Luftverkehr, Schifffahrt, Straßengüterfernverkehr und Schienenverkehr – wenn ausländische Verkehrsunternehmen gewerblich Binnentransporte ausrichten möchten, dann kommt die Kabotage ins Spiel. Kabotage (Cabotage) betrifft die Verkehrshoheit.
Ursprung von Kabotage
Der Begriff stammt ursprünglich aus der Küstenschifffahrt und wurde verwendet für die Fahrt zwischen den Seehäfen eines Landes. Im modernen Sprachgebrauch findet der Begriff Kabotage Verwendung, wenn ausländische Verkehrsunternehmen gewerblich Binnentransporte ausrichten. Das heißt die Beförderung von bezahlter Ladung von einem Platz zu einem anderen innerhalb des gleichen staatlichen Hoheitsgebietes.
Wir sind versiert im internationalen Wirtschaftsrecht.
Kabotagevorbehalt
Die Gesetze zur Kabotage sehen beispielsweise vor, dass der Transport zwischen zwei inländischen Binnenhäfen nur nationalen Unternehmen vorbehalten ist. Diese Regel gilt in der Bundesrepublik innerhalb der Binnenschifffahrt und heißt Kabotagevorbehalt. Der Kabotageverkehr unterliegen somit Einschränkungen. Im Luftverkehr herrscht ebenfalls der Kabotagevorbehalt und ist im § 23 LuftVG geregelt.
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Kabotagefreiheit
Dem Kabotagevorbehalt steht die Kabotagefreiheit gegenüber. Beispielsweise gilt auf dem Rhein Kabotagefreiheit.
Der Rhein ist die bedeutendste Wasserstraße in Deutschland.
Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.
Transportunternehmer, die Kabotageverkehr durchführen, müssen sich an die jeweiligen nationalen Marktordnungen halten. Diese Bedingung soll gewährleisten, dass in Deutschland ausländische Transporteure die garantierten Mindestpreise nicht unterbieten können.
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