Investitionsrecht/ Investition in Indien

Investionen in Indien unterliegen einer besonderen Regulierung. Grundsätzlich ist eine Genehmigung erforderlich; allerdings erfolgt eine automatisierte Genehmigung durch die RBI (Bank of India) in vielen Branchen dadurch, dass lediglich eine Registrierung mit anschliessender austomatischer Genehmigung erfolgt.

Das Auslandsinvestitionsrecht regelt Direktinvestitionen einer Person oder eines Unternehmens eines anderen Landes in die Produktion oder das Geschäft in Indien. Zuletzt wurden die investitionsrechtlichen Regelungen wieder verschärft. Dies basierte jedoch in erster Linie auf der stark steigenden Zahl an Unternehmensübernahmen durch chinesische Unternehmen.

Investitionen in Indien sind grundsätzlich erwünscht.

Eine Direktinvestition erfolgt derzeit zumeist in den folgenden Formen (Aktienhandel ausgenommen):

  • eine einfache Repräsentanz,
  • eine Zweigniederlassung,
  • ein Joint Venture,
  • eine Gründung eines indischen Unternehmen durch ausländische Investoren.
  • eine Übernahme bestehender Unternehmen

. Grundsätzlich sind nur solche Investitionen möglich, die zugelassen werden und dies gilt stets auch für Änderungen/ Erweiterungen bestehender Strukturen wie Gesellschafterverhältnisse oder den Gesellschaftszweck.

Alternative Investition in Indien

Für ausländische Investitionen in Indien gelten der Foreign Exchange Management Act nebst seinen Durchführungsbestimmungen. Dementsprechend müssen alle indischen Unternehmer und Unternehmen zahlreiche Regulierungen des Investitionsrechts in Indien einhalten.

Die indische Regierung passt die Bestimmungen für Auslandsinvestitionen stetig der sich jeweils ergebenden Situation an.

Investitionen in Verteidigung, Weltraum, Atomenergie und weitere Sektoren oder Aktivitäten sind für ausländische Investitionen insgesamt verboten sind. Alle Grenzstaaten um Indien herum bzw. deren Unternehmer und Unternehmen können nur nach individueller Genehmigung in Indien investieren. Dies hat auch Auswirkungen auf die strategische Ausrichtung anderer Unternehmen bspw. aus Deutschland. So sind Investitionen aus China, Nepal, Myanmar, Bhutan, Bangladesch und Pakistan nur mit vorheriger Genehmigung möglich.

Diejenigen Branchen oder Sektoren, die nicht über die automatisierte Genehmigung bei der RBI möglich sind sowie alle grösseren Investitionen bedürfen einer Individualgenehmigung.

Gross- und Einzelhandel in Indien

Zum Schutz der lokalen Einzelhändler war der Gross- und Einzelhandel für ausländische Investoren lange Zeit de facto nicht zugänglich.

Inzwischen hat sich das weitgehend geändert.

Für Unternehmen, die in den indischen Einzelhandel eintreten möchten, muss dennoch berücksichtigt werden, dass dies nicht beliebig möglich ist. Indien ist ein sehr grosser aber auch stark regulierter Markt.

Dementsprechend werden viele Genehmigungen benötigt. Dies können z.B. die nachfolgenden sein:

  • Geschäfte und Niederlassungslizenz
  • Gewerbeberechtigung
  • Zentrale Verbrauchsteuerlizenz
  • Staatliche Verbrauchsteuerlizenz
  • Zentrale Umsatzsteuer (CST)
  • Arbeitsfreigabe durch das Arbeitsministerium
  • Freigaben von der örtlichen Gemeindegesellschaft.
  • Sonstige Lizenzen und Genehmigungen

Alternative Investition in Indien sowie Gross- und Einzelhandel in Indien sind Themen zu denen wir Sie gerne beraten.

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