Gewerblicher Rechtsschutz/ Geistiges Eigentum in Japan
Das japanische geistige Eigentum kennt alle Schutzrechtsarten. Der gesamte gewerbliche Rechtsschutz, also das Patentrecht, das Markenrecht, das Designrecht, aber auch das Sortenschutzrecht oder Urheberrechte sind entsprechend kodifiziert.
Die meisten japanischen IP-Rechte werden vom Japan Patent Office (JPO) verwaltet.
Das Urheberrecht wird von der Agentur für kulturelle Angelegenheiten und der Sortenschutz vom Sortenschutzamt verwaltet.
Bei der Beantragung einer IP-Registrierung ist in der Regel eine Zustellungsadresse in Japan und ein nationaler Vertreter erforderlich. Darum können wir uns kümmern.
Japan ist Mitglied internationaler Abkommen zum Schutz der Rechte des geistigen Eigentums, die von der Weltorganisation für geistiges Eigentum verwaltet werden.
Patentrecht in Japan
Das Patentrecht in Japen ist im japanischen Patentgesetz normiert.
Patentanmeldungen können direkt beim JPO gestellt werden oder über den nationalen Kooperationsvertrag über den Patentkooperationsvertrag (PCT) eingereicht werden.
Japanische Patentanmeldungen können in englischer Sprache eingereicht werden, müssen jedoch von einer japanischen Übersetzung begleitet sein oder innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach Einreichung des ersten Antrags mit einer japanischen Übersetzung versehen werden.
Japan hat eine sechsmonatige Nachfrist von der Veröffentlichung bis zur Einreichung des Patents. Wenn eine Erfindung in einem anderen Land öffentlich vorgeführt oder verkauft wird, bevor eine vorrangige Anmeldung in diesem Land gesichert wird, erteilt Japan kein Patent für diese Erfindung.
Japan erlaubt die Patentierung neuer Pflanzensorten, sofern die Anforderungen an die Patentierbarkeit erfüllt sind. Neue Pflanzensorten können auch unter gesonderten Sortenschutz geschützt werden.
Der Patentschutz gilt bis zu 20 Jahre ab dem Anmeldetag. Ein Patent kann nur um weitere fünf Jahre verlängert werden, wenn Gesetze zur Gewährleistung der Sicherheit für andere das Funktionieren der Patenterfindung behindert haben. Patente für pharmazeutische Produkte und Agrarchemikalien haben einen anfänglichen Schutz von fünf Jahren, dieser Zeitraum kann jedoch verlängert werden.
Gebrauchsmusterrecht in Japan
Japan bietet auch Schutz für „Gebrauchsmuster“. Diese haben diesselben Voraussetzungen im Allgemeinen wie Patente, decken jedoch nur Aspekte von Vorrichtungen ab, die sich auf Form, Konstruktion oder Kombination von Gegenständen beziehen.
Gebrauchsmuster unterscheiden sich darin, dass sie keiner inhaltlichen Prüfung unterzogen werden und kein Widerspruchssystem haben. Sie werden für 10 Jahre ab dem Anmeldetag gewährt.
Designrecht in Japan
Das Designrecht in Japan ist entsprechend normiert.
Designanmeldungen können direkt beim JPO gestellt werden.
Wenn ein Geschmacksmuster vor der Einreichung einer Anmeldung veröffentlicht wird, kann die Geschmacksmusterregistrierung weiterhin beantragt werden, solange die Anmeldung innerhalb von sechs Monaten nach der Veröffentlichung eingereicht wird.
Der japanische Designschutz ist bis zu 20 Jahre ab dem Datum der Registrierung ohne Verlängerung verfügbar.
Japan ist Mitglied des Haager Abkommens und kann daher in einer internationalen Designanmeldung benannt werden, in der der Antragsteller einen Anspruch begründen kann.
Markenrecht in Japan
Das japanische Markenrecht ist ebenfalls im zugehörigen Gesetz normiert. Das Markengesetz kennt alle gängigen Markenformen, auch Klangmarken und Farbmarken.
Markenanmeldungen können direkt beim JPO eingereicht oder über das Madrider System für die internationale Registrierung von Marken eingereicht werden.
Vor Ausbringung der japanischen Markenanmeldung sollte eine professionelle Markenrecherche durchgeführt werden.
Markenregistrierungen können aus dem Register entfernt werden, wenn sie nicht innerhalb von drei Jahren nach dem Datum der Registrierung und einem darauf folgenden Zeitraum von drei Jahren verwendet werden.
Die Gültigkeit einer japanischen Marke kann in der Regel nach fünf Jahren ab dem Erstregistrierungsdatum nicht mehr angefochten werden.
Unter anderen Umständen kann eine Marke angefochten, annulliert oder entfernt werden. Bitte überprüfen Sie vor der Bewerbung die entsprechenden Anforderungen.
Eine Markenregistrierung ist 10 Jahre gültig und kann gegen Zahlung von Gebühren auf unbestimmte Zeit um jeweils 10 Jahre verlängert werden.
Das Japanische Patentamt
Das japanische Patentamt stellt viele Informationen auch englischsprachig bereit: https://www.jpo.go.jp/e/index.html
Das japanische Urheberrecht
Die Agentur für kulturelle Angelegenheiten ist in Japan für das japanische Urheberrecht und dessen Fortentwicklung verantwortlich. Die Agentur verwaltet auch Urheberrechte nimmt zu urheberrechtlichen Fragen Stellung.
Der Schutz des Urheberrechts, Grundregeln für Piraterie und Urheberrechtsfragen in im internationalen Umfeld werden ebenfalls durch das japanische Urheberrecht geregelt.
Gerichtshof für gewerblichen Rechtsschutz in Japan
In Japan existiert ein spezialisierter IP-Gerichtshof, der für alle Registerrechte zuständig ist.
Mitgliedschaft von Japan in internationalen Übereinkommen
Japan ist Mitglied zahlreicher internationaler IP-Abkommen (von der WIPO):
Contracting Party | Treaty | Signature | Instrument | In Force | Details |
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Japan | Beijing Treaty on Audiovisual Performances | Accession: June 10, 2014 | April 28, 2020 | Details | |
Japan | Berne Convention | Accession: April 18, 1899 | July 15, 1899 | Details | |
Japan | Budapest Treaty | Accession: May 19, 1980 | August 19, 1980 | Details | |
Japan | Hague Agreement | Accession: February 13, 2015 | May 13, 2015 | Details | |
Japan | Locarno Agreement | Accession: June 24, 2014 | September 24, 2014 | ||
Japan | Madrid Agreement (Indications of Source) | Accession: April 21, 1953 | July 8, 1953 | Details | |
Japan | Madrid Protocol | Accession: December 14, 1999 | March 14, 2000 | Details | |
Japan | Marrakesh VIP Treaty | Accession: October 1, 2018 | January 1, 2019 | Details | |
Japan | Nice Agreement | Accession: November 17, 1989 | February 20, 1990 | Details | |
Japan | Paris Convention | Accession: April 18, 1899 | July 15, 1899 | Details | |
Japan | Patent Cooperation Treaty | June 19, 1970 | Ratification: July 1, 1978 | October 1, 1978 | Details |
Japan | Patent Law Treaty | Accession: March 11, 2016 | June 11, 2016 | ||
Japan | Phonograms Convention | April 21, 1972 | Acceptance: June 19, 1978 | October 14, 1978 | |
Japan | Rome Convention | Accession: July 26, 1989 | October 26, 1989 | Details | |
Japan | Singapore Treaty | Accession: March 11, 2016 | June 11, 2016 | Details | |
Japan | Strasbourg Agreement | September 13, 1971 | Ratification: August 16, 1976 | August 18, 1977 | |
Japan | Trademark Law Treaty | Accession: January 1, 1997 | April 1, 1997 | Details | |
Japan | UPOV Convention | Acceptance: August 3, 1982 | September 3, 1982 | Details | |
Japan | WIPO Convention | July 14, 1967 | Ratification: January 20, 1975 | April 20, 1975 | Details |
Japan | WIPO Copyright Treaty | Accession: June 6, 2000 | March 6, 2002 | ||
Japan | WIPO Performances and Phonograms Treaty | Accession: July 9, 2002 | October 9, 2002 | Details |
Fragen zu Mitgliedschaften von Japan in internationalen Übereinkommen zum IP, Patentrecht in Japan, Gebrauchsmusterrecht in Japan, Designrecht in Japan oder Markenrecht in Japan beantworden wir gerne. Das Japanische Patentamt oder der Gerichtshof für gewerblichen Rechtsschutz in Japan ist uns bekannt. Nutzen Sie ein Beratungsgespräch bei Ihrem Wunschanwalt. Los geht’s!