Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist eine Vereinbarung zwischen den Ehepartnern, die die finanziellen und rechtlichen Konsequenzen einer Scheidung regelt. In dieser Vereinbarung können Themen wie die Aufteilung von Vermögen und Schulden, Unterhaltszahlungen und Sorgerechtsfragen behandelt werden.

Eine solche Vereinbarung kann dazu beitragen, dass die Scheidung schneller und reibungsloser verläuft, da die Ehepartner bereits im Vorfeld alle wichtigen Fragen geklärt haben. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass eine Scheidungsfolgenvereinbarung nur dann gültig ist, wenn sie von beiden Partnern freiwillig und ohne Zwang unterzeichnet wurde.

Es empfiehlt sich daher, einen Anwalt hinzuzuziehen, um sicherzustellen, dass die Vereinbarung fair und rechtlich bindend ist.

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Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen. Die Ehe kann durch ein gerichtliches Gestaltungsurteil aufgelöst werden.

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.
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