Geistiges Eigentum in der Schweiz

Das geistige Eigentum in der Schweiz ist in den zugehörigen Bundesgesetzen umfassend normiert. Das schweizer Wirtschaftsrecht kennt als gewerblichen Rechtsschutz Patente, Design, Marken, Topografien sowie das schweizer Urheberrecht.

Das Eidgenössische Institut für geistiges Eigentum verwaltet die schweizer IP-Rechte und ermöglicht Anmeldungen und Eintragungen der einzelnen Rechte, also schweizer Patentanmeldung, schweizer Markenanmeldung, schweizer Designanmeldung.

Schweizer Patentrecht

Das schweizer Patentrecht ist im Patentgesetz der Schweiz normiert. Ein schweizer Patent ist ein Schutzrecht für eine technische Erfindung. Der Patentschutz in der Schweiz erlaubt es, anderen während bis zu 20 Jahren zu verbieten, die Erfindung gewerblich zu nutzen.

Lösungen eines technischen Problems können gemäss dem schweizer Patentgesetz geschützt werden. Ein Patent wird in der Schweiz erteilt für neue gewerblich anwendbare Erfindungen, sofern sie sich nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergeben.

Das Patentgesetz der Schweiz stellt Bedingungen für das Erteilen eines Patentes. Es muss zur Technik gehörend, gewerblich anwendbar, neu und erfinderisch sein.

Kein Gebrauchsmusterschutz in der Schweiz

In der Schweiz gibt es kein Gebrauchsmuster, kein kleines Patent.

Patentanmeldung in der Schweiz

Beim Anmelden einer Erfindung zum Patent geht es um die folgenden  Aspekte: Die Erfindung darf vor der Anmeldung weder veröffentlicht noch an Ausstellungen oder sonst wie präsentiert worden sein; sie muss geheim gehalten werden. So sollte die Erfindung möglichst schnell zum Patent angemeldet werden, womit auch das Prioritätsdatum gesichert wird. Eine Erfindung in der Schweiz zum Patent anzumelden ist mit Aufwand verbunden.

Die Patentanmeldung muss eine Beschreibung der Erfindung, Patentansprüche (das eigentliche Schutzgebiet), eine Zusammenfassung und ggf. Zeichnungen enthalten. Zudem ist eine Anmeldegebühr zu zahlen. Diese Erfordernisse werden im IGE geprüft. Die Neuheit und die erfinderische Tätigkeit werden von Gesetzes wegen nicht geprüft. Ab dem 4. Jahr sind Jahresgebühren zu bezahlen.

Patentschutz in der Schweiz, europäischen Staaten und international

Es gibt drei Möglichkeiten, ein Patent anzumelden: national, europäisch oder international. Jeder dieser Wege hat seine Besonderheiten, die es zu beachten gilt. Es ist im Interesse des Anmelders, für eine Erfindung möglichst bald ein Anmeldedatum zu erhalten. Grundsätzlich beginnt nämlich ab diesem Zeitpunkt, zumindest vorläufig und unter bestimmten Bedingungen, der Patentschutz zu laufen, auch wenn das Patent erst viel später erteilt wird.

Patentverletzung in der Schweiz

Patentverletzungen in der Schweiz können durch stetes Überwachen des Marktes und der Konkurrenz festgestellt werden. Im Falle einer Patentverletzung kann entsprechend dagegen vorgegangen werden.

Designrecht der Schweiz

Das schweizerische Designgesetz (Art. 1 DesG) beschreibt Design als „Gestaltungen von Erzeugnissen oder Teilen von Erzeugnissen, die namentlich durch die Anordnung von Linien, Flächen, Konturen oder Farben oder durch das verwendete Material charakterisiert sind“.

Das Designrecht der Schweiz umfasst daher viel mehr, als der übliche Sprachgebrauch. Jedes Produkt hat Potenzial zum Designschutz.

Schutzvoraussetzungen nach schweizer Designgesetz (DesG)

Das schweizerische Designgesetz bestimmt die Schutzvoraussetzungen (Art. 2 DesG) und die Ausschlussgründe (Art. 4 DesG) für ein Design in der Schweiz.

Designschutz erfordert, dass das Design

  • neu
  • noch nicht öffentlich bekannt sein
  • und sich in der Eigenart von bestehenden Gestaltungen in wesentlichen Punkten genügend unterscheiden.

Das Design darf nicht

  • gesetzeswidrig sein,
  • gegen die guten Sitten verstossen,
  • nur Merkmale umfassen, welche allein durch die technische Funktion ausgefüllt sind.

Designanmeldung in der Schweiz

Das Design kann zum Designschutz in der Scheiz beim IGE angemeldet werden. Neben der Anmeldung in der Schweiz kann das Design direkt in anderen  Staaten geschützt werden. Statt in jedem Land einzeln vorzugehen, kann auch eine internationale Designanmeldung bei der WIPO oder eine EU-Designanmeldung beim EUIPO für die Mitglieder der Europäischen Union durchgeführt werden.

Schweizer Markenrecht

Eine schweizer Marke kann nach dem im Markengesetz verankerten schweizer Markenrecht durch Anmeldung und Eintragung beim IGE beantragt werden.Eine Marke in der Schweiz im rechtlichen Sinn ist ein geschütztes Kennzeichen, mit dem ein Unternehmen seine Waren oder Dienstleistungen von solchen anderer Unternehmen unterscheidet.

So können alle grafisch darstellbaren Zeichen Marken sein, also Wörter, Buchstabenkombinationen,  bildliche Darstellungen, dreidimensionale Formen, Slogans, Kombinationen dieser Elemente, oder auch aus Tonfolgen bestehende Klangmarken.

Eine Marke ist vom Anmeldedatum an für jeweils zehn Jahre geschützt. Der Schutz kann beliebig oft um weitere zehn Jahre verlängert werden. Die Anmeldegebührfür eine Marke in der Schweiz beträgt 550 CHF.

Markenanmeldung in der Schweiz

Die Anmeldung umfasst ein Verzeichnis von Waren und/oder Dienstleistungen, für welche Sie die Marke beanspruchen wollen, und eine Abbildung der Marke. Nach der Eintragung wird die Marke auf Swissreg  veröffentlicht.

Wenn der Name das Produkt, die Dienstleistung oder deren Eigenschaften direkt beschreibt, kann er nicht geschützt werden. Weiter ist darauf zu achten, dass die angesprochenen Verkehrskreise nicht bezüglich der Herkunft einer Ware getäuscht wird. Die Angabe „Schweiz“, „Suisse“ dürfen  nur in Marken verwendet werden, für Waren die aus der Schweiz stammen. Auch darf das Zeichen nicht gegen die guten Sitten verstossen.

Markenschutz in der Schweiz

Markenschutz besteht in der Schweiz ab Eintragung im schweizer Markenregister.

Das ® darf nur einer Marke angebracht werden, wenn diese in der Schweiz markenrechtlich geschützt, also. im schweizerischen Markenregister eingetragen ist. Die Verwendung des Schutzrechtsvermerks ist fakultativ.

Es kann aber Dritte darüber informieren, dass eine Marke eingetragen ist, und allenfalls Verletzungen vorbeugen. Wer den Schutzrechtsvermerk für eine Marke verwendet, die nicht eingetragen ist, kann gegen die Bestimmungen des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb verstossen.

Urheberrecht in der Schweiz

Das Urheberrechtsgesetz der Schweiz bildet das Urheberrecht. Das Urheberrecht in der Schweiz schützt die Urheber von Werken der Literatur und Kunst.

Geschützt ist die Art und Weise, in welcher eine Idee zum Ausdruck gelangt, nicht aber die Idee oder das Konzept selbst. Der urheberrechtliche Schutz bezieht sich also auf die Form der Werke und nicht die Inhalte.

Urheberrechtlich geschützt ist insbesondere der Quelltext von Computerprogrammen. Davon ausgeschlossen sind beispielsweise Algorithmen, die einer Software zugrunde liegen.

In der Schweiz erlischt der Urheberrechtsschutz 70 Jahre (Computerprogramme 50 Jahre) nach dem Tod des Urhebers. Bei Fotografien ohne individuellen Charakter endet der Schutz 50 Jahre nach der Herstellung.

Der Schutz des Urheberrechts entsteht automatisch mit der Schöpfung. Es bedarf weder irgendwelcher Formalitäten noch einer Anmeldung. In der Schweiz werden keine Register über Urheberrechte geführt.

Sortenschutzrecht in der Schweiz

Das schweizer Sortenschutzrecht ist im Sortenschutzgesetz der Schweiz normiert.

Das Sortenschutzrecht regelt den gewerblichen Schutz neuer Pflanzenzüchtungen. Die Person, welche den Sortenschutztitel innehat, hat das Recht, ihre Sorte vor unerwünschter gewerbsmässiger Nutzung zu schützen.

Zuständig ist das folgende Amt:

Bundesamt für Landwirtschaft BLW
Schwarzenburgstrasse 165
3003 Bern
Schweiz

Internationale Abkommen der Schweiz im geistigen Eigentum

Folgende Abkommen hat die Schweiz im IP-Bereich abgeschlossen:

 

Contracting Party Treaty Signature Instrument In Force Details
Switzerland Beijing Treaty on Audiovisual Performances June 26, 2012 Ratification: February 11, 2020 May 11, 2020 Details
Switzerland Berne Convention September 9, 1886 Ratification: September 5, 1887 December 5, 1887 Details
Switzerland Brussels Convention May 21, 1974 Ratification: June 24, 1993 September 24, 1993
Switzerland Budapest Treaty April 28, 1977 Ratification: May 19, 1981 August 19, 1981 Details
Switzerland Hague Agreement November 6, 1925 Ratification: May 1, 1928 June 1, 1928 Details
Switzerland Locarno Agreement October 8, 1968 Ratification: January 27, 1971 April 27, 1971
Switzerland Madrid Agreement (Indications of Source) April 14, 1891 Ratification: June 15, 1892 July 15, 1892 Details
Switzerland Madrid Agreement (Marks) April 14, 1891 Ratification: June 15, 1892 July 15, 1892 Details
Switzerland Madrid Protocol June 28, 1989 Ratification: February 1, 1997 May 1, 1997 Details
Switzerland Marrakesh VIP Treaty June 28, 2013 Ratification: February 11, 2020 May 11, 2020
Switzerland Nairobi Treaty October 24, 1981
Switzerland Nice Agreement June 15, 1957 Accession: July 20, 1962 August 20, 1962 Details
Switzerland Paris Convention March 20, 1883 Ratification: June 6, 1884 July 7, 1884 Details
Switzerland Patent Cooperation Treaty June 19, 1970 Ratification: September 14, 1977 January 24, 1978 Details
Switzerland Patent Law Treaty June 2, 2000 Ratification: March 31, 2008 July 1, 2008
Switzerland Phonograms Convention October 29, 1971 Ratification: June 24, 1993 September 30, 1993
Switzerland Rome Convention Accession: June 24, 1993 September 24, 1993 Details
Switzerland Singapore Treaty March 28, 2006 Ratification: July 6, 2007 March 16, 2009
Switzerland Strasbourg Agreement March 24, 1971 Ratification: December 20, 1972 October 7, 1975
Switzerland Trademark Law Treaty October 28, 1994 Ratification: February 1, 1997 May 1, 1997
Switzerland UPOV Convention November 30, 1962 Ratification: June 10, 1977 July 10, 1977 Details
Switzerland Vienna Agreement June 12, 1973
Switzerland WIPO Convention July 14, 1967 Ratification: January 26, 1970 April 26, 1970
Switzerland WIPO Copyright Treaty December 29, 1997 Ratification: March 31, 2008 July 1, 2008
Switzerland WIPO Performances and Phonograms Treaty December 29, 1997 Ratification: March 31, 2008 July 1, 2008 Details