Geistiges Eigentum in der Schweiz
Das geistige Eigentum in der Schweiz ist in den zugehörigen Bundesgesetzen umfassend normiert. Das schweizer Wirtschaftsrecht kennt als gewerblichen Rechtsschutz Patente, Design, Marken, Topografien sowie das schweizer Urheberrecht.
Das Eidgenössische Institut für geistiges Eigentum verwaltet die schweizer IP-Rechte und ermöglicht Anmeldungen und Eintragungen der einzelnen Rechte, also schweizer Patentanmeldung, schweizer Markenanmeldung, schweizer Designanmeldung.
Schweizer Patentrecht
Das schweizer Patentrecht ist im Patentgesetz der Schweiz normiert. Ein schweizer Patent ist ein Schutzrecht für eine technische Erfindung. Der Patentschutz in der Schweiz erlaubt es, anderen während bis zu 20 Jahren zu verbieten, die Erfindung gewerblich zu nutzen.
Lösungen eines technischen Problems können gemäss dem schweizer Patentgesetz geschützt werden. Ein Patent wird in der Schweiz erteilt für neue gewerblich anwendbare Erfindungen, sofern sie sich nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergeben.
Das Patentgesetz der Schweiz stellt Bedingungen für das Erteilen eines Patentes. Es muss zur Technik gehörend, gewerblich anwendbar, neu und erfinderisch sein.
Kein Gebrauchsmusterschutz in der Schweiz
In der Schweiz gibt es kein Gebrauchsmuster, kein kleines Patent.
Patentanmeldung in der Schweiz
Beim Anmelden einer Erfindung zum Patent geht es um die folgenden Aspekte: Die Erfindung darf vor der Anmeldung weder veröffentlicht noch an Ausstellungen oder sonst wie präsentiert worden sein; sie muss geheim gehalten werden. So sollte die Erfindung möglichst schnell zum Patent angemeldet werden, womit auch das Prioritätsdatum gesichert wird. Eine Erfindung in der Schweiz zum Patent anzumelden ist mit Aufwand verbunden.
Die Patentanmeldung muss eine Beschreibung der Erfindung, Patentansprüche (das eigentliche Schutzgebiet), eine Zusammenfassung und ggf. Zeichnungen enthalten. Zudem ist eine Anmeldegebühr zu zahlen. Diese Erfordernisse werden im IGE geprüft. Die Neuheit und die erfinderische Tätigkeit werden von Gesetzes wegen nicht geprüft. Ab dem 4. Jahr sind Jahresgebühren zu bezahlen.
Patentschutz in der Schweiz, europäischen Staaten und international
Es gibt drei Möglichkeiten, ein Patent anzumelden: national, europäisch oder international. Jeder dieser Wege hat seine Besonderheiten, die es zu beachten gilt. Es ist im Interesse des Anmelders, für eine Erfindung möglichst bald ein Anmeldedatum zu erhalten. Grundsätzlich beginnt nämlich ab diesem Zeitpunkt, zumindest vorläufig und unter bestimmten Bedingungen, der Patentschutz zu laufen, auch wenn das Patent erst viel später erteilt wird.
Patentverletzung in der Schweiz
Patentverletzungen in der Schweiz können durch stetes Überwachen des Marktes und der Konkurrenz festgestellt werden. Im Falle einer Patentverletzung kann entsprechend dagegen vorgegangen werden.
Designrecht der Schweiz
Das schweizerische Designgesetz (Art. 1 DesG) beschreibt Design als „Gestaltungen von Erzeugnissen oder Teilen von Erzeugnissen, die namentlich durch die Anordnung von Linien, Flächen, Konturen oder Farben oder durch das verwendete Material charakterisiert sind“.
Das Designrecht der Schweiz umfasst daher viel mehr, als der übliche Sprachgebrauch. Jedes Produkt hat Potenzial zum Designschutz.
Schutzvoraussetzungen nach schweizer Designgesetz (DesG)
Das schweizerische Designgesetz bestimmt die Schutzvoraussetzungen (Art. 2 DesG) und die Ausschlussgründe (Art. 4 DesG) für ein Design in der Schweiz.
Designschutz erfordert, dass das Design
- neu
- noch nicht öffentlich bekannt sein
- und sich in der Eigenart von bestehenden Gestaltungen in wesentlichen Punkten genügend unterscheiden.
Das Design darf nicht
- gesetzeswidrig sein,
- gegen die guten Sitten verstossen,
- nur Merkmale umfassen, welche allein durch die technische Funktion ausgefüllt sind.
Designanmeldung in der Schweiz
Das Design kann zum Designschutz in der Scheiz beim IGE angemeldet werden. Neben der Anmeldung in der Schweiz kann das Design direkt in anderen Staaten geschützt werden. Statt in jedem Land einzeln vorzugehen, kann auch eine internationale Designanmeldung bei der WIPO oder eine EU-Designanmeldung beim EUIPO für die Mitglieder der Europäischen Union durchgeführt werden.
Schweizer Markenrecht
Eine schweizer Marke kann nach dem im Markengesetz verankerten schweizer Markenrecht durch Anmeldung und Eintragung beim IGE beantragt werden.Eine Marke in der Schweiz im rechtlichen Sinn ist ein geschütztes Kennzeichen, mit dem ein Unternehmen seine Waren oder Dienstleistungen von solchen anderer Unternehmen unterscheidet.
So können alle grafisch darstellbaren Zeichen Marken sein, also Wörter, Buchstabenkombinationen, bildliche Darstellungen, dreidimensionale Formen, Slogans, Kombinationen dieser Elemente, oder auch aus Tonfolgen bestehende Klangmarken.
Eine Marke ist vom Anmeldedatum an für jeweils zehn Jahre geschützt. Der Schutz kann beliebig oft um weitere zehn Jahre verlängert werden. Die Anmeldegebührfür eine Marke in der Schweiz beträgt 550 CHF.
Markenanmeldung in der Schweiz
Die Anmeldung umfasst ein Verzeichnis von Waren und/oder Dienstleistungen, für welche Sie die Marke beanspruchen wollen, und eine Abbildung der Marke. Nach der Eintragung wird die Marke auf Swissreg veröffentlicht.
Wenn der Name das Produkt, die Dienstleistung oder deren Eigenschaften direkt beschreibt, kann er nicht geschützt werden. Weiter ist darauf zu achten, dass die angesprochenen Verkehrskreise nicht bezüglich der Herkunft einer Ware getäuscht wird. Die Angabe „Schweiz“, „Suisse“ dürfen nur in Marken verwendet werden, für Waren die aus der Schweiz stammen. Auch darf das Zeichen nicht gegen die guten Sitten verstossen.
Markenschutz in der Schweiz
Markenschutz besteht in der Schweiz ab Eintragung im schweizer Markenregister.
Das ® darf nur einer Marke angebracht werden, wenn diese in der Schweiz markenrechtlich geschützt, also. im schweizerischen Markenregister eingetragen ist. Die Verwendung des Schutzrechtsvermerks ist fakultativ.
Es kann aber Dritte darüber informieren, dass eine Marke eingetragen ist, und allenfalls Verletzungen vorbeugen. Wer den Schutzrechtsvermerk für eine Marke verwendet, die nicht eingetragen ist, kann gegen die Bestimmungen des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb verstossen.
Urheberrecht in der Schweiz
Das Urheberrechtsgesetz der Schweiz bildet das Urheberrecht. Das Urheberrecht in der Schweiz schützt die Urheber von Werken der Literatur und Kunst.
Geschützt ist die Art und Weise, in welcher eine Idee zum Ausdruck gelangt, nicht aber die Idee oder das Konzept selbst. Der urheberrechtliche Schutz bezieht sich also auf die Form der Werke und nicht die Inhalte.
Urheberrechtlich geschützt ist insbesondere der Quelltext von Computerprogrammen. Davon ausgeschlossen sind beispielsweise Algorithmen, die einer Software zugrunde liegen.
In der Schweiz erlischt der Urheberrechtsschutz 70 Jahre (Computerprogramme 50 Jahre) nach dem Tod des Urhebers. Bei Fotografien ohne individuellen Charakter endet der Schutz 50 Jahre nach der Herstellung.
Der Schutz des Urheberrechts entsteht automatisch mit der Schöpfung. Es bedarf weder irgendwelcher Formalitäten noch einer Anmeldung. In der Schweiz werden keine Register über Urheberrechte geführt.
Sortenschutzrecht in der Schweiz
Das schweizer Sortenschutzrecht ist im Sortenschutzgesetz der Schweiz normiert.
Das Sortenschutzrecht regelt den gewerblichen Schutz neuer Pflanzenzüchtungen. Die Person, welche den Sortenschutztitel innehat, hat das Recht, ihre Sorte vor unerwünschter gewerbsmässiger Nutzung zu schützen.
Zuständig ist das folgende Amt:
Bundesamt für Landwirtschaft BLWSchwarzenburgstrasse 165
3003 Bern
Schweiz
Internationale Abkommen der Schweiz im geistigen Eigentum
Folgende Abkommen hat die Schweiz im IP-Bereich abgeschlossen:
Contracting Party | Treaty | Signature | Instrument | In Force | Details |
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Switzerland | Beijing Treaty on Audiovisual Performances | June 26, 2012 | Ratification: February 11, 2020 | May 11, 2020 | Details |
Switzerland | Berne Convention | September 9, 1886 | Ratification: September 5, 1887 | December 5, 1887 | Details |
Switzerland | Brussels Convention | May 21, 1974 | Ratification: June 24, 1993 | September 24, 1993 | |
Switzerland | Budapest Treaty | April 28, 1977 | Ratification: May 19, 1981 | August 19, 1981 | Details |
Switzerland | Hague Agreement | November 6, 1925 | Ratification: May 1, 1928 | June 1, 1928 | Details |
Switzerland | Locarno Agreement | October 8, 1968 | Ratification: January 27, 1971 | April 27, 1971 | |
Switzerland | Madrid Agreement (Indications of Source) | April 14, 1891 | Ratification: June 15, 1892 | July 15, 1892 | Details |
Switzerland | Madrid Agreement (Marks) | April 14, 1891 | Ratification: June 15, 1892 | July 15, 1892 | Details |
Switzerland | Madrid Protocol | June 28, 1989 | Ratification: February 1, 1997 | May 1, 1997 | Details |
Switzerland | Marrakesh VIP Treaty | June 28, 2013 | Ratification: February 11, 2020 | May 11, 2020 | |
Switzerland | Nairobi Treaty | October 24, 1981 | |||
Switzerland | Nice Agreement | June 15, 1957 | Accession: July 20, 1962 | August 20, 1962 | Details |
Switzerland | Paris Convention | March 20, 1883 | Ratification: June 6, 1884 | July 7, 1884 | Details |
Switzerland | Patent Cooperation Treaty | June 19, 1970 | Ratification: September 14, 1977 | January 24, 1978 | Details |
Switzerland | Patent Law Treaty | June 2, 2000 | Ratification: March 31, 2008 | July 1, 2008 | |
Switzerland | Phonograms Convention | October 29, 1971 | Ratification: June 24, 1993 | September 30, 1993 | |
Switzerland | Rome Convention | Accession: June 24, 1993 | September 24, 1993 | Details | |
Switzerland | Singapore Treaty | March 28, 2006 | Ratification: July 6, 2007 | March 16, 2009 | |
Switzerland | Strasbourg Agreement | March 24, 1971 | Ratification: December 20, 1972 | October 7, 1975 | |
Switzerland | Trademark Law Treaty | October 28, 1994 | Ratification: February 1, 1997 | May 1, 1997 | |
Switzerland | UPOV Convention | November 30, 1962 | Ratification: June 10, 1977 | July 10, 1977 | Details |
Switzerland | Vienna Agreement | June 12, 1973 | |||
Switzerland | WIPO Convention | July 14, 1967 | Ratification: January 26, 1970 | April 26, 1970 | |
Switzerland | WIPO Copyright Treaty | December 29, 1997 | Ratification: March 31, 2008 | July 1, 2008 | |
Switzerland | WIPO Performances and Phonograms Treaty | December 29, 1997 | Ratification: March 31, 2008 | July 1, 2008 | Details |