• Internetrecht im internationalen Wirtschaftsrecht

    Internetrecht im internationalen Wirtschaftsrecht

    Das Internetrecht im internationalen Wirtschaftsrecht bezieht sich auf die rechtlichen Aspekte, die mit der Nutzung des Internets im Rahmen von internationalen wirtschaftlichen Aktivitäten verbunden sind. In einer globalisierten Welt, in der Unternehmen und Organisationen über Ländergrenzen hinweg agieren, spielt das… mehr

    mehr


  • Baurecht im internationalen Wirtschaftsrecht

    Baurecht im internationalen Wirtschaftsrecht

    Wir möchten Sie gerne beraten. Das Baurecht im internationalen Wirtschaftsrecht bezieht sich auf die rechtlichen Regelungen und Bestimmungen, die den Bau von Gebäuden und Infrastrukturen betreffen. Es umfasst sowohl nationale als auch internationale Gesetze, Verordnungen und Standards, die den Bauvorgang… mehr

    mehr


  • Energierecht im internationalen Wirtschaftsrecht

    Energierecht im internationalen Wirtschaftsrecht

    Insgesamt trägt das Energierecht dazu bei, die Energieversorgungssicherheit zu gewährleisten und die wirtschaftliche Entwicklung auf globaler Ebene zu fördern. Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Das Energierecht im internationalen Wirtschaftsrecht spielt eine entscheidende Rolle bei der Regulierung und Steuerung des Energiebereichs… mehr

    mehr


Das Gesellschaftsrecht beschäftigt sich mit privatrechtlichen Personenvereinigungen. Diese Personenvereinigungen verfolgen einen bestimmten Zweckes durch ein Rechtsgeschäft.

Rationierung

Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Gesellschaftsrecht ist ein Rechtsgebiet in der deutschen Rechtswissenschaft.

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.

Einen besonders wichtigen Schwerpunkt unserer Kanzlei bildet das Gesellschaftsrecht. Unsere Aktivitäten reichen von der Gründung, Unternehmensberatungen – zum Beispiel bei Umwandlung, Erwerb und der Veräusserung von Unternehmen bis hin zum Erbrecht einschliesslich von Nachfolgeregelungen. Die Beratungstätigkeit erstreckt sich auf sämtliche Gesellschaftsformen, von der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, der Kommanditgesellschaft, der Offenen Handelsgesellschaft über die GmbH und Aktiengesellschaft bis hin zum Verein bzw. einer Genossenschaft. Die Tätigkeit umfasst auch die Beratung bei Umstrukturierungen, Unternehmensverträgen, Beherrschungsverträgen, Satzungsänderungen, Verschmelzungen und Ausgliederungen. Diese gestaltende Tätigkeit wird ergänzt durch langjährige forensische Erfahrungen im Bereich gesellschaftsrechtlicher Auseinandersetzungen sowohl im Verhältnis von Geschäftsführern/Vorständen zu den von ihnen repräsentierten Gesellschaften wie auch bei Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern. Um die betriebswirtschaftlichen Leistungen eines Unternehmens an der Schnittstelle von Gesellschaftsrecht und Steuerrecht zu optimieren, kooperieren wir mit einem Netzwerk, das auch Steuerberater und Wirtschaftsprüfer einschliesst. Darüber hinaus verfügen wir über Kooperationen mit gesellschaftsrechtlichen Notarpraxen.

Wirtschaftsrechtsberatung

Wir möchten Sie gerne beraten.

Neben zahlreichen klassischen Gesellschaftsformen stellt heute selbst eine Aktiengesellschaft für mittelständische Unternehmen eine der Optionen dar. Allerdings ist diese Rechtsform keineswegs stets passend.

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.

Rechtsformwahl

Bei der Gründung oder Neustrukturierung eines Unternehmens ist die Wahl der geeigneten Rechtsform von entscheidender Bedeutung. Die Wahl der Rechtsform eines Unternehmens wird in der Regel von drei Hauptmotiven bestimmt: der Begrenzung der Haftung, der Optimierung der Unternehmensnachfolge sowie der Reduzierung der Steuerbelastung. Daneben können arbeitsrechtliche, eigentumsrechtliche oder strukturelle Besonderheiten mitprägen. Die Wahl der Rechtsform beeinflusst die Eigentumsverhältnisse, die Entscheidungsfindung und die Risikoverteilung eines Unternehmens.

Die Kernfragen lauten danach, welche Leistungen müssen bei der Gründung erbracht werden, wer soll nach aussen handeln können, welche Haftung der Gründer kann in Kauf genommen werden und was soll beim Tode oder Ausscheiden eines Gründers geschehen?

Einzelpersonen stehen grundsätzlich zwei mögliche Unternehmensformen zur Auswahl: das Einzelunternehmen und die (Einmann-)GmbH. Welche Unternehmensform die geeignete ist, hängt von der Beantwortung der Kernfragen sowie zahlreicher Detailfragen ab.

Eine Personenmehrheit könnte die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), eine Partnerschaftsgesellschaft, die offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG), die GmbH und die (kleine) AG und einige seltenere Formen wählen. Eine Wahlfreiheit besteht allerdings nicht zwischen allen Rechtsformen; vielmehr sind die Rechtsformen teils an bestimmte Voraussetzungen geknüpft und im übrigen abschliessend.

Ob daneben auch ausländische Gesellschaften, wie bspw. eine englische Limited, in die Rechtsformwahl miteinbezogen werden kann oder soll, bedarf einer intensiven Risikoabschätzung:

Die Haftungsbeschränkung lässt sich in der Form einer Kapitalgesellschaft (GmbH, AG) erreichen. Diese ist aber häufig mit steuerlichen Nachteilen gegenüber den Personengesellschaften (OHG, KG) verbunden. Unternehmensnachfolge liesse sich bei Kapitalgesellschaften geringfügig einfacher regeln.

Einzelkaufmann (eingetragener Kaufmann/ eingetragene Kauffrau)

Kaufmann ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt. Grundsätzlich ist jeder Gewerbebetrieb ein Handelsgewerbe, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert. Für den Kaufmann, wie auch die sog. Formkaufleute (Handelsgesellschaften) gilt das (schärfere) Handelsrecht. Der eingetragene Kaufmann kann daher die im Handelsrecht verankerten erweiterten Rechte ausüben, wie Prokura erteilen, unterliegt aber auch den erweiterten Pflichten des Handelsrechts, wie Bücher zu führen.

Der Kaufmann haftet mit seinem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeiten aus seinem Handelsgewerbe.

Rechtsanwalt Andreas Friedlein
Wirtschaftsrecht

Wir sind versiert im internationalen Wirtschaftsrecht.

Personengesellschaften

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG) sind Personengesellschaften. Sonderform sind die GmbH & Co. KG sowie die Partnerschaftsgesellschft.

Die OHG, KG und die besonderen Gesellschaften unterfallen dem Handelsrecht. Eine Personengesellschaft wird durch ihre Gesellschafter vertreten. Nichtgesellschafter können also nicht – wie bspw. bei der GmbH – die Geschäfte insgesamt führen. Ihnen kann nur Prokura erteilt werden. Beteiligungen an Personengesellschaften sind bei der Vererbung steuerlich bevorzugt. Auf Personengesellschaften finden – aus arbeitsrechtlicher Sicht – die gesetzlichen Mitbestimmungsregelungen keine Anwendung.

Im Grundsatz haften alle Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft persönlich mit ihrem gesamten Vermögen und nur z.T. beschränkbar.

Kapitalgesellschaften

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Aktiengesellschaften (AG) sind Kapitalgesellschaften. Eine Sonderform ist die Kommanditgesellschaft auf Aktien sowie die Unternehmergesellschaft (UG)

Charakteristisch für eine Kapitalgesellschaft ist die eine unabhängige Haftungssumme bildende Stammeinlage der Gesellschafter/ Aktionäre.. Vertreten wird die Kapitalgesellschaft durch ihre Geschäftsführer bzw. Vorstände. Diese können durch einen Aufsichtsrat kontrolliert werden. Die Gesellschafter- oder Hauptversammlung soll nach dem gesetzlichen Leitbild hierüber wachen.

Das Stammkapital einer GmbH beträgt mindestens 25.000,– Euro, das einer (kleinen) Aktiengesellschaft mindestens 50.000,– Euro. Das Gesetz sieht zwei unterschiedliche Gründungsverfahren vor, die auch kombiniert werden können: Die Bargründung und die Sachgründung. Die Gründung muss notariell beurkundet werden. Der Gesellschaftsvertrag einer GmbH kann flexibel gestaltet werden. Die gesetzlichen Regelungen für eine AG sind enger und sehen strengere Formerfordernisse vor. Der Gründungs- und Aufrechterhaltungsaufwand einer Aktiengesellschaft ist grösser als bei einer GmbH. Kapitalgesellschaften unterliegen im übrigen den gesetzlichen Mitbestimmungsvorschriften und sind steuerlich nicht privilegiert (aber es existieren erhebliche steuerliche Gestaltungsspielräume).

Das Vermögen der Gesellschaft bildet die Haftungssumme für die Gläubiger der Gesellschaft. Die Gesellschafter oder Aktionäre haften bei erfolgter Stammeinlage nicht; lediglich in seltenen Ausnahmefällen kann es zu einer sog. Durchgriffshaftung kommen.

Weitere Informationen finden Sie unter http://gesellschaftsrechthannover.com .

  • Baurecht im internationalen Wirtschaftsrecht

    Baurecht im internationalen Wirtschaftsrecht

    Wir möchten Sie gerne beraten. Das Baurecht im internationalen Wirtschaftsrecht bezieht sich auf die rechtlichen Regelungen und Bestimmungen, die den Bau von Gebäuden und Infrastrukturen betreffen. Es umfasst sowohl nationale als auch internationale Gesetze, Verordnungen und Standards, die den Bauvorgang… mehr

    mehr


  • Energierecht im internationalen Wirtschaftsrecht

    Energierecht im internationalen Wirtschaftsrecht

    Insgesamt trägt das Energierecht dazu bei, die Energieversorgungssicherheit zu gewährleisten und die wirtschaftliche Entwicklung auf globaler Ebene zu fördern. Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Das Energierecht im internationalen Wirtschaftsrecht spielt eine entscheidende Rolle bei der Regulierung und Steuerung des Energiebereichs… mehr

    mehr


  • Die Bedeutung des EDV-Recht im Wirtschaftsrecht

    Die Bedeutung des EDV-Recht im Wirtschaftsrecht

    Das EDV-Recht, auch bekannt als Informationstechnologierecht oder IT-Recht, bezieht sich auf die rechtlichen Aspekte der Nutzung von elektronischen Datenverarbeitungssystemen und Informationstechnologien. Im internationalen Wirtschaftsrecht spielt das EDV-Recht eine bedeutende Rolle, da es die rechtlichen Rahmenbedingungen für den elektronischen Handel und… mehr

    mehr


  • Rechtsgeschäfte von Personenvereinigungen im Deutschen Gesellschaftsrecht

    Rechtsgeschäfte von Personenvereinigungen im Deutschen Gesellschaftsrecht

    Das Gesellschaftsrecht beschäftigt sich mit privatrechtlichen Personenvereinigungen. Diese Personenvereinigungen verfolgen einen bestimmten Zweckes durch ein Rechtsgeschäft. Wir freuen uns auf Ihren Anruf. Gesellschaftsrecht ist ein Rechtsgebiet in der deutschen Rechtswissenschaft. Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Einen besonders wichtigen Schwerpunkt unserer… mehr

    mehr