Geistiges Eigentum in Frankreich
Das französische Geistige Eigentum umfasst die gewerblichen Schutzrechte in Frankreich (das gewerbliche Eigentum) sowie das literarisches und künstlerisches Eigentum als französisches Urheberrecht. Das geistige Eigentum in Frankreich gehört zum französischen Wirtschaftsrecht.
Gegenstand des gewerblichen Rechtsschutzes in Frankreich sind insbesondere der Schutz und die Förderung von Erfindungen, Innovationen und Kreationen, also Patente, Designs und Marken.
Das französische Gesetz über das geistige Eigentum regelt das Patentrecht, das Designrecht, das Markenrecht, Geheimnisschutz, Urheberrechte und im übrigen auch Sortenschutzrecht und den Schutz von Halbleitertopografien. Dabei regelt das IP-Recht in Frankreich sowohl das Anmeldeverfahren, Eintragungsvoraussetzung als auch Verletzungsfragen (Patentverletzung, Markenverletzung, Designverletzung).
Mit einem französischen Patent wird eine technische Innovation, dh ein Produkt oder ein Verfahren, das eine neue technische Lösung für ein bestimmtes technisches Problem bietet, geschützt.
Durch ein französisches Design kann das Erscheinungsbild eines Produkts geschützt werden.
Mit einer französischen Marke können Produkte und Dienstleistungen flankierend geschützt werden. Der Markenschutz repräsentiert das Image eines Unternehmens und garantiert in den Augen der Öffentlichkeit eine gewisse Qualitätskonsistenz.
Geistiges Eigentum/ Gewerblicher Rechtsschutz in Frankreich
Die wichtigsten gewerblichen Schutzrechte in Frankreich sind Patentrechte, Designrechte und Markenrechte. In gewisser Hinsicht sind daneben auch Sortenschutzrechte für bestimmte Branchen bedeutsam. Halbleitertopografien spielen dagegen auch in Frankreich keine grosse Rolle.
Patentrecht in Frankreich/ französische Patentanmeldung
Die Erfindung/ Innovation ist auch in Frankreich von grosser Bedeutung in der wirtschaftlichen Entwicklung. Die Objekte, die wir verwenden, die Produkte, die wir täglich konsumieren, sind Kreationen aus öffentlichen oder privaten Werken, die dank des Patents erhalten und rentabel gemacht werden können, damit wieder andere Fortschritte entstehen können.
In Frankreich können sowohl Verfahrenspatente als auch gegenständliche Patente eingereicht werden.
Durch die Anmeldung eines französischen Patents beim INPI kann Patentschutz für einen Zeitraum von maximal 20 Jahren erreicht werden.
Ein eingetragenes französisches Patent gewährt das Recht, die Verwendung, Herstellung, den Import usw. der Erfindung zu verbieten. Jenseits von ebenfalls in Frankreich möglichen Patentverletzungsklagen kann der Patentschutz auch ein wirksames Mittel der Abschreckung darstellen.
Designrecht in Frankreich/ französische Designanmeldung
Durch die Anmeldung als Design beim französischen Amt für geistiges Eigentum kann Designschutz für das französischem Gebiet für einen Mindestzeitraum von 5 Jahren erlangt werden. Der französische Designschutz kann in Schritten von 5 Jahren bis zu einem Höchstzeitraum von 25 Jahren verlängert werden .
Voraussetzung für den französischen Designschutz ist der, dass die Designs neu sein müssen und ihren eigenen Charakter haben. Wenn der Anmelder nicht der Urheber ist, müssen die Rechte am Design zuvor vom Designanmelder erworben werden.
Der Vorteil der Einreichung eines Designs besteht darin, einen doppelten Schutz (Urheberrecht / gewerbliches Eigentum) zu erhalten. Ferner kann durch den urkundlich verbrieften Designschutz leichter der Schutz auf andere Staaten ausgedehnt werden.
Markenrecht in Frankreich/ französische Markenanmeldung
Mit der Marke können bestimmte Produkte und Dienstleistungen versehen und so die Marke geschützt werden. Auch eine französische Marke gibt Schutz für 10 Jahre ab dem Anmeldetag. Der französische Markenschutz kann um weitere 10 Jahre jeweils beliebig verlängert werden.
Vor der Markenanmeldung in Frankreich empfiehlt sich eine umfassende Markenrecherche. Nach Ablauf von 5 Jahren unterliegt die französische Marke einem Benutzungszwang.
Der Schutz Ihrer Marke kann auf europäische oder internationale Ebene ausgedehnt werden.
Sortenschutzrecht in Frankreich
Das französische Pflanzensortenschutzrecht ist ein besonderes Schutzrecht für neue Pflanzensorten.
Bei der Pflanzensorte muss es sich um eine neu geschaffene Sorte einer Gattung oder einer Pflanzenart handeln. Ferner sind weitere Voraussetzungen einzuhalten (wie z.B. Homogenität).
Der Sortenschutz wird von einer Organisation vergeben, die vom Landwirtschaftsministerium, dem Ausschuss für den Schutz neuer Pflanzensorten (INOV), untergliedert ist.
Urheberrecht in Frankreich/ französischer Urheberrechtsschutz
Das französische Urheberrecht schützt literarische Werke, insbesondere grafische, akustische oder audiovisuelle und plastische Kreationen, musikalische Kreationen, aber auch Software, angewandte Kunstkreationen, Modekreationen usw.
Darsteller, Hersteller von Videogrammen und Tonträgern sowie Unternehmen für audiovisuelle Kommunikation haben ebenfalls urheberrechtliche Rechte.
Das Urheberrecht in Frankreich schützt keine Ideen oder Konzepte.
Das Urheberrecht wird ohne Formalitäten durch die Tatsache der Schaffung des Werkes erworben.
Das französische Urheberrecht kennt sowohl Peröhnlichkeitsrechte als auch Nutzungsrechte. Die „moralischen“ Rechten, die den Autor persönlich schützen. Der Urheber kann eine Offenlegung der Arbeit ablehnen. Er hat ein Namensnennungsrecht. Diese moralischen Rechte sind unbefristet und kann nicht verkauft werden.
Die „wirtschaftliche“ Rechte, die es dem Urheber ermöglichen, die Nutzung des Werks zu verbieten oder zu genehmigen und in diesem Fall eine Vergütung dafür zu erhalten. Das Urheberrecht besteht bis zu 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers oder nach Offenlegung, wenn das Werk einer juristischen Person (Firma, Verein) gehört.
Urheberrechte lassen sich in Frankreich mit Marken und/oder Designs “verbinden”, dh beide Schutzarten können parallel verfolgt werden.
Laufzeiten der Schutzrechte in Frankreich
- Patentschutz: 20 Jahre
- Designschutz: 25 Jahre
- Markenschutz: 10 Jahre, beliebig verlängerbar.
- Urheberrechtsschutz: 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers
Internationale Übereinkommen mit Frankreich
Folgende internationale Übereinkommen hat Frankreich im Zusammenhang mit der WIPO abgeschlossen:
Contracting Party | Treaty | Signature | Instrument | In Force | Details |
---|---|---|---|---|---|
France | Beijing Treaty on Audiovisual Performances | June 26, 2012 | |||
France | Berne Convention | September 9, 1886 | Ratification: September 5, 1887 | December 5, 1887 | Details |
France | Brussels Convention | March 27, 1975 | |||
France | Budapest Treaty | April 28, 1977 | Ratification: February 21, 1980 | August 19, 1980 | Details |
France | Hague Agreement | November 6, 1925 | Accession: September 9, 1930 | October 20, 1930 | Details |
France | Lisbon Agreement | October 31, 1958 | Ratification: March 22, 1961 | September 25, 1966 | Details |
France | Locarno Agreement | March 12, 1969 | Ratification: June 11, 1975 | September 13, 1975 | Details |
France | Madrid Agreement (Indications of Source) | April 14, 1891 | Ratification: June 15, 1892 | July 15, 1892 | Details |
France | Madrid Agreement (Marks) | April 14, 1891 | Ratification: June 15, 1892 | July 15, 1892 | Details |
France | Madrid Protocol | June 28, 1989 | Ratification: August 7, 1997 | November 7, 1997 | |
France | Marrakesh VIP Treaty | April 30, 2014 | |||
France | Nice Agreement | June 15, 1957 | Ratification: November 9, 1959 | April 8, 1961 | Details |
France | Paris Convention | March 20, 1883 | Ratification: June 6, 1884 | July 7, 1884 | Details |
France | Patent Cooperation Treaty | December 31, 1970 | Ratification: November 25, 1977 | February 25, 1978 | Details |
France | Patent Law Treaty | September 14, 2000 | Ratification: October 5, 2009 | January 5, 2010 | |
France | Phonograms Convention | October 29, 1971 | Ratification: September 12, 1972 | April 18, 1973 | |
France | Rome Convention | October 26, 1961 | Ratification: April 3, 1987 | July 3, 1987 | Details |
France | Singapore Treaty | March 28, 2006 | Ratification: August 28, 2009 | November 28, 2009 | |
France | Strasbourg Agreement | September 20, 1971 | Ratification: November 16, 1972 | October 7, 1975 | Details |
France | Trademark Law Treaty | April 12, 1995 | Ratification: September 15, 2006 | December 15, 2006 | |
France | UPOV Convention | December 2, 1961 | Ratification: September 3, 1971 | October 3, 1971 | Details |
France | Vienna Agreement | June 12, 1973 | Ratification: June 11, 1975 | August 9, 1985 | Details |
France | WIPO Convention | July 14, 1967 | Ratification: July 18, 1974 | October 18, 1974 | Details |
France | WIPO Copyright Treaty | October 9, 1997 | Ratification: December 14, 2009 | March 14, 2010 | |
France | WIPO Performances and Phonograms Treaty | October 9, 1997 | Ratification: December 14, 2009 | March 14, 2010 | Details |
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Im Wirtschaftsrecht beraten und vertreten wir mittelständische Unternehmen, Konzerne, Institutionen der Wirtschaft und öffentlich-rechtliche Körperschaften unterschiedlicher Grössenordnungen sowie Existenzgründer, Innovationsträger und Privatpersonen.
So gehören zu unseren Mandanten natürlich u.a. die nachfolgenden:
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- Energieunternehmen (Betreiber regenerativer Erzeugungsanlagen, freie Stromhändler, industrielle Kraftwerkgesellschaften, Projektierer),
- Filialisten (Kureinrichtungen, Hotels, Kliniken, Einzelhandelsmärkte und -unternehmen, Baumärkte),
- Forschungs- und Entwicklungsunternehmen sowie -einrichtungen,
- Geldinstitute (Banken, Sparkassen, Vereinignungen),
- Industrieunternehmen (Aluminium, Autozulieferung, Bau. Chemie, Design, Dichtungen, Elektrotechnik, Fertigungstechnik, Getränke, Informationstechnologie, Kraftstoff, Kunststoff, Lebensmittel, Maschinenbau, Metall, Papier und Pappe, Recycling, Telekommunikation, Umwelttechnik, Verpackung),
- Innovative Unternehmungen (Erfinder, Existenzgründer, Technologieübertrager, Vermittler),
- Kommunen (Gemeinden, Kreise, Städte, Verwaltungsgemeinschaften),
- Messebau- und Messemarketing-Unternehmen (Catering, Marktforschung, Messebau, Messeplanung, Messedurchführung),
- Stiftungen (kirchlich, kulturell, Bildung),
- Staatliche Behörden (Bundesverwaltungen, Landesbehörden und -einrichtungen, Landesbetriebe),
- Verbände und Vereine (Dienstleistungen, Industrie, Handwerk, Sport, Technische Überwachung),
- Verlagswesen (Autoren, Druckereien, Herausgeber, Verlage, Verleger),
- Versicherungen,
- Werbeagenturen (Event-Agenturen, Full-Service-Agenturen, Netagenturen, Webagenturen, Direktmarketing-Unternehmen).