Medienrecht

Was ist “Medienrecht”?

Medienrecht als eigenständiges Rechtsgebiet in Form eines einzelnen Gesetzes oder auch nur systemmatisch aus rechtlicher Sicht geordneter Normen ist an sich nicht in rechtlich relevanter Weise existent. Das „Medienrecht“ entstand vielmehr aus den (damals) “neuen Medien” (BTX, Modem, Kabelübertragung etc.). Der Begriff ist bis heute branchenorientiert, umfasst aber sowohl klassische als auch “neue” Medien gleichermassen. Als medienrechtlich ausgerichtete Fachanwaltskanzlei bearbeiten wir die Bereiche des klassischen Medienrechts, wie des Rundfunkrechts, des Senderechts, Bühnen- und Aufführungsrechte, Verlagsrecht, des Telekommunikationsrechts, aber auch alle angrenzenden Rechtsgebiete wie Urheberrecht, Presserecht, Filmrecht, Musikrecht und Datenschutzrecht ab. Natürlich stehen heute darüberhinaus Aspekte der Neuen Medien im Vordergrund, eCommerce , eGovernment, ePayment (wie Bitcoins), Cloud Computing oder auch „nur“ Vertriebsplattformen wie itunes oder Amazon/eBay sowie die Verwendung eigener oder fremder Rechte auf eigenen oder fremden Internetseiten sowie die Prinzipien der Zugangsoffenheit von Übertragungs- und Vertriebsplattformen für Medieninhalte und allgemein das Wettbewerbs- und Kartellrecht.

Wo wird “das Medienrecht” geregelt?

“Medienrecht” wird zunächst in medienspezifischen Regelungen wie Landespressegesetze, Rundfunkgesetze, Rundfunkstaatsverträge, Mediendienste Staatsvertrag, Telekommunikationsgesetz, Informations- und Kommunikationsdienstegesetz u.a.) normiert. Allerdings führt der Branchenansatz dazu, dass zum Medienrecht auch angrenzende Rechtsgebiete mit Medienbezug gehören, wie beispielsweise Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Markenrecht (Titelschutz), Verlagsrecht, jugendschutz-rechtliche Normen usw.

Welche Fallgestaltungen begleiten wir medienrechtlich?

Wir sind fachlich versiert und kennen die Welt der Medien. Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht bestimmen unseren Kanzleialltag. Neben den klassischen Medien, also Print, Film, Funk & Fernsehen sowie dem Presse- und Verlagsrecht bearbeiten wir alle Facetten der “neuen” Medien. Themen wie die Rechte-Entbündelung bei der Verwertung von Inhalten in den Neuen Medien (Music on Demand, Internetradio,IPTV, Video on Demand u.a.), die Rechtsberatung innovativer Geschäftsmodelle für neue Medien und besonderer Marketingmassnahmen (zB Branded Entertainment). Dabei klären wir gegenüber allen namhaften Verwertungsgesellschaften national, wie GEMA, VG Wort, VG Media, GVL, und international die sich ergebenden rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten. Auch im Online-Medienrecht begleiten wir unsere Mandanten national und international durch alle Bereiche, ob SEO, SEM, Affiliate-Marketing, Adwords, Adsense oder im Zusammenhang mit der Abbildung bestimmter Prozesse im Content. Sie gehen mit innovativen medialen Unternehmungen voran, wir sichern Ihre Rechte frühzeitig und bewahren Sie auf Ihrem Weg vor rechtlichen Unwägbarkeiten. Denn wir haben ein Ziel: Ihren Erfolg.

Natürlich gehen wir in Rechte-Piraterie-Fällen gegen die Rechteverletzer mit den unterschiedlichsten Instrumentarien, von Berechtigungsanfragen, Abmahnungen, einstweiligen Verfügungsverfahren oder auch neben Strafverfahren gänzlich alternative Wege vor.

Was benötigen wir, um Ihre medienrechtlichen Fragen zu klären?

Da eine Vielzahl von Problemstellungen uns aus der Praxis bekannt sind und diese sich wegen ihrer Vielfalt nicht allgemein pauschalisieren lassen, benötigen wir zunächst Ihre Fragestellung. Sodann können wir Ihnen im Einzelnen mitteilen, welche Informationen weiter erforderlich werden. Kontaktieren Sie uns.

Weitere Themen und Dienstleistungen der Kanzlei:

  • Musikrecht
  • Fachanwalt Medienrecht Hannover
  • Presserecht
  • Urheberrecht
  • Plattenvertrag
  • Schallplattenvertrag
  • Produzentenvertrag,
  • Vertragsrecht
  • Verlagsvertrag
  • Künstlervertrag
  • Namensrecht
  • Rechtsberatung und Rechtsschutz
  • Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung
  • Filmrecht
  • Funk und Fernsehen
  • Neue Medien