pro bono publico praktizieren

Der aus dem Lateinischen stammende Begriff „pro bono publico“ heißt „zum Wohle der Öffentlichkeit“. Gemeint ist damit eine freiwillige und unentgeltliche Arbeit. Fachkräfte wie Rechtsanwälte beraten dabei gemeinnützig. Im Rechtsgeschäft bedeutet dies kostenlose Beratung und Vertretung. Der Fachbegriff dafür heißt… mehr

Nachfragekurve

Die nachgefragte Menge und der Preis eines Gutes stehen im Zusammenhang. Die Nachfragekurve dient zur optischen Darstellung dieses Zusammenhangs. Wir unterstützen Sie, nutzen Sie eine erste Beratung. Als Faustregel kann man sagen, dass mit steigendem Preis die nachgefragte Menge eines… mehr