Die Gründung einer GmbH kostet Geld, denn dafür ist nämlich ein Mindestkapital erforderlich. Die GmbH-Gründungskosten und somit die Höhe des Kapitals beträgt 25.000 Euro. Der Gründer zahlt das Kapital im Handelsregister ein.
Bareinzahlung der GmbH-Gründungskosten
Es ist üblich, dass der Gründer mindestens die Hälfte der Summe vor der Anmeldung in bar einzahlt. Die Bank stellt anschließend eine Bestätigung über die Einzahlung des Stammkapitals aus. Der Gründer sollte die Bestätigung der Anmeldung zum Handelsregistereintrag beilegen.
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Unternehmenseinbringung
Dabei ist zu beachten, dass es Sondervorschriften gibt, wie die Unternehmenseinbringung. Die Einbringung in eine Kapitalgesellschaft bedeutet die Übertragung von Vermögen durch ihren bisherigen Besitzer auf eine Kapitalgesellschaft. Im Gegenzug dafür gewährt die Kapitalgesellschaft Anteile.
GmbH-Gründungskosten als Wirtschaftsgut
Das Vermögen stellt dabei ein Wirtschaftsgut dar.
Wirtschaftsgüter sind sämtliche Rechtsgegenstände sowie vermögenswerten Vorteile einschließlich tatsächlicher Zustände und konkreter Möglichkeiten.
Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.
Publizitätsprinzip des Handelsregisters
Das zuständigen Amtsgericht führt das Handelsregister elektronisch. Es ist ein öffentliches Register, das Kaufleute und Handelsgesellschaften unter ihrer Firma verzeichnet und bestimmte Rechtsvorgänge offenkundig macht.
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