Gewerblicher Rechtsschutz/ Geistiges Eigentum in Indonesien
Der gewerbliche Rechtsschutz im indonesischen Wirtschaftsrecht nimmt eine wichtige Rolle ein. Dabei kennt das indonesische geistige Eigentum sämtliche Schutzrechte und ist Mitglied vieler internationaler Abkommen.
Indonesien hat eine Bevölkerung von mehr als 265 Millionen Menschen. Insgesamt ist Indonesien die 16. größte Volkswirtschaft der Welt und die größte Volkswirtschaft in Südostasien. Dementsprechend bedeutsam sind die geistigen Eigentumsrechte in Indonesien. Dazu gehören vor allem die indonesischen Patentrechte, die indonesischen Markenrechte, die indonesischen Urheberrechte und die indonesischen Designrechte.
Schutzrechtsanmeldung in Indonesien
In Indonesien können auf der Basis entsprechender Gesetze zu den IP-Rechten Marken, Patente, Geschmacksmuster/ Designs, Urheberrechte, Pflanzensorten und geografische Angaben angemeldet und registriert werden.
Das Büro der Generaldirektion für geistiges Eigentum (DGIP) ist die Regierungsbehörde, die das indonesische IP-System verwaltet. IP-Rechte werden von verschiedenen Stellen innerhalb der DGIP separat behandelt.
Bei der Beantragung einer IP-Registrierung ist in der Regel eine Serviceadresse in Indonesien und ein Vertreter oder Anwalt vor Ort erforderlich.
Patentrecht in Indonesien: Patente/ Gebrauchsmuster
Patentanmeldungen können direkt bei der zuständigen Stelle der DGIP gestellt oder über den nationalen Kooperationsvertrag über den Patentkooperationsvertrag (PCT) in Indonesien eingereicht werden.
Patente können in Indonesien in englischer Sprache angemeldet werden und werden vor Ort ins Indonesische übersetzt.
In Indonesien werden zwei Arten von Patenten anerkannt. Standardpatente (für Produkte und Verfahren) und Gebrauchsmuster nur für Produkte.
Der Patentschutz gilt bis zu 20 Jahre ab dem Anmeldetag.
Gebrauchsmuster haben eine verkürzte Schutzdauer von 10 Jahren ab dem Anmeldetag.
Indonesien hat eine sechsmonatige Nachfrist für öffentliche Bekanntmachungen von Erfindern unter bestimmten Bedingungen (indonesische Neuheitsschonfrist für Patente).
Es gibt eine Nachfrist von 12 Monaten für die unbefugte Offenlegung durch einen Dritten, die durch eine Geheimhaltungsvereinbarung an die Einreichung des Patents gebunden ist.
Zwangslizenz an indonesischen Patenten bei Nichtbenutzung
Wird ein Patent nach drei Jahren nicht mehr verwendet, kann jeder Interessent einen Antrag auf Erteilung einer Zwangslizenz zur Nutzung des Patents stellen.
Zwangslizenz für bestimmte Arzneimittel-Patente in Indonesien
Für bestimmte HIV- und Hepatitis B-Medikamente können unter gesetzlich definierten Bedingungen Zwangslizenzen zur Herstellung von Generika erteilt werden.
Indonesisches Markenrecht
Markenanmeldungen können direkt bei der zuständigen Stelle der DGIP oder über das Madrider System für die internationale Registrierung von Marken eingereicht werden.
Bei einer internationale Anmeldung über das Madrider System oder einer nationalen Anmeldung in Indonesien sollte zunächst eine Markenrecherche durchgeführt und sodann abgeklärt werden, welche Waren und Dienstleistungen in Indonesien aktzeptabel sind.
Die offizielle Sprache Indonesiens ist Bahasa Indonesia und eine Reihe anderer Sprachen und Dialekte (z. B. Javanisch) werden verwendet. Markenanmelder, die Wortelemente in ihren Marken verwenden, müssen möglicherweise den Schutz von Übersetzungen und Transliterationen prüfen.
In Indonesien gilt im Markenrecht derjenige als der berechtigte Markeninhaber, der die Marke zuerst angemeldet hat. Dabei spielt eine frühere Benutzung Dritter grds keine Rolle.
Marken, die gegen Moral, die Religion oder die öffentliche Ordnung verstoßen, sind nicht eintragbar.
Es gibt eine Benutzungsschonfrist von 3 Jahren. Markenregistrierungen in Indonesien können aus dem Register entfernt werden, wenn sie nicht innerhalb von drei Jahren nach dem Datum der Registrierung verwendet werden.
Eine Marke ist 10 Jahre gültig und kann nach Zahlung der Gebühren und Nutzungserklärung für jeweils 10 Jahre beliebig verlängert werden.
Die Gültigkeit einer indonesischen Marke kann in der Regel nach fünf Jahren ab dem Erstregistrierungsdatum nicht mehr angefochten werden.
Designrecht in Indonesien
Das Designrecht in Indonesien regelt den Designschutz. Designanmeldungen können direkt bei der zuständigen Stelle der DGIP in Indonesien gestellt werden.
Die Registrierung eines Designs muss in Indonesien innerhalb von sechs Monaten nach Offenlegung des Designs beantragt werden.
Die Prüfung des Designschutzantrags beschränkt sich auf Formalitäten. Es wird keine inhaltliche Prüfung durchgeführt, um Neuheiten sicherzustellen oder Verwechslungen mit einem bereits eingetragenen Design zu vermeiden.
Der Designschutz ist für einen Zeitraum von 10 Jahren ohne Verlängerung verfügbar.
Sortenschutz in Indonesien
In Indonesien können neue Pflanzensorten dem Sortenschutz auf der Basis des indonesischen Sortenschutzrechts zugeführt werden.
Sortenschutzanmeldungen können bei der zuständigen Stelle der DGIP in Indonesien gestellt werden.
Pflanzensorten können für saisonale Pflanzen bis zu 20 Jahre und für einjährige Pflanzen bis zu 25 Jahre geschützt werden.
Urheberrecht in Indonesien
Wie in Deutschland entsteht das Urheberrecht in Indonesien automatisch zum Zeitpunkt der Erstellung eines urheberrechtsfähigen Werks.
Die DGIP betreibt in Indonesien ein freiwilliges Registrierungssystem, das zusätzlichen Schutz bieten kann, da es oft schwierig ist, das eingetragene Urheberrecht zu widerrufen, selbst angesichts eines Anspruchs auf ein vorheriges Recht.
Darüber hinaus kann die Registrierung eines Urheberrechts in Indonesien Dritten helfen, die um Erlaubnis zur Nutzung des Werks bitten, und kann als Eigentumsnachweis verwendet werden.
Die Schutzdauer des Urheberrechts in Indonesien variiert je nach Art der Arbeit. Im Allgemeinen sind die meisten veröffentlichten Werke für das Leben des Autors plus 70 Jahre geschützt.
Markenverletzung, Patentverletzung und Rechtstreitigkeiten als Schiedsverfahren in Indonesien
In Indonesien existiert eine spezielle Schiedsgerichtsbarkeit für IP-Rechte, die Intellectual Property Rights Arbitration and Mediation Agency (Badan Arbitrase dan Mediasi Hak Kekayaan Intelektua. Diese kurz BAM HKI genannte Schiedsinstitution kann allerdings nur dann angerufen werden, wenn dies zuvor vertraglich vereinbart wurde.
Indonesien und internationale IP-Abkommen
Indonesien ist Mitglied internationaler Abkommen zum Schutz der Rechte des geistigen Eigentums, die von der Weltorganisation für geistiges Eigentum verwaltet werden.
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Gewerblicher Rechtsschutz
Erfindungen und Ideen für Produkte, Verfahren oder Leistungen sind unersetzliches Kapital für jedes Unternehmen. Wer etwas Besonderes anzubieten hat, hat damit einen erheblichen Wettbewerbsvorteil vor der Konkurrenz.
Diesen Wettbewerbsvorteil kann man sicher stellen: durch Schutzrechte. Ein gewerbliches Schutzrecht gibt seinem Inhaber eine Art Monopol: die Möglichkeit, über seine Produkt- oder Verfahrensidee für einen festgelegten Zeitraum allein zu verfügen. Dies heißt in der Regel, dass er die Idee allein und gewinnbringend vermarkten kann. Dabei gibt es unterschiedliche Schutzarten für Verfahren, Produkte oder auch für Dienstleistungen:
Patente
Patente können nur auf wirklich “patentfähige” Erfindungen erteilt werden. Dies gilt für Neuerungen, die “technischen Charakter” besitzen und “gewerblich anwendbar” sind. Sie müssen außerdem tatsächlich weltweit neu sein. Schließlich muss die Neuerung auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen. Eine “naheliegende handwerkliche Lösung” für ein Problem reicht nicht aus. Was damit letztendlich “patentfähig” ist, lässt sich oftmals nur mit Hilfe eines Patentanwalts bzw. durch eine Prüfung, zum Beispiel beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), klären.
Gebrauchsmuster
Ein Gebrauchsmuster kann für alle technischen Erfindungen (mit Ausnahme von Verfahren) angemeldet werden, die man auch patentieren lassen könnte. Es gelten dieselben Schutzvoraussetzungen wie beim Patent. Unterschied zum Patent: schneller und kostengünstiger Schutz, jedoch kürzere Schutzdauer.
Marke
Die Marke ist gewissermaßen die Visitenkarte, mit der Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens auf dem Markt auftreten. Als Marken können nicht nur Worte geschützt werden, sondern auch Buchstabenfolgen, Zahlen, Abbildungen, Logos, Farben, Hörzeichen (Tonfolgen) usw. Mit der Eintragung in das Markenregister erwirbt der Inhaber das alleinige Recht, die Marke für die geschützten Waren oder Dienstleistungen zu benutzen. Mit der Anmeldung muss ein Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen eingereicht werden, für die Schutz begehrt wird. Neben den nationalen Marken gelten in Deutschland auch die EU-weit und die international registrierten Marken. Die geschützte Marke kann mit dem Registrierhinweis ® versehen werden.
Design (früher Geschmacksmuster)
Eingetragene Designs schützen die Farb- und Formgebung von nahezu allen industriell oder handwerklich herstellbaren Erzeugnissen, zum Beispiel von Bekleidung, Möbeln, Stoffen, Ziergegenständen oder grafischen Symbolen. Sie sind ein Schutzrecht, das nur seinem Inhaber das Recht gibt, die jeweilige ästhetische Erscheinungsform gewerblich zu nutzen.
Infografik gewerbliche Schutzrechte: Patente, Gebrauchsmuster Marken
Weitere Schutzrechte
Weniger häufige und bekannte Schutzrechte sind darüber hinaus so genannte Topografien (z.B. dreidimensionale Strukturen von Halbleitern) sowie Sorten (z.B. Züchtungen von neuen Pflanzenarten, Erteilung von Sortenschutz sowie Sortenzulassung durch das Bundessortenamt).
Schutzrechte auf europäischer Ebene und international/ national im Ausland
Gewerbliche Schutzrechte unterliegen dem Territorialitätsprinzip, d.h. der Schutz ist auf den Staat beschränkt, in dem das Schutzrecht besteht. Im Laufe der Zeit sind auf europäischer und auf internationaler Ebene Anmeldeverfahren geschaffen worden, mit denen – im Vergleich zu einzelnen nationalen Anmeldungen viel kostengünstiger – gleichzeitig in einer Vielzahl von Ländern eine Anmeldung hinterlegt werden kann, oder sogar ein in mehreren Ländern gültiges Schutzrecht erworben werden kann.
Fremde Schutzrechte gegen Lizenz nutzen
Unternehmen können daher brachliegende Erfindungen auch für eigene Zwecke nutzen.
Strafen bei Verstoß
Wer gegen Schutzrechte verstößt (wer also geistiges Eigentum stiehlt), bekommt Ärger, wenn der Schutzrechte-Inhaber dagegen vorgeht. Ihm drohen nicht nur gerichtliche Schritte: Er muss auch Auskunft geben, wem er z.B. das betreffende Produkt verkauft hat. Damit gibt er seine Kunden preis. Er muss zudem – selbstverständlich – bei Strafe jede weitere Schutzrechtsverletzung sofort unterlassen und kann außerdem zu beträchtlichem Schadenersatz verurteilt werden. Die Höhe der Strafkosten (Gericht, Anwalt, Schadenersatz) wird in jedem Fall mindestens bei einigen tausend Euro liegen.
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Wir kennen uns mit allen Schutzformen geistigen Eigentums aus. Wir sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz.
Anmeldung und Verteidigung von Patenten, Marken, Designs, Sorten, Gebrauchsmustern, Urheberrechten
Die Beratungspalette reicht von der Anmeldung und der Verteidigung von Patenten, Gebrauchsmustern, Designs und Marken bis hin zu Domainnamen, Halbleitertopographien und Pflanzensorten. Besondere Erfahrung in vielen Branchen, zum Beispiel in der Nachrichtentechnik, der Elektroindustrie, der Physik oder der pharmazeutischen Industrie zeichnen uns aus.
Wir begleiten unsere Mandanten unter Einbezug dieser Rechte in die strategische Planung. Dabei treten wir vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, den europäischen Ämtern und internationalen Behörden auf, um im Interesse unserer Mandanten deren Schutzrechte optimal am Markte zu plazieren.
Wir unterstützen die Verwertung bestehender Schutzrechte, sowohl durch Verteidigung vor ordentlichen Gerichten, als auch gegenüber Wettbewerbern. Dabei umfasst diese Schutzrechtsverwertung die wettbewerbsgerechte Verwendung in Marketingmassnahmen, die Vermeidung von Verletzungen fremder Rechte sowie gezielte Reaktionen auf Produkt- oder Schutzrechtspiraterien.
Selbstverständlich managen wir Ihre Schutzrechte vollständig. Beispielsweise werten wir Markenüberwachungen aus, prüfen alle Erfordernisse zum Erhalt, zur Erweiterung oder Abgrenzung Ihrer Marken etc. weltweit.
HORAK Rechtsanwälte gestaltet alle erforderlichen Verträge wie Lizenzverträge, Abgrenzungsvereinbarungen, Geheimhaltungsabkommen, Verwertungs- und Vertriebsverträge etc. Zusätzliche Qualifizierungen, wie z.B. als Diplom-Ingenieur, gewährleisten eine umfassende, auch technische Sachverhalte umfassend berücksichtigende Beratung und Vertretung.
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