Laden Sie sich unsere Anwaltsvollmacht herunter:

Allgemeine Vollmacht (für zivilrechtliche Markenangelegenheiten)

Strafprozessvollmacht

Sollten Sie uns mit einer neuen Sache beauftragen wollen, schicken Sie uns bitte neben der Vollmacht Ihr konkretes Anliegen. Bitte beachten Sie, dass eine schriftliche Vollmacht nicht in allen Fällen notwendig ist; selbstverständlich dürfen von uns auch im Falle des Vorliegens der Vollmacht nur solche Maßnahmen veranlasst werden, die mit unseren Mandanten abgesprochen sind.

Die hier hinterlegte Vollmacht soll unseren Mandanten insbesondere in eiligen Fällen die Möglichkeit eröffnen, die Vollmacht herunterzuladen, auszudrucken und uns zu zuschicken. Das spart Postlaufzeiten.

Da in strafrechtlichen Angelegenheiten jeder Beschuldigte maximal drei Verteidiger benennen darf, in unserer Kanzlei indes mehr als drei Rechtsanwälte aktiv sind, existiert für diesen Bereich eine gesonderte Strafprozessvollmacht. Bitte verwenden Sie letztere auch bei Fragestellungen mit Bezug zu Ordnungswidrigkeiten.