Geistiges Eigentum in Frankreich

Das französische Geistige Eigentum umfasst die gewerblichen Schutzrechte in Frankreich (das gewerbliche Eigentum) sowie das literarisches und künstlerisches Eigentum als französisches Urheberrecht. Das geistige Eigentum in Frankreich gehört zum französischen Wirtschaftsrecht.

Gegenstand des gewerblichen Rechtsschutzes in Frankreich sind insbesondere der Schutz und die Förderung von Erfindungen, Innovationen und Kreationen, also Patente, Designs und Marken.

Das französische Gesetz über das geistige Eigentum regelt das Patentrecht, das Designrecht, das Markenrecht, Geheimnisschutz, Urheberrechte und im übrigen auch Sortenschutzrecht und den Schutz von Halbleitertopografien. Dabei regelt das IP-Recht in Frankreich sowohl das Anmeldeverfahren, Eintragungsvoraussetzung als auch Verletzungsfragen (Patentverletzung, Markenverletzung, Designverletzung).

Mit einem französischen Patent wird eine technische Innovation, dh ein Produkt oder ein Verfahren, das eine neue technische Lösung für ein bestimmtes technisches Problem bietet, geschützt.

Durch ein französisches Design kann das Erscheinungsbild eines Produkts geschützt werden.

Mit einer französischen Marke können Produkte und Dienstleistungen flankierend geschützt werden. Der Markenschutz repräsentiert das Image eines Unternehmens und garantiert in den Augen der Öffentlichkeit eine gewisse Qualitätskonsistenz.

Geistiges Eigentum/ Gewerblicher Rechtsschutz in Frankreich

Die wichtigsten gewerblichen Schutzrechte in Frankreich sind Patentrechte, Designrechte und Markenrechte. In gewisser Hinsicht sind daneben auch Sortenschutzrechte für bestimmte Branchen bedeutsam. Halbleitertopografien spielen dagegen auch in Frankreich keine grosse Rolle.

Patentrecht in Frankreich/ französische Patentanmeldung

Die Erfindung/ Innovation ist auch in Frankreich von grosser Bedeutung in der wirtschaftlichen Entwicklung. Die Objekte, die wir verwenden, die Produkte, die wir täglich konsumieren, sind Kreationen aus öffentlichen oder privaten Werken, die dank des Patents erhalten und rentabel gemacht werden können, damit wieder andere Fortschritte entstehen können.

In Frankreich können sowohl Verfahrenspatente als auch gegenständliche Patente eingereicht werden.

Durch die Anmeldung eines französischen Patents beim INPI kann Patentschutz für einen Zeitraum von maximal 20 Jahren erreicht werden.

Ein eingetragenes französisches Patent gewährt das Recht, die Verwendung, Herstellung, den Import usw. der  Erfindung zu verbieten. Jenseits von ebenfalls in Frankreich möglichen Patentverletzungsklagen kann der Patentschutz auch ein wirksames Mittel der Abschreckung darstellen.

Designrecht in Frankreich/ französische Designanmeldung

Durch die Anmeldung als Design beim französischen Amt für geistiges Eigentum kann Designschutz für das  französischem Gebiet für einen Mindestzeitraum von 5 Jahren erlangt werden. Der französische Designschutz kann in Schritten von 5 Jahren bis zu einem Höchstzeitraum von 25 Jahren verlängert werden .

Voraussetzung für den französischen Designschutz ist der, dass die  Designs neu sein müssen und ihren eigenen Charakter haben. Wenn der Anmelder nicht der Urheber ist, müssen die Rechte am Design zuvor vom Designanmelder erworben werden.

Der Vorteil der Einreichung eines Designs  besteht darin, einen doppelten Schutz (Urheberrecht / gewerbliches Eigentum) zu erhalten. Ferner kann durch den urkundlich verbrieften Designschutz leichter der Schutz auf andere Staaten ausgedehnt werden.

Markenrecht in Frankreich/ französische Markenanmeldung

Mit der Marke können bestimmte Produkte und Dienstleistungen versehen und so die Marke geschützt werden. Auch eine französische Marke gibt Schutz für 10 Jahre ab dem Anmeldetag. Der französische Markenschutz kann um weitere 10 Jahre jeweils beliebig verlängert werden.

Vor der Markenanmeldung in Frankreich empfiehlt sich eine umfassende Markenrecherche. Nach Ablauf von 5 Jahren unterliegt die französische Marke einem Benutzungszwang.

Der Schutz Ihrer Marke kann auf europäische oder internationale Ebene ausgedehnt werden.

Sortenschutzrecht in Frankreich

Das französische Pflanzensortenschutzrecht ist ein besonderes Schutzrecht für neue Pflanzensorten.

Bei der Pflanzensorte muss es sich um eine neu geschaffene Sorte einer Gattung oder einer Pflanzenart handeln. Ferner sind weitere Voraussetzungen einzuhalten (wie z.B. Homogenität).

Der Sortenschutz wird von einer Organisation vergeben, die vom Landwirtschaftsministerium, dem Ausschuss für den Schutz neuer Pflanzensorten (INOV), untergliedert ist.

Urheberrecht in Frankreich/ französischer Urheberrechtsschutz

Das französische Urheberrecht schützt literarische Werke, insbesondere grafische, akustische oder audiovisuelle und plastische Kreationen, musikalische Kreationen, aber auch Software, angewandte Kunstkreationen, Modekreationen usw.

Darsteller, Hersteller von Videogrammen und Tonträgern sowie Unternehmen für audiovisuelle Kommunikation haben ebenfalls urheberrechtliche Rechte.

Das Urheberrecht in Frankreich schützt keine Ideen oder Konzepte.

Das Urheberrecht wird ohne Formalitäten durch die Tatsache der Schaffung des Werkes erworben.

Das französische Urheberrecht kennt sowohl Peröhnlichkeitsrechte als auch Nutzungsrechte. Die „moralischen“ Rechten, die den  Autor persönlich schützen. Der Urheber kann eine Offenlegung der  Arbeit ablehnen. Er hat ein Namensnennungsrecht. Diese moralischen Rechte sind unbefristet und kann nicht verkauft werden.

Die „wirtschaftliche“ Rechte, die es dem Urheber ermöglichen, die Nutzung des Werks zu verbieten oder zu genehmigen und in diesem Fall eine Vergütung dafür zu erhalten. Das Urheberrecht besteht bis zu 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers oder nach Offenlegung, wenn das Werk einer juristischen Person (Firma, Verein) gehört.

Urheberrechte lassen sich in Frankreich mit Marken und/oder Designs “verbinden”, dh beide Schutzarten können parallel verfolgt werden.

Laufzeiten der Schutzrechte in Frankreich

  • Patentschutz: 20 Jahre
  • Designschutz: 25 Jahre
  • Markenschutz: 10 Jahre, beliebig verlängerbar.
  • Urheberrechtsschutz: 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers

Internationale Übereinkommen mit Frankreich

Folgende internationale Übereinkommen hat Frankreich im Zusammenhang mit der WIPO abgeschlossen:

 

Contracting Party Treaty Signature Instrument In Force Details
France Beijing Treaty on Audiovisual Performances June 26, 2012
France Berne Convention September 9, 1886 Ratification: September 5, 1887 December 5, 1887 Details
France Brussels Convention March 27, 1975
France Budapest Treaty April 28, 1977 Ratification: February 21, 1980 August 19, 1980 Details
France Hague Agreement November 6, 1925 Accession: September 9, 1930 October 20, 1930 Details
France Lisbon Agreement October 31, 1958 Ratification: March 22, 1961 September 25, 1966 Details
France Locarno Agreement March 12, 1969 Ratification: June 11, 1975 September 13, 1975 Details
France Madrid Agreement (Indications of Source) April 14, 1891 Ratification: June 15, 1892 July 15, 1892 Details
France Madrid Agreement (Marks) April 14, 1891 Ratification: June 15, 1892 July 15, 1892 Details
France Madrid Protocol June 28, 1989 Ratification: August 7, 1997 November 7, 1997
France Marrakesh VIP Treaty April 30, 2014
France Nice Agreement June 15, 1957 Ratification: November 9, 1959 April 8, 1961 Details
France Paris Convention March 20, 1883 Ratification: June 6, 1884 July 7, 1884 Details
France Patent Cooperation Treaty December 31, 1970 Ratification: November 25, 1977 February 25, 1978 Details
France Patent Law Treaty September 14, 2000 Ratification: October 5, 2009 January 5, 2010
France Phonograms Convention October 29, 1971 Ratification: September 12, 1972 April 18, 1973
France Rome Convention October 26, 1961 Ratification: April 3, 1987 July 3, 1987 Details
France Singapore Treaty March 28, 2006 Ratification: August 28, 2009 November 28, 2009
France Strasbourg Agreement September 20, 1971 Ratification: November 16, 1972 October 7, 1975 Details
France Trademark Law Treaty April 12, 1995 Ratification: September 15, 2006 December 15, 2006
France UPOV Convention December 2, 1961 Ratification: September 3, 1971 October 3, 1971 Details
France Vienna Agreement June 12, 1973 Ratification: June 11, 1975 August 9, 1985 Details
France WIPO Convention July 14, 1967 Ratification: July 18, 1974 October 18, 1974 Details
France WIPO Copyright Treaty October 9, 1997 Ratification: December 14, 2009 March 14, 2010
France WIPO Performances and Phonograms Treaty October 9, 1997 Ratification: December 14, 2009 March 14, 2010 Details

Von den Laufzeiten der Schutzrechte in Frankreich über Internationale Übereinkommen mit Frankreich bis Geistiges Eigentum/ Gewerblicher Rechtsschutz in Frankreich und Patentrecht in Frankreich, wir vertreten und beraten Sie gerne. Nutzen Sie eine erste Beratung.

Termin buchen

Im Wirtschaftsrecht beraten und vertreten wir mittelständische Unternehmen, Konzerne, Institutionen der Wirtschaft und öffentlich-rechtliche Körperschaften unterschiedlicher Grössenordnungen sowie Existenzgründer, Innovationsträger und Privatpersonen.

So gehören zu unseren Mandanten natürlich u.a. die nachfolgenden:

  • Bildungseinrichtungen (Universitäten, Hochschulen, Fachschulen),
  • EDV-Unternehmen (Entwickler, Hard- und Softwaresystemhäuser, Hersteller, Programmierer, Provider, Rechenzentren, Webdesigner, Networker, Netagenturen, App-Hersteller),
  • Energieunternehmen (Betreiber regenerativer Erzeugungsanlagen, freie Stromhändler, industrielle Kraftwerkgesellschaften, Projektierer),
  • Filialisten (Kureinrichtungen, Hotels, Kliniken, Einzelhandelsmärkte und -unternehmen, Baumärkte),
  • Forschungs- und Entwicklungsunternehmen sowie -einrichtungen,
  • Geldinstitute (Banken, Sparkassen, Vereinignungen),
  • Industrieunternehmen (Aluminium, Autozulieferung, Bau. Chemie, Design, Dichtungen, Elektrotechnik, Fertigungstechnik, Getränke, Informationstechnologie, Kraftstoff, Kunststoff, Lebensmittel, Maschinenbau, Metall, Papier und Pappe, Recycling, Telekommunikation, Umwelttechnik, Verpackung),
  • Innovative Unternehmungen (Erfinder, Existenzgründer, Technologieübertrager, Vermittler),
  • Kommunen (Gemeinden, Kreise, Städte, Verwaltungsgemeinschaften),
  • Messebau- und Messemarketing-Unternehmen (Catering, Marktforschung, Messebau, Messeplanung, Messedurchführung),
  • Stiftungen (kirchlich, kulturell, Bildung),
  • Staatliche Behörden (Bundesverwaltungen, Landesbehörden und -einrichtungen, Landesbetriebe),
  • Verbände und Vereine (Dienstleistungen, Industrie, Handwerk, Sport, Technische Überwachung),
  • Verlagswesen (Autoren, Druckereien, Herausgeber, Verlage, Verleger),
  • Versicherungen,
  • Werbeagenturen (Event-Agenturen, Full-Service-Agenturen, Netagenturen, Webagenturen, Direktmarketing-Unternehmen).