Pro Bono Rechtsberatung

Als Rechtsanwälte/ Patentanwälte sind wir Organe der Rechtspflege und auch dem Gemeinwohl verpflichtet. Deshalb setzen wir einen Teil unserer Arbeitskraft im Falle kirchlicher, allgemein gemeinnütziger oder mildtätiger Vorhaben ein. So bedeutet der lateinische Begriff “pro bono publico” (häufig als “pro bono” abgekürzt)  “zum Wohl der Öffentlichkeit”. In der Regel wird Pro Bono Rechtsberatung verwendet, um unentgeltliche, professionelle Tätigkeit im Dienste der Gesellschaft zu beschreiben.

Die gesellschaftlichen Verantwortung unserer Anwälte führt mithin dazu, dass wir in geeigneten Fällen Rechtsberatung erbringen, durch die ein guter Zweck gefördert wird.

Pro Bono Rechtsberatung für gemeinnützige Einrichtungen

Unsere Pro Bono Rechtsberatung erbringen wir beispielsweise für folgende Mandanten:

  • gemeinnützige Einrichtungen auf Gebieten wie Rechtsstaatlichkeit, Bildung und Wissenschaft, Gesundheit, Umwelt, Kunst und Kultur, Menschenrechte und Grundrechte;
  • allgemein sportliche und kulturelle Einrichtungen (auch ohne explizite Gemeinnützigkeit im steuerrechtlichen Sinne);

Kostenlose Rechtsberatung

Für unsere Pro Bono Rechtsberatung berechnen wir in der Regel kein anwaltliches Honorar oder werden zu sehr stark reduzierten Anwaltshonoraren (ca. 10-15% unseres üblichen Honorars) tätig, solange und soweit das nach den einschlägigen Gesetzesnormen und Standesregeln zulässig ist.

Dabei ist Pro Bono Rechtsberatung nicht legal definiert und findet beispielsweise keine Erwähnung im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dementsprechend vereinbaren wir von Fall zu Fall den Umfang unserer Tätigkeit, den wir Pro Bono erbringen wollen. Dadurch können wir unser Fachwissen auch einem guten Zweck zur Verfügung stellen.

Inhalt der Pro Bono Rechtsberatung

Seit inzwischen vielen Jahren sind die einzelnen Anwälte unserer Kanzlei und mit ihnen auch alle Mitarbeiter für gemeinnützige Zwecke tätig. horak . Rechtsanwälte unterstützt diese Tätigkeit und stellt Ressourcen und juristisches Know How Pro Bono zur Verfügung.

Unsere Anwälte und Mitarbeiter unterstützen Pro Bono auf unterschiedliche Art und Weise soziale oder gemeinnützige Projekte mit ihrem rechtlichen und steuerlichen Know-how.

Dies umfasst auch die nachfolgenden Aktivitäten:

  • Pro Bono Vorträge und Seminare für Nonprofit-Organisationen und gemeinnützige Einrichtungen
  • Pro Bono Vorlesungen zu bestimmten Themen für Hochschulen, Universitäten und andere Bildungseinrichtungen
  • Pro Bono Rechtsberatung
  • Förderung des persönlichen Engagements in Nonprofit-Organisationen und gemeinnützigen Einrichtungen
  • Förderung von Wissenschaft und Forschung
  • Ehrenamtliche Tätigkeiten in Vereinen und Verbänden
  • uvam.