Geistiges Eigentum in Südafrika

Das geistige Eigentum in Südafrika umfasst die wichtigsten Rechte des gewerblichen Rechtsschutzes sowie Urheberrechte. Die jeweiligen Rechte sind nicht in einem IP Gesetz zusammengefasst, sondern bestehen aus einzelnen Gesetzen zu den jeweiligen Rechten und werden durch Durchführungsverordnungen begleitet. So sind Patentgesetz, Markengesetz und Designgesetz ebenso gesetzlich normiert, wie das südafrikanische Urheberrechtsgesetz.

Patente in Südafrika

Ein Patent kann in Südafrika bei der Companies and Intellectual Property Commission (CIPC) angemeldet und eingetragen werden, um zu verhindern, dass andere Personen die Erfindung ohne  Erlaubnis herstellen, verwenden, ausüben, veräußern oder importieren.

Ein Patent ist ein ausschließliches Recht, das für eine Erfindung gewährt wird. Eine solche Erfindung muss ein Produkt oder ein Verfahren sein, das eine neue Art und Weise bietet, etwas zu tun, oder das eine neue technische Lösung für ein Problem bietet.

Patentschutz bedeutet, dass eine andere Person die Erfindung ohne Erlaubnis für einen begrenzten Zeitraum von 20 Jahren nicht kommerziell herstellen, verwenden, vertreiben oder verkaufen kann.

Designs in Südafrika

Ein Design kann in Südafrika bei der Companies and Intellectual Property Commission (CIPC) angemeldet und eingetragen werden, um die exklusiven Rechte zur Verwendung dieses Designs zu erhalten und andere daran zu hindern, es herzustellen, zu importieren oder zu verwenden.

Es gibt zwei Arten von Designs in Südafrika.

Ein ästhetisches Design und ein funktionales Design.

Ein ästhetisches Design hat eine einzigartige Form, Konfiguration oder Verzierung, die das Auge anspricht.

Ein funktionales Design hat eine Form oder Konfiguration, die aufgrund seiner Funktion erforderlich ist.

Ein ästhetisches Design ist 15 Jahre lang gesetzlich geschützt, während ein funktionales Design 10 Jahre lang geschützt ist.

Allerdings müssen die Registrierung jährlich vor Ablauf des dritten Jahres ab dem Datum der Einreichung erneuern werden.

Marken in Südafrika

Eine Marke kann in Südafrika bei der Companies and Intellectual Property Commission (CIPC) angemeldet und eingetragen werden, um zu verhindern, dass  Konkurrenten sie verwenden.

CIPC verwaltet das Markenregister, das die offizielle Aufzeichnung aller Marken ist, die seit 1916 in der Republik Südafrika offiziell angemeldet und / oder registriert wurden.

Anmeldungen können in 45 verschiedenen Klassen eingereicht werden, abhängig von den Waren und / oder Dienstleistungen, für die die Marke verwendet wird.

Eine eingetragene Marke kann für immer geschützt werden, sofern die Registrierung alle zehn Jahre erneuert wird.

Urheberrecht in Südafrika

Das Urheberrecht entsteht bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen, wenn ein Originalwerk erstellt wird, das Personen sehen oder hören können, z. B. ein Buch, ein Gemälde oder Musik.

Die meisten urheberrechtlich geschützten Werke erfordern in Südafrika keine Registrierung oder andere Formalitäten, mit Ausnahme von Kinofilmen.

Es können eigene Urheberrechte erstellt werden, indem die Wörter „Urheberrecht“ oder „Urheberrecht vorbehalten“ oder das international anerkannte Urheberrechtssymbol gefolgt von dem Namen und dem Jahr, z.B © horak 2021 hinzugesetzt werden.

Wenn ein Urheberrecht an einem Film, einer DVD oder einem Video erlangt werden soll, müssen die vorgeschriebenen Formularen an den Registrar of Copyright gesandt werden.

Sortenschutz in Südafrika

Ein Sortenschutzrecht ist auch in Südafrika eine Form des geistigen Eigentums, das Züchtern neuer Pflanzensorten zum Schutz ihrer Sorten vor Verwertung ohne deren Erlaubnis gewährt wird.

Wenn eine Pflanzensorte gezüchtet wurde, kann diese Sorte beim Registrar for Plant Breeders ‚Rights registriert werden. Sobald eine Pflanzensorte registriert ist, wird sie zu geistigen Eigentum. Jeder einzelne Züchter oder jede einzelne Zuchtinstitution kann das Recht eines Sortenschutzes beantragen. Ausländische Züchter können sich  über einen in Südafrika ansässigen Vertreter registrieren.

Pflanzenzüchter erhalten nur Rechte für Pflanzenarten, die im Sinne des Plant Breeders ‚Rights Act deklariert sind. Diese sind in Tabelle 1 der Verordnungen aufgeführt.

Voraussetzung für südafrikanischen Sortenschutz

Um die Rechte der Pflanzenzüchter zu erhalten, müssen Pflanzensorten neu, eigenständig, einheitlich, stabil sein und eine akzeptable Bezeichnung (Sortenname) haben. Eine Sorte wird berücksichtigt:

  • neu, wenn das Vermehrungsmaterial (Samen oder Schneiden aus einer Pflanze)
    • einer Sorte wurde in Südafrika seit mehr als einem Jahr nicht mehr verkauft
    • einer Sorte eines Baumes oder einer Rebe wurde seit mehr als sechs Jahren nicht mehr in einem anderen Land oder seit mehr als vier Jahren bei einer anderen Pflanze vermarktet
  • unterscheidet sich, wenn es sich deutlich von einer anderen Sorte derselben Art unterscheidet
  • einheitlich, wenn die Pflanzen einer Sorte ähnlich aussehen und in den relevanten Merkmalen ausreichend einheitlich sind
  • stabil, wenn die Pflanzen der jeweiligen Sorte nach wiederholtem Anbau noch wie die Originalpflanzen aussehen.

Dauer des Rechts eines Pflanzenzüchters

Sobald die Sorte zugelassen ist, wird ein Sortenschutzrechtszertifikat ausgestellt.

Die Rechte der Pflanzenzüchter gelten für Weinreben und Bäume für 25 Jahre und für alle jährlichen Sorten für 20 Jahre, berechnet ab dem Datum, an dem eine Registrierungsbescheinigung ausgestellt wird.

Vorläufiger Schutz einer Pflanzensorte in Südafrika

Sie können beim Registrar of Plant Breeders ‚Rights den vorläufigen Schutz einer Sorte beantragen, bis alle Tests abgeschlossen sind und Ihnen die Rechte von Pflanzenzüchtern gewährt wurden. Vorläufiger Schutz wird für Pflanzen empfohlen, bei denen die Tests länger als ein Jahr dauern.

Während der Dauer der Rechte muss Vermehrungsmaterial immer verfügbar sein und die vorgeschriebenen Jahresgebühren bezahlen sein. Andernfalls kann der Registrar die Rechte des Pflanzenzüchter widerrufen.