Im Außenwirtschaftsrecht stehen Instrumente zur Verfügung mit denen Ein- und Ausfuhr bestimmter Güter reguliert werden können:
Zölle
Der Import oder Export bestimmter Güter wird durch Zölle unattraktiv. Zölle sind nämlich finanzielle Abgaben, die beim direkten Eingang oder Verlassen von Waren in oder aus dem Wirtschaftskreislauf erhoben werden. Die Zölle unterteilen sich in Einfuhrzoll beim Import von Waren und Ausfuhrzoll beim Export von Waren.
Handelshemmnisse
Zölle sind „tarifäre Handelshemmnisse“, demgegenüber stehen „nicht-tarifären Hemmnissen“. Fremde Güter, die eine Bedrohung für die Produktion im eigenen Land darstellen, können mit entsprechenden Zöllen belegt werden, um die Bedrohung zu drosseln.
Einfuhrkontingente
Die Importquoten sind damit ein gutes Instrument im Außenwirtschaftsrecht, um Einfuhrkontingente für bestimmte Güter festzulegen. Mit Einfuhrkontingenten wird die maximale Menge eines Gutes festgelegt, die in einem bestimmten Zeitraum importiert werden darf.
Importverbote
Der nächste Schritt nach den Importquoten sind Importverbote. Ziel von Importverboten ist die Einfuhr bestimmter Güter komplett zu verhindern. Waren, die vorgeschriebenen Standards widersprechen oder Risiken mit sich bringen sollen somit nicht eingeführt werden. Beispielsweise müssen technische Waren wie Maschinen genauen Vorschriften entsprechen, um in die EU eingeführt werden zu können. Außerdem soll mit den Verboten verhindert werden, dass Tierprodukte aus einem ausländischen Markt, die den Hygienestandards der EU nicht entsprechen, eingeführt werden.
Import- oder Exportgenehmigung
Der Bundessicherheitsrat entscheidet in geheimen Sitzungen über die Ausfuhr von Waffen. Waffen benötigen nämlich beispielsweise eine Import- oder Exportgenehmigung. Import- oder Exportgenehmigungen müssen meist regelmäßig eingeholt werden.
Bestandteil des internationalen Wirtschaftsrechts
Außenwirtschaftsrecht ist ein Bestandteil des internationalen Wirtschaftsrechts.
Internationales Wirtschaftsrecht regelt globale Geschäfte.
Rechtsanwältin Julia Ziegeler
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