Transportausfälle, Rohstoffengpässe oder stark steigende Beschaffungskosten können einen Vertrag wirtschaftlich verändern. Wir prüfen Handlungsmöglichkeiten und gestalten Klauseln, die Informationspflichten, Anpassung und Beendigung nachvollziehbar regeln.
Das Ereignis allein entscheidet nicht
Die Berufung auf höhere Gewalt befreit nicht automatisch von jeder Verpflichtung. Maßgeblich sind Vertragsklausel, anwendbares Recht, Kausalität und die konkreten Auswirkungen. Auch die Möglichkeit einer Ersatzbeschaffung sowie rechtzeitige Mitteilungen können entscheidend sein. Ein bloßer Kostenanstieg ist von einer tatsächlichen Unmöglichkeit zu unterscheiden.
Unterschiedliche Rechtsfolgen auseinanderhalten
Unter deutschem Recht sind insbesondere Unmöglichkeit nach § 275 BGB und Störung der Geschäftsgrundlage nach § 313 BGB getrennt zu prüfen. Eine Vertragsanpassung setzt mehr voraus als einen unrentabel gewordenen Auftrag. Bei Anwendung des UN-Kaufrechts betrifft Artikel 79 unter seinen Voraussetzungen die Befreiung von Schadensersatz; andere Rechtsbehelfe werden dadurch nicht pauschal ausgeschlossen.
Was eine belastbare Klausel regeln sollte
- Auslöser: Ereignisse und Voraussetzungen definieren, einschließlich Vorhersehbarkeit und Beherrschbarkeit.
- Nachweise und Anzeige: Inhalt, Empfänger und Zeitpunkt einer Mitteilung sowie Folgen verspäteter Information bestimmen.
- Schadensminderung: Alternative Beschaffung, Teillieferungen und zumutbare Ersatzmaßnahmen behandeln.
- Dauer: Vorübergehende Aussetzung, Verhandlungen, Zwischenlösungen und eine Beendigung nach längerer Störung unterscheiden.
- Preise: Berechnungsgrundlage, Anpassungsrichtung, Schwellen und Nachweise vereinbaren, statt ein unbegrenztes einseitiges Änderungsrecht vorzusehen.
Lieferketten aufeinander abstimmen
Wer seinem Kunden feste Lieferpflichten zusagt, beim Zulieferer aber weitreichende Freistellungen akzeptiert, kann zwischen widersprüchlichen Verträgen stehen. Einkaufs- und Verkaufsbedingungen sollten daher gemeinsam geprüft werden. Eine pauschale Weitergabe aller Vorlieferantenrisiken ist nicht in jeder Vertragsgestaltung wirksam.
Beispiel aus der Geschäftspraxis
Das folgende Beispiel ist konstruiert und beschreibt kein konkretes Mandat.
Ein Zulieferer verlangt wegen gestiegener Energiekosten 30 Prozent mehr und stellt andernfalls die Lieferung ein. Der Abnehmer sollte weder automatisch zustimmen noch vorschnell kündigen. Zunächst werden Preisbindung, Anpassungsklausel, Begründung und Alternativen geprüft. Eine befristete Zwischenvereinbarung kann die Produktion sichern, ohne sämtliche Rechtspositionen aufzugeben.
Unsere Unterstützung und Ihr Arbeitsergebnis
Wir bewerten bestehende Pflichten und Handlungsoptionen, formulieren rechtlich abgestimmte Mitteilungen und verhandeln Nachträge. Bei neuen Verträgen entwickeln wir abgestufte Regelungen zu Störungen und Preisänderungen. Dabei unterscheiden wir gesicherte Tatsachen, wirtschaftliche Annahmen und offene Rechtsfragen.
Diese Unterlagen helfen bei der Prüfung
- Verträge auf Einkaufs- und Verkaufsseite
- Chronologie des Ereignisses und der bisherigen Mitteilungen
- Belege zur konkreten Leistungs- oder Kostenwirkung
- Alternativangebote, Produktionsabhängigkeiten und geplante Maßnahmen
Häufige Fragen
Darf eine Partei den Preis einfach erhöhen?
Das richtet sich nach Vertrag und anwendbarem Recht. Eine Forderung nach Mehrvergütung ist nicht schon eine wirksame Vertragsänderung.
Sollte eine Störung sofort angezeigt werden?
Vertragliche und gesetzliche Mitteilungspflichten sollten umgehend geprüft werden. Der Inhalt muss den tatsächlichen Erkenntnisstand korrekt wiedergeben.
Beratung anfragen
Schildern Sie das Geschäft, die beteiligten Unternehmen und laufende Fristen. Nach Prüfung einer möglichen Interessenkollision stimmen wir Auftrag, Unterlagen und Vergütung mit Ihnen ab. Fristen übernehmen wir erst mit ausdrücklicher Mandatsbestätigung. Kontakt zur Kanzlei · Informationen zur Vergütung.
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Rechtsgrundlagen und weiterführende Informationen
Stand: 2. November 2026. Maßgeblich sind das anwendbare Recht, der konkrete Vertrag und die Umstände des Einzelfalls.
