Gewerblicher Rechtsschutz/ Geistiges Eigentum in Mexiko

Das geistiges Eigentum (Intellectual Property, IP) ist auch in Mexiko ein wertvolles Gut, das die Geschäftsexpansion im Ausland unterstützen kann. Ein deutsches Patent, eine Marke oder ein Industriedesign sichert Rechte außerhalb Deutschlands nicht. Es sollte überlegt werden, IP-Schutz in den Ländern zu erhalten, in denen Geschäfte getätigt werden, einschließlich des Online-Verkaufs von Produkten oder der Herstellung von Produkten in anderen Staaten.

Deutschland und Mexiko sind wichtige Handelspartner, und zwischen beiden Ländern bestehen zahlreiche Geschäfts-, Handels- und Investitionsbeziehungen. Es ist daher wichtig zu wissen, wie IP-Rechte in Mexiko geschützt werden können. Der Schutz- und Registrierungsprozess für geistiges Eigentum in Mexiko ähnelt größtenteils dem in Deutschland.

In Mexiko können Patentanmeldungen, Markenanmeldungen, Industriedesignanmeldungen und Urheberrechtsschutz durchgeführt werden.

Gesetz zum gewerblichen Rechtsschutz in Mexiko

Mexiko hat ein Gesetz zum gewerblichen Rechtsschutz erlassen, das Markenrechte, Patentrechte und Designrechte umfasst.

Patentrecht in Mexiko/ Gebrauchsmuster in Mexiko

Ein mexikanisches Patentrecht ist ein gesetzliches Recht, um zu verhindern, dass andere Ihre Erfindung machen, verwenden oder verkaufen.

Patente werden nur für Erfindungen erteilt, die als neue technische Lösungen oder Verbesserungen bestehender Produkte oder Verfahren definiert sind. Sie können Produkte, Verfahren, Maschinen, chemische Zusammensetzungen patentieren und diese verbessern oder neu verwenden.

Patentanmeldungen und Gebrauchsmusteranmeldungen in Mexiko

Wenn Ihre Erfindung eine Verbesserung gegenüber einer bestehenden Erfindung darstellt, kann auch eine Anmeldung für ein Gebrauchsmuster eingereicht werden. Es können eine Gebrauchsmusterregistrierung für eine Erfindung erreicht werden, die eine geringfügige Verbesserung gegenüber einem vorhandenen Produkt darstellt. Anders als bei Patenten müssen für ein mexikanisches Gebrauchsmuster kein erfinderischer Schritt nachgewiesen werden.

Patentschutz in Mexiko

In der Regel dauert das Anmeldeverfahren in Mexiko bis zu 3 Jahre.

Es gibt zwei Möglichkeiten, eine Anmeldung einzureichen: Sie können sie direkt an das IMPI senden oder über den Patentkooperationsvertrag (PCT) beantragen.

Mexiko verfügt über ein „First-to-File“ -System, das dem ersten Anmelder, der eine Anmeldung für eine Erfindung einreicht, Patentschutz bietet.

Anders als in Deutschland sieht Mexiko eine einjährige Nachfrist für Erfinder vor, um ihre Patente einzureichen. Wenn ein Erfinder seine Erfindung öffentlich bekannt gibt, gibt es daher einen Zeitraum von einem Jahr ab dem Zeitpunkt der Offenlegung, bis die Erfindung als Teil des öffentlichen Bereichs betrachtet wird.

Der Global Patent Prosecution Highway kann von deutschen Anmeldern genutzt werden, um das Prüfverfahren für entsprechende in Mexiko eingereichte Patentanmeldungen zu beschleunigen.

Es ist wichtig, das Patent zu verwenden, da jemand nach 4 Jahren ab dem Anmeldetag des Patents aufgrund der Nichtverwendung eine Zwangslizenz beantragen kann und der Patentinhaber die fehlende Verwendung begründen muss.

Markenrecht in Mexiko

Mexikanische Marken können aus Namen, Buchstaben, Ziffern, Bildelementen, holographischen Zeichen, dreidimensionalen Formen, Geräuschen, Gerüchen, einer Vielzahl von Bedienelementen und Bildelementen bestehen (einschließlich Größe, Design, Farbe, Layoutform, Etikett, Verpackung und Dekoration) oder andere Elemente, die in Kombination Waren oder Dienstleistungen auf dem Markt unterscheiden.

Markenanmeldung in Mexiko

Markenanmeldungen müssen direkt beim IMPI eingereicht werden. Das Anmeldeverfahren kann zwischen 3 und 8 Monaten dauern, je nachdem, ob Anmedlung auf Papier oder online eingereicht wurde.

Das Verfahren zum mexikanischen Markenschutz kann bis zu 18 Monate dauern, wenn Widerspruch eingelegt wird.

Markenschutz in Mexiko

Die Schutzdauer einer Marke beträgt 10 Jahre ab dem Anmeldetag. Der Schutz kann alle 10 folgenden Jahre auf unbestimmte Zeit erneuert werden, solange die Marke weiterhin verwendet wird.

In Mexiko muss ein Inhaber einer Marke eine Nutzungserklärung einreichen, aus der hervorgeht, dass die Marke nach 3 Jahren ab dem Registrierungsdatum in Mexiko als Marke verwendet wurde. Diese Erklärung muss innerhalb der ersten 3 Monate nach Ablauf von 3 Jahren seit der Registrierung eingereicht werden.

Wie in Deutschland kann die Marke, wenn sie nach 3 Jahren (in Deutschland nach 5 Jahren) nach der Registrierung in Mexiko nicht verwendet wird, wegen Nichtverwendung angefochten werden. Wenn Sie eine Aufforderung zur Nichtbenutzung erhalten, müssen Sie nachweisen, dass Sie die Marke in den 3 Jahren nach der Registrierung verwendet haben. Wenn Sie dazu nicht in der Lage sind, wird Ihre Marke möglicherweise aus dem Markenregister gelöscht.

Internationale Marken in Mexiko

Auch Mexiko hat das Protokoll über das Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken unterzeichnet. Durch diese Vereinbarung können Markeninhaber in allen teilnehmenden Ländern, einschließlich Mexiko  über eine einzige internationale Anmeldung Schutz beantragen.

Mexiko folgt einem „Registrierungs“ – und „First-to-Use“ -System für Markenrechte. Dies bedeutet, dass jede natürliche Person eine Marke in Verbindung mit ihren Waren und Dienstleistungen ohne Registrierung verwenden kann, das Recht zur ausschließlichen Verwendung jedoch nur durch Registrierung erlangt werden kann.

IMPI verwendet das Nizza-Klassifizierungssystem, mit dem Waren und Dienstleistungen nach international vereinbarten Kategorien klassifiziert werden. Dieses System vereinfacht die Erstellung von Markenanmeldungen.

Da Spanisch die offizielle Sprache in Mexiko ist, sollten Sie auch die spanischen Übersetzungen Ihrer Marke schützen.

Designrecht in Mexiko

In Mexiko umfasst das Designrecht insbesondere das Erscheinungsbild eines Produkts: Linien, Konturen, Figuren, Farben, Form, Muster, Textur und / oder Materialien des Produkts.

Designanmeldung in Mexiko

In der Regel dauert der Designanmeldevorgang bis zu 1 Jahr.

Die Schutzdauer für ein gewerbliches Muster beträgt 5 Jahre ab dem Anmeldetag. Der Schutz kann alle 5 Jahre für maximal 25 Jahre ab dem Anmeldetag erneuert werden, sofern die entsprechenden Gebühren entrichtet werden.

Wie beim Patentverfahren hat ein Erfinder, der sein Design öffentlich bekannt gibt, eine Frist von einem Jahr ab dem Zeitpunkt der Offenlegung, um ein industrielles Design einzureichen.

Designschutz in Mexiko

Der Schutz des gewerblichen Geschmacksmusters wird vom IMPI unter der Aufsicht des Gesetzes über gewerbliches Eigentum verwaltet. Der Designschutz erfolgt unter einem „First-to-File“ -System.

Es ist wichtig zu beachten, dass ausländische Anmelder nicht von einem mexikanischen Patentanwalt oder -vertreter vertreten werden müssen. Der Antragsteller muss jedoch eine Adresse angeben, um Benachrichtigungen in Mexiko zu erhalten.

Urheberrecht in Mexiko

In Mexiko wie in Deutschland ist das Urheberrecht das ausschließliche Recht, ein literarisches, künstlerisches, dramatisches oder musikalisches Originalwerk zu produzieren, zu reproduzieren, zu veröffentlichen oder aufzuführen.

Die Registrierung des Urheberrechts wird vom INDAUTOR unter der Aufsicht des Bundesgesetzes über das Urheberrecht verwaltet.

Wie in Deutschland erfolgt das Urheberrecht jedoch automatisch und erfordert keine formelle Registrierung. Der Schutz des Urheberrechts beginnt mit der Erstellung des Werks.

Der Schutz des Urheberrechts in Mexiko ist das Leben des Autors plus 100 Jahre nach dem Tod des Autors.

Mexikanisches Patentamt und Urheberrechts-Institut in Mexiko

Das mexikanische Institut für gewerbliches Eigentum (IMPI) ist die dezentrale Agentur, die für die Verwaltung und Registrierung von Patenten, Marken und gewerblichen Geschmacksmustern zuständig ist.

Das Urheberrecht wird durch das National Institute of Copyright (INDAUTOR) gewährt.

Anmeldungen für Patente, Marken und Designs können elektronisch über die IMPI-Website (nur auf Spanisch) und Urheberrechtsanmeldungen über die INDAUTOR-Website (nur auf Spanisch) eingereicht werden.

Beide Websites verfügen auch über online durchsuchbare Datenbanken.

Instituto Méxicano de la Propiedad Industrial – IMPI: http://www.impi.gob.mx

Durchsetzung von gewerblichen Schutzrechten in Mexiko

Die Durchsetzung von gewerblichen Schutzrechtenwird von Land zu Land durchgeführt. Daher müssen Sie den mexikanischen Marktplatz auf unbefugte Verwendung Ihrer IP überwachen. Die Durchsetzung Ihrer IP-Rechte liegt in Ihrer Verantwortung.

Die mexikanische Zollbehörde (Aduanas de México) kann Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte an geistigem Eigentum in Mexiko behilflich sein, da sie dazu beiträgt, dass gefälschte Waren nicht nach Mexiko gelangen.

Es liegt in der Verantwortung der Rechteinhaber, ihre Rechte zu registrieren, zu schützen und durchzusetzen und gegebenenfalls Berater zu beauftragen.

IP-Streitigkeiten können vor das IMPI, den INDAUTOR sowie die Bundes- und Zivilbehörden in Mexiko gebracht werden. Die Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums kann je nach Art und Schwere der Anklage zu zivil- und / oder strafrechtlichen Anklagen führen.

Wenn Sie glauben, dass Ihre Rechte an geistigem Eigentum verletzt werden, können Sie ein Gerichtsverfahren einleiten. Mediation und Schiedsgerichtsbarkeit, die im Allgemeinen informeller, weniger kontrovers, billiger und auf Vergleich ausgerichtet sind, können auch als Alternativen zur Klageerhebung eingesetzt werden.

Wenn Sie einen Verstoß vermuten, kann Ihr Anwalt dem mutmaßlichen Rechtsverletzer ein „Unterlassungsschreiben“/ Abmahnung senden, in dem er darüber informiert wird, dass Sie der Meinung sind, dass er Ihre Rechte an geistigem Eigentum verletzt hat, und ihm rät, den Verstoß nicht zu begehen.

Wenn Sie sich dafür entscheiden, Ihre Rechte durch ein förmliches Gerichtsverfahren durchzusetzen, sollten Sie sich der Kosten und der Zeit bewusst sein, die mit diesem kontroversen Weg verbunden sind.

Mexikanische Gerichte können bei Rechtsbehelfen gegen geistiges Eigentum unterschiedliche Rechtsmittel einlegen, darunter Schadensersatz, Strafschadenersatz, eine vorübergehende oder dauerhafte Verfügung, eine Anordnung, die die Einfuhr, Lieferung oder Vernichtung aller verletzten Artikel vorsieht, oder eine Abrechnung aller vom Verletzer erzielten Gewinne. Wenn Sie einen Rechtsstreit führen und gewinnen, besteht immer die Möglichkeit, dass Sie weniger Geld erhalten, als Sie durch ein Vergleichsverfahren erhalten könnten.

Internationale Abkommen von Mexiko im geistigen Eigentum

Mexiko ist Mitglied folgender internationaler Abkommen (von der WIPO):

 

Contracting Party Treaty Signature Instrument In Force Details
Mexico Beijing Treaty on Audiovisual Performances June 26, 2012
Mexico Berne Convention Accession: May 9, 1967 June 11, 1967 Details
Mexico Brussels Convention May 21, 1974 Ratification: March 18, 1976 August 25, 1979
Mexico Budapest Treaty Accession: December 21, 2000 March 21, 2001 Details
Mexico Hague Agreement Accession: March 6, 2020 June 6, 2020 Details
Mexico Lisbon Agreement Accession: February 21, 1964 September 25, 1966 Details
Mexico Locarno Agreement Accession: October 26, 2000 January 26, 2001
Mexico Madrid Protocol Accession: November 19, 2012 February 19, 2013 Details
Mexico Marrakesh VIP Treaty June 25, 2014 Ratification: July 29, 2015 September 30, 2016
Mexico Nairobi Treaty October 24, 1981 Ratification: April 16, 1985 May 16, 1985
Mexico Nice Agreement Accession: December 21, 2000 March 21, 2001 Details
Mexico Paris Convention Accession: July 20, 1903 September 7, 1903 Details
Mexico Patent Cooperation Treaty Accession: October 1, 1994 January 1, 1995
Mexico Phonograms Convention October 29, 1971 Ratification: September 11, 1973 December 21, 1973
Mexico Rome Convention October 26, 1961 Ratification: February 17, 1964 May 18, 1964
Mexico Singapore Treaty March 28, 2006
Mexico Strasbourg Agreement Accession: October 26, 2000 October 26, 2001
Mexico Trademark Law Treaty October 28, 1994
Mexico UPOV Convention Accession: July 9, 1997 August 9, 1997 Details
Mexico Vienna Agreement Accession: October 26, 2000 January 26, 2001
Mexico WIPO Convention July 14, 1967 Ratification: March 14, 1975 June 14, 1975 Details
Mexico WIPO Copyright Treaty December 18, 1997 Ratification: May 18, 2000 March 6, 2002
Mexico WIPO Performances and Phonograms Treaty December 18, 1997 Ratification: November 17, 1999 May 20, 2002

 

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