 (0)2 626 14 41
F +32 (0)2 626 14 40
brussels@kockspartners-law.be
www.kockspartners-law.be

Weitere Informationen zum belgischen Recht:

Gewerblicher Rechtsschutz (BE)

 

Gewerblicher Rechtsschutz (BE)