Schweizer Recht

Die Schweiz ist ein Bundesstaat mit 26 Voll- und Halbkantonen. Das schweizer Recht hat dabei eine föderative Ausprägung.  Das Parlament, die Bundesversammlung, besteht aus zwei Kammern, dem Nationalrat und dem Ständerat.

Der Föderalismus wurde 1848 in der Schweiz eingeführt. Für die Schweiz mit ihren vier Landessprachen und ihren grossen geografischen Unterschieden ist der Föderalismus eine wichtige Voraussetzung für das Zusammenleben.

Die Bundesverfassung hält verbindlich fest, welche Aufgaben Bund und Kantone erfüllen . Die Kantone ihrerseits legen die Kompetenzen für die Gemeinden auf ihrem Gebiet fest.

Schweizer Recht, Kantonsrecht, Gemeinderecht

Aus dem Föderalismus der Schweiz folgt in der Schweiz das Bundesrecht, das Recht der Kantone und das Recht der Gemeinden.

Bundesrecht in der Schweiz

Die Gesetze des Bundesrechts werden vom eidgenössischen Parlament erlassen.

Das Bundesrecht der Schweiz enthält die wichtigsten Regeln für das reibungslose Funktionieren des Staates. Es garantiert die Grundrechte des Volkes und die Beteiligung der Öffentlichkeit. Es verteilt die Aufgaben zwischen dem Bund und den Kantonen und definiert die Zuständigkeiten der Behörden.

Der Bund hat Befugnisse nur in solchen Bereichen, in denen er durch die Bundesverfassung ausdrücklich befugt ist, der Außen- und Sicherheitspolitik, Zoll- und Geldpolitik, landesweit gültige Gesetze und in anderen Bereichen, die im gemeinsamen Interesse aller liegen Schweizer Staatsbürger.

Aufgaben, die nicht ausdrücklich in die aufgezählten Zuständigkeitsbereiche des Bundes fallen, werden auf der nächstniedrigeren Ebene behandelt, also von den Kantonen.

Auf Bundesebene gibt es drei Behörden:

  • die Bundesversammlung,
  • der Bundesrat (Exekutive),
  • die Bundesgerichte (Justiz).

Kantonales Recht in der Schweiz

Das Kantonsrecht der Schweiz ist von grosser Bedeutung. Die Gesetze der Kantone werden von den kantonalen Parlamenten erlassen.

Jeder Kanton und Halbkanton hat seine eigene Verfassung, sein eigenes Parlament, seine eigene Regierung und seine eigenen Gerichte. Die kantonalen Parlamente haben zwischen 58 und 200 Sitze, während die kantonalen Regierungen 5, 7 oder 9 Mitglieder haben.

Die Kantone üben alle souveränen Rechte aus, die die Bundesverfassung dem Bund nicht ausdrücklich oder implizit übertragen hat.

In den Kantonen ist die Justiz normalerweise auf zwei Ebenen organisiert:

  • Zivil-, Straf- und Verwaltungsgerichte erster Instanz, in der Regel mit einem einzigen Richter, der die Fälle leitet,
  • Zivil-, Straf- und Verwaltungsberufungsgerichte, die in der Regel aus 3 Richtern bestehen.

Jeder Kanton hat eine offizielle Website mit einer Präsentation der verschiedenen kantonalen Behörden und Zugang zu kantonalen Online-Gesetzen sowie teils zur kantonalen Rechtsprechung.

Recht der Gemeinden in der Schweiz

Nicht alle Gemeinden haben die gleichen Rechte.  Dies regelt vielmehr die jeweiligen Kantonsverfassung. Grosse Gemeinden verfügen häufig über ein Gemeindeparlament, sonstige über eine Gemeindeversammlungen.

Schweizerische Gerichte

Die Schweizer Gerichtsbarkeit ist seit der Harmonisierung der Zivilgerichtsbarkeit durch eine einheitliche Zivilprozessordnung der Schweiz geprägt. Neben dem Bundesgericht existieren kantonale erst- und zweitinstanzliche Gerichte.

Das Bundesgericht der Schweiz

Das Bundesgericht ist das oberste Gericht der Schweiz. Es behandelt in letzter Instanz alle Beschwerden gegen Urteile der höchsten kantonalen Gerichte, des Bundesstrafgerichts, der Bundesverwaltungsgerichts und des Bundespatentgerichts.

Das schweizer Bundesgericht sorgt mit seinen Urteilen dafür, dass das eidgenössische Recht im Einzelfall korrekt angewendet wird und die verfassungsmässigen Rechte geschützt werden.

Die kantonalen Gerichte der Schweiz

Regelmässig sind die kantonalen Gerichte in Bezirksgerichte und Obergerichte unterteilt. Bei den kantonalen Bezirksgerichten verhandelt typischerweise ein Richter, bei den Obergerichten als Berufungsinstanz eines schweizer Kantons 3 Richter.

Im Detail ist die genaue Struktur von Kanton zu Kanton unterschiedlich, aber auf den Verwaltungsseiten der jeweiligen Kantone einsehbar.

Schiedsgerichtsbarkeit in der Schweiz

Die Schweiz ist Mitglied der New Yorker Konvention über die Anerkennung und Vollstreckung von ausländischen Schiedsurteilen.

Zudem verfügt die Schweiz über eine international anerkannte Schiedsgerichtsbarkeit.Die sogenannten Swiss Rules of International Arbitration sind effektive Regeln zur verbindlichen und vertraulichen aussergerichtlichen Streitbeilegung, welche die Swiss Chambers‘ Arbitration Institution (SCAI) anbietet.

Bei den Swiss Rules handelt es sich um eine bewährte Praxis mit modernen internationalen Standards.

Besonderheiten des schweizer Rechtssystems

Das Besondere des schweizer Rechtssystems ergibt sich aus dessen Struktur. Die Kantone mit ihren jeweils eigenen Gewalten sowie die Bundesverfassung der Schweiz lassen nur wenig Raum für nationale Rechte und Bundesgesetze.

Vollstreckung ausländischer Urteile in der Schweiz (Übereinkommen von Lugano)

Ausländische Urteile aus Deutschland können in der Schweiz vollstreckt werden. Das Übereinkommen  über die gerichtliche Zuständigkeit und  die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Lugano-Übereinkommen, LugÜ) regelt dazu die Details dahingehend, dass ein gesondertes Anerkennungsverfahren nicht notwendig ist.

UN-Kaufrecht

Die Schweiz hat UN-Kaufrecht ratifiziert. Daher gilt im Warenverkehr UN-Kaufrecht, es sei denn, es wird vertraglich ausgeschlossen.

Kooperierende Anwaltskanzleien in der Schweiz

In der Schweiz sollte wegen des kantonalen Bezugs im Regelfall ein Anwalt im Zielkanton ausgewählt werden. Wir arbeiten u.a. mit den nachfolgenden Kollegen zusammen:

Swissberg AG
Seefeldstrasse 224
Postfach
CH-8034 Zürich
T: +41 44 388 81 81
F: +41 44 388 81 82
E-Mail
www.sbb.ch

Weitere Informationen zum schweizer Recht

 

Arbeitsrecht (CH)
Geistiges Eigentum (CH)
Vertriebsrecht (CH)