Saudisches Recht

Saudi-Arabien ist eine Monarchie. Das saudische Recht wird durch die Verfassung Saudi-Arabiens zementiert. Diese sieht die Geltung des islamischen Rechts, der Scharia und die Geltung des Korans vor.

Das saudische Rechtssystem

Das Grundgesetz ist das wichtigste der drei Verfassungsgrundverordnungen.

Es heißt ausdrücklich, dass der Koran und die Sunna des Propheten Muhammad die Verfassung des Königreichs darstellen. Artikel 7 des saudischen Grundgesetzes bestätigt die Scharia (islamisches Religionsgesetz) als das Fundament des Königreichs und legt fest, dass die Regierung ihre Autorität aus dem Koran und der Sunna ableitet, die die Hauptquellen allen Rechts sind.

Es wird betont, dass die Rolle und das Ziel des Staates darin besteht, die Prinzipien des Islam zu schützen und die Scharia durchzusetzen.

Das Grundgesetz Saudi-Arabiens

Die Bedeutung des Grundgesetzes zeigt sich, wenn man seine inhaltliche Ähnlichkeit mit den Verfassungen anderer Länder betrachtet. Das Grundgesetz enthält neun Kapitel: Allgemeine Grundsätze; Gesetz der Regierungsführung; Saudische soziale Werte; Wirtschaftliche Grundsätze; Rechte und Pflichten; Staatlichen Behörden; Finanzielle Angelegenheiten; und Prüfungsinstitute.

Das saudische Grundgesetz bestätigt das monarchische System des Landes und bekräftigt die folgenden Regierungsprinzipien: Gerechtigkeit, Konsultation und Gleichheit der Bürger unter der islamischen Scharia. Es betont die Grundzüge der saudischen Familie und die Bedeutung der islamischen Werte, der Gerechtigkeit und des familiären Zusammenhalts.

Darüber hinaus betonen die Artikel des Grundgesetzes über wirtschaftliche Grundsätze, Rechte und Pflichten, dass der Staat die Menschenrechte in Übereinstimmung mit der islamischen Scharia schützen muss. Ferner muss die Unverletzlichkeit der Privathäuser und der private Kommunikation geschützt sein.

Das Grundgesetz enthält eine Definition jeder staatlichen Behörde, einschließlich der Justizbehörde, der Exekutivbehörde und der Gesetzgebungsbehörde.

Es gibt jedoch keine Gewaltenteilung, insbesondere keine zwischen der Legislative und der Exekutive.

Die islamische Scharia in Saudi-Arabien

Die islamische Scharia, abgeleitet vom Koran und der Sunna, bildet die Grundlage des saudi-arabischen Rechtssystems.

Das Grundgesetz verwendet den Begriff „Regulierungsbehörde“, um sich auf die Gesetzgebungsbehörde des Königreichs zu beziehen, die befugt ist, gesetzliche Gesetze und Verordnungen zu erlassen und internationale Verträge, Vereinbarungen, Verordnungen und Konzessionen zu genehmigen.

Unter der islamischen Scharia ist Gott der einzige Gesetzgeber. Daher wird das Wort „Gesetzgebung“, das weltliches Recht impliziert, im Königreich nicht verwendet.

Die Gesetzgebungsbefugnis wird zwischen dem König, dem Ministerrat und dem Beratenden Rat (Majlis al-Shura) aufgeteilt.

Das Grundgesetz besagt, dass die islamische Scharia göttlichen Ursprungs die Grundlage der Gesetzgebung ist.

Zusätzlich zu den Regeln der Islamischen Scharia gibt es eine Vielzahl von gesetzlichen Gesetzen, die in Straf-, Verwaltungs- und Handelsbereichen erlassen wurden, um mit der Entwicklung des Königreichs Schritt zu halten.

Die Rolle des Königs in Saudi-Arabien

Der König spielt eine wesentliche gesetzgeberische Rolle bei der Unterstützung der Scharia-Herrschaft. Als Vollstrecker des göttlichen Rechts wird dem Oberhaupt eines islamischen Staates ein weites Ermessen in Fragen von öffentlichem Interesse eingeräumt. Staatliche Vorschriften sind rechtmäßig und durchsetzbar, solange sie nicht gegen das göttliche Recht verstoßen.

In Saudi-Arabien hat der König eine wichtige und unabhängige Regelungsfunktion. Das Grundgesetz bezeichnet den König als oberste Autorität über alle staatlichen Behörden, einschließlich der Regulierungsbehörde. Er ist als Staatsoberhaupt und Vorsitzender des Ministerrates (Premierminister) befugt, Gesetze und Vorschriften des Königlichen Ordens zu erlassen, aufzuheben oder zu ändern. Darüber hinaus wird der Gesetzgebungsprozess, der die Ausarbeitung und Verabschiedung internationaler Verträge, Vereinbarungen, Verordnungen und Konzessionen umfasst, durch königliche Dekrete genehmigt oder geändert, nachdem er zuerst von den gesetzgebenden Körperschaften des Königreichs (dem Ministerrat und der Shura) überprüft wurde. Dem König steht es frei, Vorschläge einer dieser beiden gesetzgebenden Körperschaften anzunehmen oder abzulehnen.

Rechtsverfolgung in Saudi-Arabien

Die Rechtsverfolgung in Saudi-Arabien muss mit viel Geduld und Ausdauer betrieben werden. Allerdings ist das Gerichtssystem in Saudi-Arabien durch auch mit modernen Zügen geprägt.

So existiert ein High Court, der die Funktionen als höchste Justizbehörde des Königreichs einnimmt. Berufungsgerichten in jeder Provinz entscheiden über Berufungen  und spezialisierte Arbeits-, Handels-, Straf-, Personen- und Zivilgerichte, die derzeit nach Bedarf in Gebieten, Regionen und Zentren eingerichtet werden.

Die Gerichtsbarkeit in Saudi-Arabien ist hierarchisch also wie folgt aufgebaut:

  • Oberster Gerichtshof
  • Berufungsgerichte
  • Gerichte erster Instanz bestehen aus Allgemeinen Gerichten, Strafgerichten Persönliche Statusgerichte, Handelsgerichte, Arbeitsgerichte, Vollstreckungsgerichte

Durch die so geschaffene Struktur wird das Gerichtssystem zukünftig effizienter.

Anerkennung von Schiedsverfahren

Saudi-Arabien hat die New Yorker Convention über die Anerkennung und Vollstreckung von Schiedsurteilen abgeschlossen.

Allerdings dürfte bisher mangels Rechtsanwendung ausländischer Rechtssysteme keine Vollstreckung ausländischer Schiedsurteile in üblicher Form möglich sein. So sind auch Rechtswahlklauseln bisher nicht anerkannt.

UN-Kaufrecht in Saudi-Arabien

UN-Kaufrecht gilt bisher nicht.

Internationale Verträge mit Saudi-Arabien

Saudi-Arabien hat zahlreiche internationale Abkommen und Verträge ratifiziert. Es ist Mitglied in den Vereinten Nationen ,UN, der Welthandelsorganisation, WTO, der Weltorganisation für geistiges Eigentum, WIPO, der Arabischen Liga und  der Internationalen Handelskammer.

Ferner ist Saudi-Arabien Mitglied der Organisation erdölexportierender Länder, OPEC.

Durch die jeweiligen Mitgliedschaften ist Saudi-Arabien auch weitergehenden vertraglichen Verpflichtungen, die aus der Mitgliedschaft resultieren, beigetreten.

Links zum Recht in Saudi-Arabien

Kooperationskanzleien in Saudi-Arabien

In Saudi-Arabien existiert eine uneinheitliche Kanzleienstruktur. Wir arbeiten vor allem mit spezialisierten Kanzleien zusammen und nennen nachfolgend lediglich eine kleine Auswahl :

Law Offices of Dr. Mohamed H. Hoshan
PO Box 2626
Riyadh, 11461
Saudi Arabia
Tel:  966 1 464 9166
Fax:  966 1 463 2083
legal@hoshanlaw.com
gulfconsultants@hoshanlaw.com 

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