Schwedisches geistiges Eigentum (Patentrecht, Markenrecht in Schweden)

Das schwedische geistige Eigentum umfasst das Patentrecht, das Markenrecht, das Designrecht sowie schwedische Urheberrechte.

Das schwedische Amt für geistiges Eigentum (PRV) ist die Behörde für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht in Schweden. Das Amt ist im Zentrum von Stockholm und in Söderhamn.

Grundlage des schwedischen geistigen Eigentums ist es, Innovationen mit Hilfe von Patenten, Designs und Markenschutz zu sichern.

Schwedisches Patentrecht

Das schwedische Patentrecht ist im Patentgesetz Schwedens geregelt.

Damit eine Erfindung in Schweden patentierbar ist, muss sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Die Erfindung muss neu, erfinderisch und gewerblich anwendbar sein.

Patentierbarkeit in Schweden

Die Erfindung darf nicht bekannt sein. Es spielt keine Rolle, wie, von wem oder wo auf der Welt es bekannt gemacht wurde.

Mit erfinderischer Tätigkeit ist gemeint, dass sich die Erfindung erheblich von dem unterscheiden muss, was bereits bekannt ist. Die Lösung darf für einen Fachmann auf diesem technischen Gebiet nicht offensichtlich sein.

Um in Schweden patentierbar zu sein, muss eine Erfindung gewerblich anwendbar sein. Eine Erfindung wird als gewerblich anwendbar angesehen, wenn sie in irgendeiner Art von Industrie hergestellt oder verwendet werden kann.

Nach dem schwedischen Patentgesetz kann eine Erfindung nicht für nachfolgendes gewährt werden:

  • eine Entdeckung, wissenschaftliche Theorie oder mathematische Methode,
  • eine ästhetische Kreation,
  • ein Schema, eine Regel oder ein Verfahren zum Ausführen einer mentalen Handlung, zum Spielen eines Spiels oder zum Geschäft oder ein Computerprogramm;
  • eine Präsentation von Informationen,
  • ein Verfahren zur chirurgischen oder therapeutischen Behandlung oder Diagnose, das an Menschen oder Tieren durchgeführt werden soll.

Eine Idee, die nur ein Computerprogramm oder ein Schema, eine Regel oder ein Verfahren zur Geschäftsabwicklung darstellt, ist nicht technischer Natur und kann daher auch in Schweden nicht patentiert werden. Erfindungen technischer Natur, die eine Geschäftsmethode umfassen oder die von einem Computerprogramm ausgeführt werden oder ausgeführt werden können, können jedoch patentierbar sein.

Patentanmeldung in Schweden

Mit einer Anmeldung für ein schwedisches Patent zu beginnen ist nicht kostenintensiv.

Eine schwedische Patentanmeldung bezieht sich nur auf Schweden und wird bei PRV eingereicht. Eine schwedische Patentanmeldung ist geeignet, wenn die Erfindung nur in Schweden geschützt werden soll, aber auch ein guter Ausgangspunkt für weitere Patente in anderen Ländern.

Wenn eine schwedische Patentanmeldung eingereicht wurde, bleiben bis zu 12 Monaten, dem „Prioritätsjahr“, Zeit, um zu entscheiden, wo und in welchen Ländern eine Anmeldung eingereicht werden soll.

  • Die Anmeldegebühr in Schweden ist international niedrig.
  • Früher Bericht über die Patentierbarkeit der Erfindung.
  • Der frühe Bericht gibt Zeit und Gelegenheit, eine internationale Bewerbung (PCT) zu prüfen.
  • Die Patentanmeldung in Schweden kann in englischer Sprache eingereicht werden und durchführen – es ist nur eine Übersetzung der endgültigen Ansprüche ins Schwedische erforderlich.

Die Laufzeit für ein schwedisches Patent beträgt 20 Jahre.

Schwedisches Designrecht

Das schwedische Designrecht ist im Designgesetz Schwedens geregelt.

Ein schwedischer Designanmeldung bezieht sich auf Schweden und wird bei PRV eingereicht. Mit einer Designregistrierung wird das Erscheinungsbild des Produkts, nicht jedoch dessen Funktion, geschützt.

Designanmeldung in Schweden

Die Designanmeldung in Schweden muss Folgendes enthalten:

  • Informationen über Sie als Antragsteller, den Vertreter (falls zutreffend) und den Designer.
  • Beigefügter Auftragsbeleg (falls zutreffend).
  • Angabe von Produkt und Klasse für Ihr Design.
  • Informationen zur Mehrfachregistrierung (falls zutreffend).
  • Angehängte Bilder.
  • Angebautes Modell (falls zutreffend).
  • Angaben zur Priorität (falls zutreffend).
  • Informationen zur Geheimhaltung (falls zutreffend).
  • Beigefügte Vollmacht (falls zutreffend, wenn ein Agent Sie in allen Angelegenheiten vertreten wird, die Ihre Designanwendung betreffen).
  • Aktuelle Gebühr und Zahlungsmethode.

Eine Designanmeldung kann einen oder mehrere Inhaber haben. Wenn mehrere gemeinsam einen Designschutz beantragen, müssen alle Namen und Adressen angegeben werden.

Der Name und die Adresse des Designers muss im Antrag angegeben werden.

Der Designanmeldung in Schweden müssen Bilder des entworfenen Objekts angehängt werden.

Einreichung eines Designmodells in Schweden

Es kann auch ein Modell des Designs eingereicht werden. Das Modell darf in keiner Richtung größer als 40 cm sein oder mehr als vier Kilo wiegen. Darüber hinaus darf es nicht aus verderblichem oder gefährlichem Material hergestellt werden. Selbst wenn ein Modell des Designs eingereciht wird, müssen immer Bilder mitgesandt werden, die für die Veröffentlichung verwendet werden können.

Die Designanmeldung wird zu einem öffentlichen Dokument, sobald sie bei PRV bei uns eingereicht wurde. Es gibt jedoch einige Teile, die Sie für einen bestimmten Zeitraum geheim halten können. Geheimhaltung kann zum Beispiel sehr wichtig sein, wenn sich Ihr Design auf ein Modeprodukt bezieht, das Sie erst veröffentlichen möchten, wenn das Produkt auf den Markt kommt.

Die Geschmacksmusterregistrierung/ der Designschutz ist ab dem Datum der Antragstellung fünf Jahre lang gültig. Mit der ersten Designanmeldung können Sie sich dafür entscheiden, mehrere Fünfjahresperioden direkt zu beantragen und zu bezahlen. Wenn Sie Ihre Registrierung erneuern, haben Sie die gleiche Möglichkeit, mehrere Zeiträume gleichzeitig zu verlängern und zu bezahlen. Sie können bis zu 25 Jahre lang exklusive Rechte an Ihrem Design erwerben.

Schwedisches Markenrecht

Das schwedische Markenrecht ist im Markengesetz Schwedens geregelt.

Voraussetzungen für eine schwedische Marke

Die schwedische Marke muss eindeutig sein. Eines der Kriterien für die Registrierung einer Marke ist, dass sie eindeutig ist. Ihre Marke muss einzigartig, unverwechselbar und nicht ähnlich mit anderen Marken sein. Die Marke darf nicht gegen das Gesetz oder die Verfassungen verstoßen oder die Rechte anderer verletzen.

Wenn  eine Markenanmeldung in Schweden erfolgt, müssen  die Waren und Dienstleistungen hinzugefügt werden, für die die Marke verwendet wird. Die Waren und Dienstleistungen sind in verschiedene Klassen unterteilt. Die Waren und Dienstleistungen in den Klassen bilden die Grundlage für den Schutz.

Markenanmeldung in Schweden

Eine Markenanmeldung wird bei PRV eingereicht.

Folgende Angaben werden werden für die Markenanmeldung in Schweden benötigt:

  • Es muss klar sein, dass es sich um eine Anwendung handelt
  • Der Name des Antragstellers muss klar sein
  • Die Anmeldung muss eine Darstellung der Marke enthalten
  • Sie müssen eine Liste der Waren und / oder Dienstleistungen beifügen, für die Sie die Marke registrieren möchten.

Sobald die Anmeldung eingereicht wurde, kann die Marke nicht mehr geändert werden.

Eine Markenregistrierung ist in Schweden zehn Jahre ab dem Anmeldetag gültig. Danach kann es unbegrenzt oft um jeweils zehn Jahre verlängert werden.

Urheberrecht in Schweden

Das Urheberrecht in Schweden ist im Urheberrechtsgesetz geregelt.

Das schwedische Urheberrecht ist ein ausschließliches Recht auf kreative Werke unterschiedlicher intellektueller Errungenschaften, sofern die Schöpfung ausreichend originell ist.

Das Urheberrecht in Schweden umfasst Musik, Texte und Filme, aber auch  andere Ausdrucksformen wie Computersoftware, Architektur, angewandte Kunst und mehr können urheberrechtlich geschützt werden.

Angewandte Kunst umfasst unter anderem Produktdesigns. Da eine große Anzahl von auf dem Markt verkauften Produkten auch mit dem Ziel hergestellt wird, eine angenehme Form zu erhalten, kann das Urheberrecht für Produkte nahezu jeder Art gelten, sofern das Design ausreichend originell ist.

Da keine Registrierung erforderlich ist, können die Urheber Rechte haben, ohne dies zu wissen. Es gibt auch eine Reihe internationaler Abkommen, die in vielen Ländern gleichzeitig zum Schutz führen, ohne dass andere Kosten als die für die Erstellung des Werks selbst anfallen.

Einer der Hauptvorteile des Urheberrechts ist, dass es leicht zu bekommen ist. Das Fehlen eines Registrierungssystems für das Urheberrecht führt jedoch dazu, dass der Schutz in Schweden manchmal als schwächer als der für andere Rechte des geistigen Eigentums angesehen wird.

Sortenschutzrecht in Schweden

Die Sortenschutzrechte in Schweden sind in vielerlei Hinsicht den Patentrechten ähnlich. Das Pflanzenzüchterrechtsgesetz/ Sortenschutzgesetz sieht vor, dass jeder, der eine neuartige Pflanzensorte kreiert, Exklusivrechte dafür erhalten kann.

Der Sortenschutz entsteht durch die Registrierung bei der schwedischen Landwirtschaftsbehörde. Der Schutz gilt je nach Pflanzensorte für 25-30 Jahre und setzt voraus, dass jährliche Gebühren entrichtet werden.

Zu den Anforderungen für die ausschließlichen Rechte an einer Pflanzensorte gehört, dass sie als neuartig, eigenständig, einheitlich und stabil angesehen werden muss.

Der Schutz bedeutet, dass andere Akteure möglicherweise keine Pflanzensorten verwenden, die identisch sind, abgeleitet sind oder sich nicht ausreichend von der registrierten Pflanzensorte unterscheiden. Die Verwendungen, die verboten werden können, umfassen bestimmte Formen der Vermehrung, Verarbeitung, Lagerung, des Verkaufs, des Imports oder des Exports der Pflanzensorte.

Ausgenommen vom Schutz sind die Verwendung für private und nichtkommerzielle Zwecke, Versuche und die Verwendung bei der Herstellung neuer Pflanzensorten.

Patentanmeldung/ Markenanmeldung/ Designanmeldung in Schweden

Das schwedische Amt für geistiges Eigentum (PRV) ist die Behörde für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht in Schweden. Das Amt ist im Zentrum von Stockholm und in Söderhamn. Dort werden Patentanmeldungen, Markenanmeldungen und Designanmeldungen eingereicht.

Laufzeiten der schwedischen IP-Rechte

Es gibt die nachfolgenden Laufzeiten bei schwedischen IP-Rechten:

  • schwedische Patente: 20 Jahre
  • schwedische Designs: 25 Jahre
  • schwedische Marken: 10 Jahre, verlängerbar
  • schwedische Sorten: 25-30 Jahre
  • schwedische Urheberrechte: 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers

Internationale Übereinkommen im schwedischen gewerblichen Rechtsschutz:

Internationale Übereinkommen im schwedischen gewerblichen Rechtsschutz/ geistigen Eigentum:

 

Contracting Party Treaty Signature Instrument In Force Details
Sweden Beijing Treaty on Audiovisual Performances June 14, 2013
Sweden Berne Convention Accession: July 8, 1904 August 1, 1904 Details
Sweden Budapest Treaty November 14, 1977 Ratification: June 23, 1983 October 1, 1983
Sweden Locarno Agreement June 2, 1969 Ratification: July 7, 1970 April 27, 1971
Sweden Madrid Agreement (Indications of Source) Accession: October 4, 1933 January 1, 1934 Details
Sweden Madrid Protocol December 21, 1989 Ratification: December 30, 1994 December 1, 1995 Details
Sweden Nice Agreement June 15, 1957 Ratification: June 28, 1961 July 28, 1961 Details
Sweden Paris Convention Accession: May 29, 1885 July 1, 1885 Details
Sweden Patent Cooperation Treaty June 19, 1970 Ratification: February 17, 1978 May 17, 1978 Details
Sweden Patent Law Treaty May 17, 2001 Ratification: September 27, 2007 December 27, 2007
Sweden Phonograms Convention October 29, 1971 Ratification: January 18, 1973 April 18, 1973 Details
Sweden Rome Convention October 26, 1961 Ratification: July 13, 1962 May 18, 1964 Details
Sweden Singapore Treaty Accession: September 16, 2011 December 16, 2011
Sweden Strasbourg Agreement March 24, 1971 Ratification: May 17, 1973 October 7, 1975
Sweden Trademark Law Treaty September 26, 1995
Sweden UPOV Convention Accession: November 17, 1971 December 17, 1971 Details
Sweden Vienna Agreement December 19, 1973 Ratification: June 5, 1980 August 9, 1985
Sweden WIPO Convention July 14, 1967 Ratification: August 12, 1969 April 26, 1970
Sweden WIPO Copyright Treaty October 31, 1997 Ratification: December 14, 2009 March 14, 2010
Sweden WIPO Performances and Phonograms Treaty October 31, 1997 Ratification: December 14, 2009 March 14, 2010 Details