Zweck des Handelsrechtes ist es, schnelleren und unkomplizierteren Warentransfers sicher zu stellen. Der Gesetzgeber schuf das Handelsrecht darum eigens für Kaufleute. Das Handelsrecht ist im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt. Unternehmern, die ein Handelsgewerbe betreiben, fallen demzufolge in den Anwendungsbereich des Handelsgesetzbuchs… mehr