Ein Wechsel des Vertriebspartners betrifft Kunden, Bestände und laufende Umsätze. Wir begleiten Unternehmen bei der Vorbereitung einer Kündigung und der anschließenden Abwicklung, einschließlich möglicher Ausgleichs-, Provisions- und Schadensersatzansprüche.

Vertragsmodell und tatsächliche Zusammenarbeit unterscheiden

Handelsvertreter, Vertragshändler, Kommissionär und Franchisenehmer erfüllen unterschiedliche Funktionen. Für die rechtliche Einordnung genügt die Überschrift des Vertrags nicht. Relevant sind die tatsächliche Vertriebsorganisation, das wirtschaftliche Risiko und die Rechte und Pflichten beider Seiten.

Vor dem Kündigungsschreiben klären

  • Beendigung: Laufzeit, Verlängerung, Kündigungsfrist, Form, Zugang und Vertretungsbefugnis.
  • Pflichtverstöße: Belege, Abmahnungen, Abhilfefristen und Voraussetzungen einer außerordentlichen Kündigung.
  • Finanzielle Folgen: Provisionen, Ausgleich, Schadensersatz, Rückvergütungen und offene Rechnungen.
  • Übergang: Kundenbetreuung, Gewährleistungsfälle, Bestände, Ersatzteile und neue Bestellungen.
  • Rechte und Daten: Marken, Domains, Werbemittel, Kundendaten und Vertraulichkeit nach Vertragsende.

Ausgleichsansprüche früh einplanen

Bei Anwendung deutschen Handelsvertreterrechts kann § 89b HGB einen Ausgleich begründen. Die gesetzliche Höchstgrenze ist nicht automatisch die geschuldete Summe. Ein möglicher Anspruch ist grundsätzlich innerhalb eines Jahres nach Vertragsende geltend zu machen. Bei Vertragshändlern kommen entsprechende Ansprüche nur unter besonderen Voraussetzungen in Betracht; bei Auslandsbezug ist die Anwendbarkeit der jeweiligen Regeln gesondert zu prüfen.

Neue Exklusivität erst nach Prüfung bestehender Bindungen

Ein neuer Partner sollte nicht vorschnell ein Gebiet erhalten, das noch wirksam exklusiv vergeben ist. Auch Wettbewerbsverbote, Kundenansprache und der Zugriff auf Vertragsdaten benötigen eine eigene Prüfung. Eine abgestimmte Übergangsvereinbarung kann wirtschaftlich sinnvoller sein als ein abrupter Abbruch.

Beispiel aus der Geschäftspraxis

Das folgende Beispiel ist konstruiert und beschreibt kein konkretes Mandat.

Ein Händler unterschreitet seine Absatzziele, hält aber umfangreiche Restbestände. Der Hersteller möchte das Gebiet sofort neu vergeben. Zunächst werden Mindestabnahmeverpflichtungen, Kündigungsrechte und Exklusivität geprüft. Anschließend wird ein Übergang mit Bestandsabbau, Kundeninformation und Grenzen der weiteren Markenbenutzung ausgearbeitet.

Unsere Unterstützung und Ihr Arbeitsergebnis

Sie erhalten je nach Auftrag eine Einschätzung der Beendigungsoptionen und Folgerisiken, einen abgestimmten Zeitplan sowie Kündigungs- oder Aufhebungsdokumente. Wir begleiten Vergleichsverhandlungen und vertreten Sie bei Streit über Provisionen, Ausgleich oder Vertragsverletzungen.

Diese Unterlagen helfen bei der Prüfung

  • Vertrag, Nachträge und tatsächliche Vertriebsstruktur
  • Umsätze, Provisionen und Kundenentwicklung mehrerer Jahre
  • Dokumentierte Pflichtverletzungen und bisherige Reaktionen
  • Bestandsübersicht, offene Aufträge und gewünschter Übergangstermin

Häufige Fragen

Kann ein wichtiger Grund jede Kündigungsfrist ersetzen?

Eine außerordentliche Kündigung setzt die jeweiligen rechtlichen Voraussetzungen voraus. Die eigene Bewertung eines Verhaltens als unzumutbar genügt dafür nicht.

Dürfen Kundendaten einfach an den Nachfolger übergeben werden?

Vertragliche Rechte, Geschäftsgeheimnisse und datenschutzrechtliche Anforderungen müssen gemeinsam geprüft werden.

Beratung anfragen

Schildern Sie das Geschäft, die beteiligten Unternehmen und laufende Fristen. Nach Prüfung einer möglichen Interessenkollision stimmen wir Auftrag, Unterlagen und Vergütung mit Ihnen ab. Fristen übernehmen wir erst mit ausdrücklicher Mandatsbestätigung. Kontakt zur Kanzlei · Informationen zur Vergütung.

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Rechtsgrundlagen und weiterführende Informationen

Stand: 2. November 2026. Maßgeblich sind das anwendbare Recht, der konkrete Vertrag und die Umstände des Einzelfalls.