Auch wenn nur „Aceto Balsamico di Modena“ geschützt ist und nicht einzelne Bestandteile wie zB „Aceto Balsamico“ kann eine Produktaufmachung eine Anspielung im Sinne von Art. 13 der Verordnung (EG) Nr. 1151/2012 sein

Der Umstand, dass sich der Schutz einer geschützten geografischen Angabe (hier: „Aceto Balsamico di Modena“) nicht auf die Verwendung ihrer einzelnen nicht geo-grafischen Bestandteile (hier: „Aceto“, „Balsamico“, „Aceto Balsamico“) in einer Pro-duktbezeichnung erstreckt, entbindet nicht von der Prüfung, ob eine… mehr