Das Schweizer Bundesgericht hat eine Beschwerde Chinas gegen einen internationalen Investitionsschiedsspruch zurückgewiesen. Ein britischer Investor erhält wegen der Beeinträchtigung seiner Investition in ein chinesisches Unternehmen eine Entschädigung von rund 26 Millionen US-Dollar zuzüglich Zinsen. Zugleich verdeutlicht die Entscheidung die engen Grenzen, innerhalb derer internationale Schiedssprüche am Schiedsort Schweiz angefochten werden können.

Investitionsschutzabkommen als Grundlage des Verfahrens

Ausgangspunkt des Verfahrens war die Beteiligung eines britischen Investors an einem chinesischen Unternehmen, das über Landnutzungsrechte in der chinesischen Provinz Shaanxi verfügte. Der Investor machte geltend, dass ihm diese Rechte ohne angemessene Entschädigung entzogen worden seien und China dadurch seine geschützte Investition beeinträchtigt habe.

Auf Grundlage des bilateralen Investitionsschutzabkommens zwischen dem Vereinigten Königreich und der Volksrepublik China vom 15. Mai 1986 leitete der Investor im Januar 2019 ein internationales Schiedsverfahren ein. Das Schiedsgericht wurde mit Sitz in Genf gebildet. Es bejahte zunächst seine Zuständigkeit und stellte mit endgültigem Schiedsspruch vom 24. Januar 2025 eine Verletzung des Investitionsschutzabkommens fest.

China wurde zur Zahlung von 26.045.613,90 US-Dollar zuzüglich Zinsen verpflichtet. Darüber hinaus hatte das Schiedsgericht China einen erheblichen Teil der Verfahrens- und Rechtsverfolgungskosten auferlegt.

Schweizer Bundesgericht bestätigt den Schiedsspruch

China wandte sich gegen den Schiedsspruch an das Schweizer Bundesgericht. Dieses wies die Beschwerde mit Urteil vom 2. September 2026 (4A_100/2025) ab.

Besondere Bedeutung hatte dabei der Einwand Chinas gegen die Verteilung der Verfahrens- und Anwaltskosten. China argumentierte unter anderem, dass die Kostenentscheidung gegen den schweizerischen materiellen Ordre public verstoße. Der Investor hatte zwar dem Grunde nach obsiegt, erhielt aber deutlich weniger als die ursprünglich geltend gemachte Entschädigung. China sah deshalb insbesondere die Kostenverteilung als unangemessen an.

Das Bundesgericht folgte dieser Argumentation nicht. Nach seiner Auffassung stellt der Grundsatz „Die unterliegende Partei trägt die Kosten“ für sich genommen keinen derart grundlegenden Rechtsgrundsatz dar, dessen Verletzung einen Verstoß gegen den materiellen Ordre public begründen würde. Auch eine aus Sicht einer Partei überhöhte Kostenentscheidung reicht nicht aus, um einen internationalen Schiedsspruch aufzuheben.

Bei der Überprüfung internationaler Schiedssprüche übt das Schweizer Bundesgericht besondere Zurückhaltung. Eine Korrektur kommt nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen in Betracht. Die bloße Unzufriedenheit mit der materiellen Bewertung oder der Kostenverteilung genügt nicht.

Bedeutung für internationale Investitionen und Schiedsverfahren

Die Entscheidung ist für Unternehmen und Investoren mit grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen aus mehreren Gründen relevant.

Investitionsschutz bereits vor dem Erwerb prüfen: Ob eine Investition durch ein bilaterales Investitionsschutzabkommen geschützt ist, hängt unter anderem von der Staatsangehörigkeit des Investors, der Definition der geschützten Investition und den konkreten Voraussetzungen des jeweiligen Abkommens ab. Diese Fragen sollten bereits vor einer Transaktion geprüft werden.

Vertragliche und völkerrechtliche Schutzmechanismen unterscheiden: Neben den nationalen Verträgen und gesellschaftsrechtlichen Beteiligungsstrukturen können Investitionsschutzabkommen eigenständige Ansprüche gegenüber einem Staat begründen. Sie ersetzen jedoch keine sorgfältige vertragliche Absicherung der Investition.

Schiedsort und Anfechtungsmöglichkeiten berücksichtigen: Der Sitz eines Schiedsgerichts bestimmt maßgeblich, welches staatliche Gericht für die Kontrolle des Schiedsspruchs zuständig ist und welche verfahrensrechtlichen Regeln gelten. Im vorliegenden Fall war die Schweiz als Schiedsort maßgeblich für die gerichtliche Überprüfung.

Kostenrisiken realistisch kalkulieren: Das Verfahren zeigt außerdem, dass die Kostenverteilung in internationalen Schiedsverfahren nicht zwingend allein davon abhängt, in welchem Umfang eine Partei mit ihrer bezifferten Forderung Erfolg hat. Auch der Verfahrensverlauf, der Erfolg bei Zuständigkeits- und Haftungsfragen sowie das Verhalten der Parteien können eine Rolle spielen.

Das Verfahren verdeutlicht die praktische Bedeutung bilateraler Investitionsschutzabkommen und die Möglichkeiten, staatliche Eingriffe in Auslandsinvestitionen vor einem internationalen Schiedsgericht überprüfen zu lassen. Zugleich bestätigt die Entscheidung des Schweizer Bundesgerichts, dass die Aufhebung eines internationalen Schiedsspruchs am Schiedsort nur unter engen Voraussetzungen möglich ist.

Unternehmen und Investoren sollten deshalb bereits bei der Planung grenzüberschreitender Investitionen prüfen, welche Schutzrechte bestehen, welche Streitbeilegungsmechanismen zur Verfügung stehen und welche Folgen die Wahl des Schiedsorts für ein späteres Verfahren haben kann.

Dieser Beitrag wurde mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt. Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle rechtliche Beratung.

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