Dänisches Recht

Dänische Gesetze, UN-Kaufrecht in Dänemark, Vollstreckung ausländischer Urteile in Dänemark sowie die dänische Gerichtsbarkeit oder Schiedsverfahren in Dänemark sind unsere Themen.

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Dänemark ist Mitglied der Europäischen Union. Die Staatsform von Dänemark unterscheidet sich vor allem durch die monarchischen Züge der ansonsten parlamentarischen Demokratie. Dementsprechend ist Dänemark keine Monarchie, da der Monarch lediglich repräsentative Aufgaben hat.

Das dänische Recht einschliesslich des dänischen Wirtschaftsrechts ist dem kontinentaleuropäischen Rechtssystemen nahe und nicht dem anglo-amerikanischen Case law.

Dänische Gesetze

Die Rechtsquellen in Dänemark besteht aus normativer Rechtsetzung, legislative Maßnahmen und der Judikativen. Dabei bildet die dänische Verfassung die höchste Rechtsgrundlage. Das dänische Wirtschaftsrecht ist entweder in Gesetzes normiert sowie teilweise durch Gewohnheitsrecht überlagert.

Die dänische Gesetzgebung (Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften) stellt die wichtigste Rechtsquelle dar. Dänische Gesetze werden im dänischen Gesetzblatt veröffentlicht.

Die Rechtsetzung in Dänemark kann in Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften aufgegliedert werden.

Die dänischen Gesetze selbst werden durch das dänische Parlament verabschiedet. Dänische Verordnungen erlässt die jeweilige Regierung. Dänische Verwaltungsvorschriften erlassen Behörden

Wie auch in vielen anderen Jurisdiktionen sind Entscheidungen der Judikative, namentlich dänische Gerichtsurteile eine Fortentwicklung bestehenden Rechts.

Alle neueren Gesetze und Verordnungen sind über die Datenbank des Rechtsportal (Retsinformation) abrufbar.

Die dänische Gerichtsbarkeit

Die Gerichtsorganisation der dänischen Gerichtsbarkeit ist mehrgliedrig aufgebaut. Das dänische Gerichtswesen sieht summarisch wie folgt aus:

  • Oberster Gerichtshof (Højesteret)
  • zwei Landgerichte (Landsretten)
  • ein See- und Handelsgericht (Sø- og Handelsretten)
  • ein Grundbuchgericht (Tinglysningsretten)
  • 24 Stadtgerichten (Byretter)
  • Gerichte der Färöer und Grönlands (Sonderverwaltungszonen)
  • ein Ausschuss für Berufungszulassungen (Procesbevillingsnaevnet)
  • ein Besonderes Klagegericht für Disziplinar- und Wiederaufnahmeverfahren (Den Særlige Klageret)

Erstinstanzlich sind in der Regel die dänischen Stadtgerichte zuständig (vergleichbar hiesigen Amtsgerichten). In vielen wirtschaftsrechtlichen Angelegenheiten its das dänische Handelsgericht auch erstinatnzlich zuständig.

Die Landgerichte sind zweitinstanzlich zuständig.

Berufungen gegen erstinstanzliche Urteile der Landgerichte (sowie im dänischen Wirtschaftsrecht auch des dänischen Handelsgerichts) ist der Oberste Gerichtshof.

Ein dänisches Mahnverfahren für bestimmte Forderungen und bis zu einer bestimmten Forderungshöhe existiert.

Schiedsverfahren in Dänemark

Da Dänemark Mitglied der New Yorker Convention ist, können auch nach dänischem Recht Schiedsverfahren durchgeführt und Schiedsurteile in Dänemark vollstreckt werden.

Zudem bestimmt Kapitel 27 des dänischen Justizverwaltungsgesetzes Normen für die gerichtliche Mediation in Zivilsachen vor einem Amtsgericht, Landgericht oder dem See- und Handelsgericht fest. Ähnlich wie in Deutschland kann eine gerichtliche Mediation durch einen gerichtlichen Mediator durchgeführt werden.

Jede Partei trägt grds ihre eigenen Kosten für die Mediation.

UN-Kaufrecht in Dänemark

Im Verhältnis zu Deutschland gilt UN-Kaufrecht beim Warenhandel mit Dänemark. Es kann empfehlenswert sein, UN-Kaufrecht vertraglich auszuschliessen.

Vollstreckung ausländischer Urteile in Dänemark

Auf der Basis der EUGVO können in Dänemark in zivilrechtlichen/ wirtschaftsrechtlichen Angelegenheiten die Vollstreckung ausländischer Urteile in Dänemark erfolgen. Die zugehörigen Verfahren sind nach dänischem Recht geregelt und können auch durch nicht in Dänemark ansässige Unternehmen und Privatpersonen betrieben werden.

Eine gesonderte Vollstreckbarkeitserklärung in Dänemark ist seit 2015 nicht mehr erforderlich.

Kooperierende Anwaltskanzleien in Dänemark

In Dänemark existiert eine der deutschen Kanzleienstruktur ähnliche Anwaltslandschaft. Wir arbeiten vor allem mit spezialisierten Kanzleien/ Dienstleistern zusammen und nennen nachfolgend lediglich eine kleine Auswahl :

Lundgrens
Tuborg Havnevej 19
Hellerup
Copenhagen 2900
Denmark

Phone+45 35252535
Fax +45 35252536
http://lundgrens.dk/en

 

Awapatent
Rigensgade 11
Copenhagen 1316
Denmark

Phone+45 43 99 55 11
Fax +45 43 99 99 11
http://www.awapatent.com

Weitere Informationen zum dänischen Recht

Patentrecht (DK)