pro bono publico praktizieren

Der aus dem Lateinischen stammende Begriff „pro bono publico“ heißt „zum Wohle der Öffentlichkeit“. Gemeint ist damit eine freiwillige und unentgeltliche Arbeit. Fachkräfte wie Rechtsanwälte beraten dabei gemeinnützig. Im Rechtsgeschäft bedeutet dies kostenlose Beratung und Vertretung. Der Fachbegriff dafür heißt… mehr

Schiedsgerichte als Wächter des internationalen Wirtschaftsrechts

Sobald ein Abkommen aus dem Wirtschaftsvölkerrecht oder ein transnationaler Vertrag zwischen zwei Unternehmen gebrochen wird, muss der Konflikt vor einem Schiedsgericht ausgetragen werden. Schiedsgerichte wachen über das internationale Wirtschaftsrecht. Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Vertragsbruch im deutschen Recht Wird ein… mehr