Der aus dem Lateinischen stammende Begriff „pro bono publico“ heißt „zum Wohle der Öffentlichkeit“. Gemeint ist damit eine freiwillige und unentgeltliche Arbeit. Fachkräfte wie Rechtsanwälte beraten dabei gemeinnützig. Im Rechtsgeschäft bedeutet dies kostenlose Beratung und Vertretung. Der Fachbegriff dafür heißt „Pro-bono-Anwalt“ oder „Pro-bono-Mandat“.
Die gesellschaftlichen Verantwortung unserer Anwälte führt mithin dazu, dass wir in geeigneten Fällen Rechtsberatung erbringen, durch die ein guter Zweck gefördert wird.
Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.
Zweck eines Pro-bono-Mandats
Die Rechtsanwälte möchten sich mit Pro-bono-Arbeit für das Gemeinwohl engagieren. Pro-bono-Rechtsanwälte üben Pro-bono-Arbeit nämlich mit dem Ziel aus, das Know-How, die persönlichen sowie fachlichen Ressourcen einer Anwaltskanzlei für einem guten und sozialen Zweck zur Verfügung zu stellen.
Kostenlose Arbeit ist verboten
In vielen Fällen übernimmt die Rechtsschutzversicherung entstehenden Kosten. Ein Rechtsanwalt darf nicht kostenlos tätig werden. Rechtsberatung durch einen simplen Rat oder Hinweis ist nach § 8 RVG vergütungspflichtig.
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Arbeitsrecht verstehen
Wir freuen uns auf Ihren Anruf. Arbeitsverträge, Arbeitszeiten, Kündigungsschutz, Tarifverträge – das sind die wichtigen Themen im Arbeitsrecht. Das Arbeitsrecht regelt nämlich die rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Dazu gehört zunächst, dass Arbeitnehmer Anspruch auf einen Arbeitsvertrag haben. Im… mehr
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Gesellschafteraustritt – 5 Wege
Um die Stellung des Gesellschafters in einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) zu beenden stehen verschiedene Szenarien zur Verfügung. Der Gesellschafteraustritt unterliegt dabei einigen Bedingungen. Ob ein Gesellschafter dabei durch Verkauf, Kündigung, Austritt, Liquidation oder Auflösungsklage von der GmbH los… mehr