Der aus dem Lateinischen stammende Begriff „pro bono publico“ heißt „zum Wohle der Öffentlichkeit“. Gemeint ist damit eine freiwillige und unentgeltliche Arbeit. Fachkräfte wie Rechtsanwälte beraten dabei gemeinnützig. Im Rechtsgeschäft bedeutet dies kostenlose Beratung und Vertretung. Der Fachbegriff dafür heißt… mehr