Die Möglichkeit der Erweiterung einer Musterfeststellungsklage besteht, wenn im Laufe des Verfahrens weitere Personen mit ähnlichen Ansprüchen gegen den Beklagten auftreten. Diese Personen können sich der bereits laufenden Musterfeststellungsklage anschließen und ihre eigenen Ansprüche geltend machen. Dadurch wird die Klage erweitert und umfasst dann nicht nur die ursprünglichen Kläger, sondern auch die neu hinzugekommenen Personen.

Die Erweiterung ermöglicht es, dass eine größere Anzahl von Betroffenen ihre Rechte gemeinsam durchsetzen kann, was effizienter und kostengünstiger sein kann als individuelle Klagen.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Erweiterung der Musterfeststellungsklage bestimmten rechtlichen Voraussetzungen unterliegt und vom Gericht genehmigt werden muss.