Gewerblicher Rechtsschutz in Indien

Das indische geistige Eigentum bietet ein modernes Schutzsystem für Patente, Marken, Designs und Urheberrechte, um die wichtigsten zu nennen. Dabei ist der indische gewerbliche Rechtsschutz in einzelnen Gesetzes kodifiziert. Neben dem indischen Patentgesetz (Patent Act), dem indischen Markengesetz (Trademark Act), dem indischen Designgesetz (Design Act) und dem indischen Urheberrechtsgesetz (Copyright Act).

Das gesamte System des gewerblichen Rechtsschutzes in Indien wird darüberhinaus stetig aktualisiert und weiter modernisiert.

Patentrecht in Indien

Das indische Patentgesetz geht auf das 18. Jahrhundert zurück und wurde seither stetig weiter entwickelt zu dem heute gültigen Patentsystem. Dieses Patentsystem besteht aus dem Patentgesetz und zugehörigen Durchführungsbestimmungen (Patent Rules).

Ein Patent ist ein gesetzliches Recht für eine Erfindung, das dem Patentinhaber für einen begrenzten Zeitraum im Austausch für die vollständige Offenlegung seiner Erfindung gewährt wird, um andere von der Herstellung, Verwendung, dem Verkauf und dem Import des patentierten Produkts oder Verfahrens zur Herstellung auszuschließen.

Die Laufzeit eines erteilten indischen Patents beträgt maximal 20 Jahre ab dem Datum der Anmeldung. Für Anmeldungen, die gemäß dem Patentkooperationsvertrag (PCT) in der nationalen Phase eingereicht werden, beträgt die Patentlaufzeit jedoch 20 Jahre ab dem im Rahmen des PCT gewährten internationalen Anmeldetag.

Patentanmeldung in Indien

Die Einreichung einer Patentanmeldung in Indien ermöglicht es dem Anmelder, vor Ablauf von zwölf Monaten ab dem Anmeldetag in Indien eine entsprechende Anmeldung für dieselbe Erfindung in anderen Staaten einzureichen.

Patentierbarkeit in Indien

Eine Erfindung, die sich entweder auf ein Produkt oder ein Verfahren bezieht, das neu ist, eine erfinderische Tätigkeit umfasst und zur gewerblichen Anwendung fähig ist, kann in Indien patentiert werden.

Es darf jedoch nicht in die Kategorien von Erfindungen fallen, die nach dem indischen Patentgsetzes nicht patentierbar sind:

  • eine Erfindung, die gegen Naturgesetze verstößt;
  • eine Erfindung, deren Verwendung gegen die öffentliche Ordnung verstoßen könnte;
  • die bloße Entdeckung eines wissenschaftlichen Prinzips oder die Formulierung einer abstrakten Theorie oder die Entdeckung eines in der Natur vorkommenden Lebewesens oder einer nicht lebenden Substanz;
  • die bloße Entdeckung einer neuen Form eines bekannten Stoffes, die nicht zu einer Verbesserung der bekannten Wirksamkeit dieses Stoffes führt, oder die bloße Entdeckung einer neuen Eigenschaft oder einer neuen Verwendung für einen bekannten Stoff oder der bloßen Verwendung eines bekannten Verfahrens , Maschine oder Vorrichtung, sofern ein solches bekanntes Verfahren nicht zu einem neuen Produkt führt oder mindestens einen neuen Reaktanten verwendet;
  • eine Substanz, die durch bloße Beimischung erhalten wird und nur zur Aggregation der Eigenschaften ihrer Bestandteile führt, oder ein Verfahren zur Herstellung einer solchen Substanz;
  • die bloße Anordnung oder Neuanordnung oder Vervielfältigung bekannter Geräte, die jeweils auf bekannte Weise unabhängig voneinander funktionieren;
  • eine Methode der Landwirtschaft oder des Gartenbaus;
  • jedes Verfahren zur medizinischen, chirurgischen, kurativen, prophylaktischen (diagnostischen, therapeutischen) oder sonstigen Behandlung von Menschen oder jedes Verfahren zur ähnlichen Behandlung von Tieren, um sie frei von Krankheiten zu machen oder ihren wirtschaftlichen Wert oder den ihrer Produkte zu steigern;
  • Pflanzen und Tiere ganz oder teilweise außer Mikroorganismen, einschließlich Samen, Sorten und Arten sowie im Wesentlichen biologische Verfahren zur Erzeugung oder Vermehrung von Pflanzen und Tieren;
  • eine mathematische oder geschäftliche Methode oder ein Computerprogramm an sich oder Algorithmen;
  • Erfindungen in Bezug auf Atomenergie.

Patentschutz in Indien/ Patentarten

In Indien gibt es verschiedene Patentarten. Nach dem indischen Patentgesetz existieren vor allem die nachfolgenden:

Vorläufige Patentanmeldung in Indien

Das indische Patentgesetz definiert eine vorläufige Anmeldung als eine Anmeldung, die eingereicht werden kann, wenn sich die Erfindung noch im Versuchsstadium befindet. Das Einreichen einer vorläufigen Spezifikation bietet dem Erfinder den Vorteil, da es bei der Festlegung eines Prioritätsdatums der Erfindung hilft. Ferner hat der Erfinder 12 Monate Zeit, um die Erfindung vollständig zu entwickeln, ihr Marktpotential zu ermitteln und die vollständige Spezifikation einzureichen.

Normale Patentanmeldung in Inien

Eine beim Patentamt eingereichte Patentanmeldung ohne Anspruch auf Priorität in einem Konventionsland oder ohne Bezugnahme auf eine andere frühere Anmeldung, die im Amt bearbeitet wird. Eine solche Art der Anmeldung ist als normale Patentanmeldung bekannt.

PCT Patentanmeldung in Indien

Eine in Indien als Receiving Office (RO) gemäß dem Patentkooperationsvertrag eingereichte Anmeldung ist eine internationale Anmeldung, die mit einer einzigen Anmeldung in mehr als 150 Ländern eingereicht werden kann.

PCT Nationale Anmeldung in Indien

Wenn eine internationale Anmeldung gemäß PCT mit der Bezeichnung Indien eingereicht wird, kann ein Anmelder die nationale Phasenanmeldung in Indien innerhalb von 31 Monaten nach dem internationalen Anmeldetag oder dem Prioritätsdatum einreichen, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt.

Zusatzpatentanmeldung in Indien

Wenn eine Erfindung eine geringfügige Modifikation der früheren Erfindung ist, für die er bereits ein Patent angemeldet oder erhalten hat, kann der Anmelder ein Additionspatent beantragen, wenn die Modifikation in der Erfindung neu ist. Einer der Vorteile der Einreichung eines Zusatzpatents besteht darin, dass während der Laufzeit des Hauptpatents keine separate Verlängerungsgebühr für das Zusatzpatent zu entrichten ist und es zusammen mit dem Hauptpatent abläuft.

Markenrecht in Indien

Das Markenregister wurde 1940 in Indien gegründet. Dabei sollen die in Indien angemeldete Marken  registriert werden, ein besseren Schutz der Marke für Waren und Dienstleistungen gewährleistet werden und auch eine bösgläubige Verwendung der indischen Marke verhindert werden.

Funktion des indischen Markenregisters

Die Hauptfunktion des Registers besteht darin, Marken zu registrieren, die gemäß den Bestimmungen des Markengesetzes und der Markenregeln zur Registrierung berechtigt sind, und das Markenregister zu führen.

Nach dem Beitritt zum Madrider Protokoll, einem Vertrag nach dem Madrider System zur internationalen Eintragung von Marken, fungiert das indische Markenregister auch als Ursprungsamt für Anträge indischer Unternehmer auf internationale Eintragung ihrer Marken und als Amt des benannte Vertragspartei in Bezug auf internationale Registrierungen, bei denen Indien zum Schutz der relevanten Marken benannt wurde.

Der Hauptsitz des Markenregisters befindet sich in Mumbai und die Zweigstellen in Ahmedabad, Chennai, Delhi und Kolkata. Für die Zwecke der Funktionen im Zusammenhang mit internationalen Anmeldungen und Registrierungen im Rahmen des Madrider Protokolls ist in der Zentrale des Markenregisters in Mumbai ein internationaler Registrierungsabteilung eingerichtet.

Derzeit werden alle Funktionen des Markenregisters über ein automatisiertes Markensystem ausgeführt.

Markenanmeldung in indien

Ein Antrag auf Eintragung von Marken geht bei der Zentrale oder einer Zweigniederlassung des Markenregisters ein. Es folgt eine Formalitätsprüfung des Antrags nach indischem Recht.

Die Anmeldung wird dann hauptsächlich dahingehend geprüft, ob die betreffende Marke in der Lage ist, die Waren oder Dienstleistungen des Anmelders zu unterscheiden, ob die Registrierung nach einem derzeit geltenden Gesetz verboten ist, ob die Eintragung der betreffenden Marke zu Irreführung führen kann oder eine Täuschung wegen früherer identischer oder ähnlicher Marken vorliegt.

Das indische Markenamt entscheidet unter Berücksichtigung des Antrags und etwaiger Verwendungs- oder Unterscheidungsnachweise, ob der Antrag zur Registrierung angenommen werden soll oder nicht, und veröffentlicht ihn, falls er angenommen wird, im Markenjournal.

Markenwiderspruch nach Eintragung in Indien

Innerhalb von vier Monaten ab dem Datum der Veröffentlichung kann jede Person in solchen Fällen Widerspruch einlegen. Das Einspruchsverfahren wird bei der jeweiligen Geschäftsstelle des Markenregisters durchgeführt. Im Rahmen des Widerspruchsverfahrens wird dem Antragsteller eine Kopie der Widerspruchsschrift zugestellt, der verpflichtet ist, innerhalb von zwei Monaten eine Gegenerklärung einzureichen, wenn der Antrag nicht als abgelehnt behandelt wird.

Die Kopie der Gegenerklärung wird dem Widersprechenden zugestellt, der durch eidesstattliche Erklärung Beweise zur Begründung seines Falls vorlegt, dann führt der Antragsteller Beweise. Danach reicht der Widerspruchsgegner Beweise ein. Nach Abschluss der Beweisaufnahme wird die Angelegenheit für eine Anhörung festgelegt und der Fall von einem Anhörungsbeauftragten entschieden.

Die Entscheidung des Registrars kann beim Berufungsgremium für geistiges Eigentum angefochten werden.

Die beliebige verlängerbare Laufzeit der indischen Marke beträgt jeweils 10 Jahre.

Designrecht in Indien

Das indische Designrecht ist im Designgesetz nebst Durchführungsverordnung geregelt.

Ein indisches Design bezeichnet die Merkmale Form, Konfiguration, Muster oder Verzierung oder Zusammensetzung von Linien oder Farben oder Kombinationen davon, die auf einen Artikel angewendet werden, ob zweidimensional oder dreidimensional oder in beiden Formen, durch ein industrielles Verfahren oder Mittel, ob manuell, mechanisch oder chemische, getrennte oder kombinierte Chemikalien, die im fertigen Artikel nur vom Auge angesprochen und beurteilt werden, jedoch keine Art und Weise oder Prinzip oder Konstruktion oder irgendetwas enthalten, das im Wesentlichen ein bloßes mechanisches Gerät ist und keine Marke enthält.

Ziel des indischen Designgesetzes ist es, neue oder originelle Designs zu schützen.

Der wichtige Zweck der Designregistrierung besteht darin, sicherzustellen, dass der Handwerker, Schöpfer und Urheber eines Designs mit ästhetischem Aussehen nicht von anderen, die es auf ihre Waren anwenden, seiner bonafiden Belohnung beraubt wird.

Briefmarken. Etiketten, Token, Karten usw können nach indischem Designrecht nicht dem indischen Designschutz zugeführt werden.

Designanmeldung in Indien

Wenn ein Antrag auf Registrierung eines Designs nach indischem Designrecht in Ordnung ist, wird er angenommen und registriert, und dem Antragsteller wird eine Registrierungsbescheinigung ausgestellt. Es sollte jedoch ein separater Antrag an das Designregister gestellt werden, um eine beglaubigte Kopie des Zertifikats für das Gerichtsverfahren mit der erforderlichen Gebühr zu erhalten.

Designschutz in Indien

Die Registrierung eines Designs überträgt dem eingetragenen Inhaber das „Urheberrecht“ an dem Geschmacksmuster für den Zeitraum der Registrierung. „Urheberrecht“ bezeichnet das ausschließliche Recht, ein Design auf den Artikel anzuwenden, der zu der Klasse gehört, in der er registriert ist.

Die Dauer der Registrierung eines Geschmacksmusters/ Designs beträgt zunächst zehn Jahre ab dem Datum der Registrierung. In Fällen, in denen ein Prioritätsanspruch gewährt wurde, beträgt die Dauer zehn Jahre ab dem Prioritätsdatum. Diese anfängliche Registrierungsfrist kann auf Antrag in Formblatt 3 zusammen mit den vorgeschriebenen Gebühren an den für die Verarbeitung Verantwortlichen vor Ablauf dieser ersten Frist von zehn Jahren um weitere fünf Jahre verlängert werden.

Designverletzung in Indien

Piraterie eines Designs bedeutet die Anwendung eines Designs oder dessen Nachahmung auf einen Artikel, der zu einer Artikelklasse gehört, in der das Design zum Zweck des Verkaufs oder der Einfuhr solcher Gegenstände ohne schriftliche Zustimmung des eingetragenen Inhabers registriert wurde.

Das Veröffentlichen solcher Artikel oder das Offenlegen von Verkaufsbedingungen mit Kenntnis der nicht autorisierten Anwendung des Designs auf sie beinhaltet auch die Piraterie des Designs.

Wenn jemand gegen das Urheberrecht an einem Design verstößt, haftet er für jede Designverletzung in Indien. Der eingetragene Inhaber kann eine Klage auf Erstattung des Schadensersatzes wegen eines solchen Verstoßes und auf einstweilige Verfügung gegen dessen Wiederholung erheben.  Die Klage wegen Verletzung, Schadensersatz usw. sollte nicht bei einem Gericht unter dem Gericht des Bezirksgerichts eingereicht werden.

Urheberrecht in Indien

Das indische Urheberrecht ist Teil des indischen geistigen Eigentums. Es ist durch das indische Urheberrechtsgesetz normiert.

Das indische Urheberrechtsgesetz von 1957 wurde vielfach modifiziert. Zu den Hauptgründen für die jüngsten Änderungen des Urheberrechtsgesetzes von 1957 gehört die Anpassung des Gesetzes an zwei 1996 geschlossene WIPO-Internetverträge, nämlich den WIPO-Urheberrechtsvertrag („WCT“) und den WIPO-Vertrag über Aufführungen und Tonträger („WPPT“); die Musik- und Filmindustrie zu schützen und ihre Bedenken auszuräumen; die Anliegen von körperbehinderten Menschen anzusprechen und die Interessen des Autors eines Werkes zu schützen; Zufällige Änderungen; betriebliche Einrichtungen zu entfernen; und Durchsetzung von Rechten.

Einige der wichtigsten Änderungen des Urheberrechtsgesetzes ind die Ausweitung des Urheberrechtsschutzes im digitalen Umfeld, z. B. Strafen für die Umgehung von technologischen Schutzmaßnahmen und Informationen zur Rechteverwaltung sowie die Haftung des Internetdienstanbieters und die Einführung gesetzlicher Lizenzen für Coverversionen und Rundfunk Organisationen; Gewährleistung des Rechts auf Erhalt von Lizenzgebühren für Autoren und Musikkomponisten, ausschließlicher wirtschaftlicher und moralischer Rechte für Interpreten, gleicher Mitgliedschaftsrechte in Urheberrechtsgesellschaften für Autoren und andere Rechteinhaber sowie Ausnahme von Urheberrechten für körperbehinderte Personen für den Zugang zu Werken.

Indische Urheberrechte werden angemeldet und eingetragen in das indische Urheberechtsregister. Sie können dort auch recherchiert werden.

Internationale Abkommen mit Indien im gewerblichen Rechtsschutz

Indien ist Mitglied u.a. folgender internationaler Übereinkommen:

  • der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPOI);
  • der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums (PVÜ);
  • des Vertrages über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT);.

 

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  • Forschungs- und Entwicklungsunternehmen sowie -einrichtungen,
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