Rechtsstreitigkeiten in China
Das chinesische Rechtssystem sowie der Gerichtsaufbau in China ist dem deutschen allenfalls auf den ersten Blick und höchstens entfernt ähnlich. Aus diesen und anderen Gründen erscheint die Vereinbarung eines Schiedsabrede, soweit möglich, sinnvoll.
Grundsätzlich ist eine aussergerichtliche Einigung in vielen Fällen der übliche Weg. In manchen Rechtsgebieten, wie dem gewerblichen Rechtsschutz (Patente, Marken, Designs etc) werden dennoch vielfältige gerichtliche Verfahren nach chinesischem Recht geführt.
Aussergerichtliche Streitbeilegung in China
Zwar nimmt die Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe in China stetig zu. Dennoch sind vielfach Schlichtungsverfahren oder Schlichtungsversuche vorgeschaltet.
Vertraglich wird dies häufig mit einer “Freundschaftsklausel” dahingegend vereinbart, dass im Streitfalle zunächst ein oder mehrere Schlichtungsversuche zu unternehmen sind. Würde dennoch unmittelbar gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen, so kann das chinesische Gericht dies als unzulässig verwerfen.
Gerichtssystem in China
Das Gerichtssystem in China ist vierstufig.
Die unterste Stufe bilden die lokalen Volksgerichte (sog. Basic People’s Court). Eine erste mittlere Stufe sind die Mittleren Volksgerichte (sog. Intermediate People’s Court). Auf der nächsten Ebene liegen die Höheren Volksgerichte (Higher People’s Court). Das höchte Volksgericht in China ist das Oberste Volksgericht (Supreme People’s Court) .
Inzwischen existieren ”Zweigniederlassungen” des Obersten Volksgerichtes als sogenannte Circuit Courts. Ferner sind für bestimmte, besondere Rechtsgebiete, wie z.B. den gewerblichen Rechtsschutz fachlich versierte IP-Gerichte in China gebildet worden, um den Besonderheiten derartiger Rechtsgebiete Rechnung zu tragen. So sind beispielsweise Patentverletzungsverfahren in sehr vielen Juridiktionen besonderen Gerichten oder Kammern zugeordnet, um die nahezu immer schwierigen technischen und rechtlichen Fragen in einer angemessenen Zeit zu klären.
Sachverhalte mit Auslandsbezug sind erstinstanzlich den Mittleren Volksgerichten aufgrund der Komplexität zugeordnet. Allerdings können einfache Sachverhalte auch bei Auslandsbezug erstinstanzlich vor einem lokalen Volksgericht verhandelt werden.
Urteile eines Gerichts können teilweise in die nächste Instanz gebracht werden. Im chinesischen Wirtschaftsrecht sieht der chinesische Gerichtsaufbau und damit das chinesische Gerichtssystem eine Berufung und eine Revision grundsätzlich vor.
Es besteht grundsätzlich Anwaltszwang. Der konkrete Anwalt muss eine chinesische Anwaltszulassung haben. Dies trifft bspw für deutsche Anwälte in einer internationalen Kanzlei in China nicht zu.
Vor – auch chinesischen – Schiedsgerichten, die teils als Verfahrenssprache auch englisch vorsehen, können hingegen grundsätzlich auch deutsche Anwälte ohne Zulassung bei den Volksgerichten tätig werden.
Vollstreckung ausländischer Urteile in China
Mangels gegenseitigem Abkommen können chinesische Urteile in der Regel nicht in Deutschland anerkannt oder vollstreckt werden. Daher werden deutsche Urteile in China gleichsam erst recht nicht vollstreckt.
Daher macht es in vielen Fällen keinen Sinn, ein chinesisches Unternehmen in Deutschland zu verklagen, solange es in Deutschland nicht regelmässig auftritt oder vollstreckbare Vermögenswerte (in Deutschland) besitzt. Vielmehr bleibt dann nur die Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe in China.
Für bestimmte Verfahren, insbesondere auch solche aus dem geistigen Eigentum, kann es hingegen nützlich sein, einen Unterlassungsanspruch gerichtlich ausgeurteilt und in China zugestellt zu haben. Denn mit einer solchen Entscheidung können zukünftige Verfehlungen, bspw auf Messen oder über Verkaufsplattformen wie Amazon uam verhindert werden.
Vollstreckung chinesischer Urteile in China (Beugeverfahren)
Die Vollstreckung chinesischer Urteile nach chinesischem Recht in China ist als sog. Beugeverfahren ausgestaltet. Dennoch gestaltet sich die lokale Vollstreckung über die lokalen Gerichte für Sachverhalte mit Auslandsbezug mitunter schwierig.
Schiedsverfahren in China
Schiedsabreden in wirtschaftsrechtlichen Verträgen aus dem chinesischen Handelsrecht oder Gesellschaftsrecht sind deshalb die Regel, weil hiermit grundätzlich die Volksgerichte nicht mehr zuständig sind, sondern ausschliesslich die vereinbarte Schiedsgerichtsbarkeit.
Zudem sind Schiedsurteile in China in der Regel vollstreckbar, da China die New Yorker Convention ratifiziert hat. Auch das anwendbare Recht kann im Zusammenhang mit einer Schiedsabrede nach chinesischem Recht grundsätzlich frei gewählt werden. Letzteres gilt aber beispielsweise nicht für solche Gesellschaftsverträge , die als Joint Venture Vertrag vereinbart werden. In solchen JV-Verträgen kann nur chinesisches Recht vereinbart werden.
Wenn der streitige Vertrag chinesischem Recht unterliegt und eine Schiedsgericht in China gewählt wird muss das Schiedsgericht mit genauer Ortsbezeichnung gewählt werden. Das China International Economic and Trade Arbitration Commission (CIETAC) ist beispielsweise ein (auch international) anerkanntes chinesisches Schiedsgericht mit Hauptsitz in Peking:
CIETAC
(China International Economic and Trade Arbitration Commission)
6/F, Golden Land Building
32 Liang Ma Quiao Road
Chaoyang District
Beijing 100016
PR China
Da die Wirksamkeit einer Schiedsabreden nach chinesischem Recht von besonderer Wichtigkeit ist, sollte diese immer auch von einem chinesischen Anwalt mit Zulassung bei den Volksgerichten geprüft und angepasst werden.
Unsere Themen reichen von aussergerichtlicher Streitbeilegung über die Vollstreckung ausländischer Urteile in China bis zur Vollstreckung chinesischer Urteile in China (Beugeverfahren).
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