Gewerblicher Rechtsschutz in Australien

Der gewerbliche Rechtsschutz in Australien ist in vielen Einzelgesetzen geregelt.

Dabei bietet das australische Recht die üblichen Schutzrechte, wie Patente, Marken, Designs, Sorten, Urheberrechte etc. (siehe z.B.Patentamt in Australien https://www.ipaustralia.gov.au/ )

Patentrecht/ Patente in Australien

Das australische Patentrecht kennt sowohl gegenständliche Patente als auch Verfahrenspatente. Die maximale Schutzdauer beträgt 20 Jahre für alle Patente ab der Patentanmeldung. Im medizinischen Bereich existiert die Möglichkeit für Arzneimittel die Schutzdauer auf bis zu 25 Jahren zu verlängern.

Zudem kennt das australische Patentrecht eine provisorische Patentanmeldung. Diese gilt ein Jahr und soll dem Erfinder die Möglichkeit eröffnen, einen vorläufigen Schutz zu erhalten, der sodann in eine “richtige” Patentanmeldung mündet.

Die Standard Patentanmeldegebühr ist ähnlich wie in Deutschland gering; die Anwaltskosten entsprechen im wesentlichen denen deutscher Anwälte.

Markenrecht/ Marken in Australien

Markenrecht in Australien bietet Markenschutz für viele übliche Markenformen. Die jüngsten europäischen Markenformen, wie Klangmarken, Riechmarken oder Multimediamarken sind jedoch bisher im australischen Markenrecht nicht verankert.

Eine australische Marke geniest zunächst für 10 Jahre Schutz und kann beliebig oft verlängert werden.

Das australische Markenrecht kennt eine Benutzungsschonfrist von 5 Jahren. Im übrigen kann jedermann nach Ablauf von 5 Jahren die Marke wegen Nichtbenutzung löschen lassen.

Designrecht/ Designs in Australien

Das australische Designrecht entspricht teils dem deutschen Designrecht. Bestimmte Flaggen, Medallien u.ä. sind nicht schutzfähig.

Das eingetragene Design in Australien ist ein formal-geprüftes Recht. Anders als das australische Patent wird beim Designschutz nicht die materiellen Voraussetzungen (wie Neuheit) geprüft.

Pflanzensorten in Australien

Der Sortenschutz in Australien schützt neue Pflanzensorten. Neben Sortenschutz kommt grds auch Patentschutz in Betracht; es ist auch beides gleichzeitig möglich. Ebenfalls kann neben dem australischen Sortenschutz ein Markenschutz vorgenommen werden. Allerdings kann der Sortenname nicht als Marke geschützt werden.

Schutzrechtsrecherchen in Australien

Recherchen nach australischen Patenten, Marken, Designs und Sorten sind in entsprechenden Onlinedatenbanken sowie beim australischen Patentamt elektronisch möglich.