a) Die Schiedseinrede ist rechtzeitig vor Beginn der mündlichen Verhandlung erhoben, wenn sie in der Einspruchsschrift nach Erlass eines Versäumnisurteils im schriftlichen Vorver-fahren erhoben wird. b) Das CISG findet auf die Frage der materiellen Einigung der Parteien auf eine Schiedsver-einbarung… mehr