Existenz-, Kultur- und Luxusbedürfnisse – das sind drei Grundbedürfnisse, die wir zum Wohlfühlen brauchen. Neben den Bedürfnissen gibt es außerdem den Bedarf und die Nachfrage. Die drei Begriffe unterscheiden sich voneinander und sich zu differenzieren.
Bedarf und Nachfrage stuft das Wirtschaftsrecht dabei als ökonomische Größen ein. Das Bedürfnis ist dem Bedarf und der Nachfrage gegenüber eine psychische Größe.
Bedürfnis
Ein Bedürfnis ergibt sich aus einem subjektiv empfundenen Mangel. Wenn ein materielles Bedürfnis zu einem fassbaren Wunsch wird, wird es zum Bedarf. Vorausgesetzt die jeweilige Person kann sich den Wunsch auch finanziell erfüllen.
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Nachfrage
Die Nachfrage ist eine marktrelevante Verhaltensweise. Sie richtet sich an den Markt und umfasst ein Verhalten, wie beispielsweise die Suche.
Wir sprechen von Nachfrage, wenn eine Person gegenüber einem Anbieter eine entsprechende Kaufabsicht kundtut.
Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.
Bedarf
Der Bedarf begrenzt sich dagegen darauf ein Gut zu beschaffen. Quantitativ gesehen ist der Bedarf größer als die Nachfrage. Der gesamte bestehende Bedarf dringt nur zum Teil als Nachfrage zum Markt durch. Grund dafür ist, dass Voraussetzungen wie beispielsweise Entschlusskraft oder die erforderliche Kaufkraft fehlen.
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