a) Ein Freihaltebedürfnis nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG setzt nicht voraus, dass die Zeichen und Angaben, aus denen die Marke besteht, nach dem zum Zeitpunkt der Anmeldung be-stehenden Verkehrsverständnis bereits tatsächlich für die Merkmale der beanspruchten Wa-ren… mehr