Gewerblicher Rechtsschutz/ Geistiges Eigentum in Japan

Das japanische geistige Eigentum kennt alle Schutzrechtsarten. Der gesamte gewerbliche Rechtsschutz, also das Patentrecht, das Markenrecht, das Designrecht, aber auch das Sortenschutzrecht oder Urheberrechte sind entsprechend kodifiziert.

Die meisten japanischen IP-Rechte werden vom Japan Patent Office (JPO) verwaltet.

Das Urheberrecht wird von der Agentur für kulturelle Angelegenheiten und der Sortenschutz vom Sortenschutzamt verwaltet.

Bei der Beantragung einer IP-Registrierung ist in der Regel eine Zustellungsadresse in Japan und ein nationaler Vertreter erforderlich. Darum können wir uns kümmern.

Japan ist Mitglied internationaler Abkommen zum Schutz der Rechte des geistigen Eigentums, die von der Weltorganisation für geistiges Eigentum verwaltet werden.

Patentrecht in Japan

Das Patentrecht in Japen ist im japanischen Patentgesetz normiert.

Patentanmeldungen können direkt beim JPO gestellt werden oder über den nationalen Kooperationsvertrag über den Patentkooperationsvertrag (PCT) eingereicht werden.

Japanische Patentanmeldungen können in englischer Sprache eingereicht werden, müssen jedoch von einer japanischen Übersetzung begleitet sein oder innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach Einreichung des ersten Antrags mit einer japanischen Übersetzung versehen werden.

Japan hat eine sechsmonatige Nachfrist von der Veröffentlichung bis zur Einreichung des Patents. Wenn eine Erfindung in einem anderen Land öffentlich vorgeführt oder verkauft wird, bevor eine vorrangige Anmeldung in diesem Land gesichert wird, erteilt Japan kein Patent für diese Erfindung.

Japan erlaubt die Patentierung neuer Pflanzensorten, sofern die Anforderungen an die Patentierbarkeit erfüllt sind. Neue Pflanzensorten können auch unter gesonderten Sortenschutz geschützt werden.

Der Patentschutz gilt bis zu 20 Jahre ab dem Anmeldetag. Ein Patent kann nur um weitere fünf Jahre verlängert werden, wenn Gesetze zur Gewährleistung der Sicherheit für andere das Funktionieren der Patenterfindung behindert haben. Patente für pharmazeutische Produkte und Agrarchemikalien haben einen anfänglichen Schutz von fünf Jahren, dieser Zeitraum kann jedoch verlängert werden.

Gebrauchsmusterrecht in Japan

Japan bietet auch Schutz für „Gebrauchsmuster“. Diese haben diesselben Voraussetzungen im Allgemeinen wie Patente, decken jedoch nur Aspekte von Vorrichtungen ab, die sich auf Form, Konstruktion oder Kombination von Gegenständen beziehen.

Gebrauchsmuster unterscheiden sich darin, dass sie keiner inhaltlichen Prüfung unterzogen werden und kein Widerspruchssystem haben. Sie werden für 10 Jahre ab dem Anmeldetag gewährt.

Designrecht in Japan

Das Designrecht in Japan ist entsprechend normiert.

Designanmeldungen können direkt beim JPO gestellt werden.

Wenn ein Geschmacksmuster vor der Einreichung einer Anmeldung veröffentlicht wird, kann die Geschmacksmusterregistrierung weiterhin beantragt werden, solange die Anmeldung innerhalb von sechs Monaten nach der Veröffentlichung eingereicht wird.

Der japanische Designschutz ist bis zu 20 Jahre ab dem Datum der Registrierung ohne Verlängerung verfügbar.

Japan ist Mitglied des Haager Abkommens und kann daher in einer internationalen Designanmeldung benannt werden, in der der Antragsteller einen Anspruch begründen kann.

Markenrecht in Japan

Das japanische Markenrecht ist ebenfalls im zugehörigen Gesetz normiert. Das Markengesetz kennt alle gängigen Markenformen, auch Klangmarken und Farbmarken.

Markenanmeldungen können direkt beim JPO eingereicht oder über das Madrider System für die internationale Registrierung von Marken eingereicht werden.

Vor Ausbringung der japanischen Markenanmeldung sollte eine professionelle Markenrecherche durchgeführt werden.

Markenregistrierungen können aus dem Register entfernt werden, wenn sie nicht innerhalb von drei Jahren nach dem Datum der Registrierung und einem darauf folgenden Zeitraum von drei Jahren verwendet werden.

Die Gültigkeit einer japanischen Marke kann in der Regel nach fünf Jahren ab dem Erstregistrierungsdatum nicht mehr angefochten werden.

Unter anderen Umständen kann eine Marke angefochten, annulliert oder entfernt werden. Bitte überprüfen Sie vor der Bewerbung die entsprechenden Anforderungen.

Eine Markenregistrierung ist 10 Jahre gültig und kann gegen Zahlung von Gebühren auf unbestimmte Zeit um jeweils 10 Jahre verlängert werden.

Das Japanische Patentamt

Das japanische Patentamt stellt viele Informationen auch englischsprachig bereit: https://www.jpo.go.jp/e/index.html

Das japanische Urheberrecht

Die Agentur für kulturelle Angelegenheiten ist in Japan für das japanische Urheberrecht und dessen Fortentwicklung verantwortlich. Die Agentur verwaltet auch Urheberrechte nimmt zu  urheberrechtlichen Fragen Stellung.

Der Schutz des Urheberrechts, Grundregeln für Piraterie und Urheberrechtsfragen in im internationalen Umfeld werden ebenfalls durch das japanische Urheberrecht geregelt.

Gerichtshof für gewerblichen Rechtsschutz in Japan

In Japan existiert ein spezialisierter IP-Gerichtshof, der für alle Registerrechte zuständig ist.

Mitgliedschaft von Japan in internationalen Übereinkommen

Japan ist Mitglied zahlreicher internationaler IP-Abkommen (von der WIPO):

 

Contracting Party Treaty Signature Instrument In Force Details
Japan Beijing Treaty on Audiovisual Performances Accession: June 10, 2014 April 28, 2020 Details
Japan Berne Convention Accession: April 18, 1899 July 15, 1899 Details
Japan Budapest Treaty Accession: May 19, 1980 August 19, 1980 Details
Japan Hague Agreement Accession: February 13, 2015 May 13, 2015 Details
Japan Locarno Agreement Accession: June 24, 2014 September 24, 2014
Japan Madrid Agreement (Indications of Source) Accession: April 21, 1953 July 8, 1953 Details
Japan Madrid Protocol Accession: December 14, 1999 March 14, 2000 Details
Japan Marrakesh VIP Treaty Accession: October 1, 2018 January 1, 2019 Details
Japan Nice Agreement Accession: November 17, 1989 February 20, 1990 Details
Japan Paris Convention Accession: April 18, 1899 July 15, 1899 Details
Japan Patent Cooperation Treaty June 19, 1970 Ratification: July 1, 1978 October 1, 1978 Details
Japan Patent Law Treaty Accession: March 11, 2016 June 11, 2016
Japan Phonograms Convention April 21, 1972 Acceptance: June 19, 1978 October 14, 1978
Japan Rome Convention Accession: July 26, 1989 October 26, 1989 Details
Japan Singapore Treaty Accession: March 11, 2016 June 11, 2016 Details
Japan Strasbourg Agreement September 13, 1971 Ratification: August 16, 1976 August 18, 1977
Japan Trademark Law Treaty Accession: January 1, 1997 April 1, 1997 Details
Japan UPOV Convention Acceptance: August 3, 1982 September 3, 1982 Details
Japan WIPO Convention July 14, 1967 Ratification: January 20, 1975 April 20, 1975 Details
Japan WIPO Copyright Treaty Accession: June 6, 2000 March 6, 2002
Japan WIPO Performances and Phonograms Treaty Accession: July 9, 2002 October 9, 2002 Details

 

Fragen zu Mitgliedschaften von Japan in internationalen Übereinkommen zum IP, Patentrecht in Japan, Gebrauchsmusterrecht in Japan, Designrecht in Japan oder Markenrecht in Japan beantworden wir gerne. Das Japanische Patentamt oder der Gerichtshof für gewerblichen Rechtsschutz in Japan ist uns bekannt. Nutzen Sie ein Beratungsgespräch bei Ihrem Wunschanwalt. Los geht’s!

Termin buchen