Eine internationale Unternehmung führt Aktivitäten im Ausland durch. Dabei sind die Art der Auslandsaktivitäten sowie die beteiligten betrieblichen international ausgerichteten Funktionsbereiche unwichtig für die Einordnung.
Sobald eine Unternehmung beständig mit Direktinvestitionen in den Wirtschaftsprozess diverser Volkswirtschaften eingebettet ist, gilt sie als international.
Die nationale Unternehmung in Abgrenzung zur internationalen Unternehmung
Der internationalen Unternehmung steht die nationale Unternehmung gegenüber. Während nationale Unternehmen ihre Aktivitäten auf ein Land oder eine Volkswirtschaft, beschränken, sind internationale Unternehmungen in mehreren Ländern oder mehreren Volkswirtschaften tätig.
Das Verständnis des Begriffs orientiert sich an der verfahrensrechtlichen Anschauung der Internationalisierung. Sie richtet den Blick auf die jeweils grenzüberschreitend tätig werdende Unternehmung.
Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.
Weltunternehmung
Eine Weltunternehmung verteilt ihre Unternehmungen über die ganze Welt und erzielt auf allen diesen Märkten einen relativ hohen Marktanteil.
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Die Bedeutung des EDV-Recht im Wirtschaftsrecht
Das EDV-Recht, auch bekannt als Informationstechnologierecht oder IT-Recht, bezieht sich auf die rechtlichen Aspekte der Nutzung von elektronischen Datenverarbeitungssystemen und Informationstechnologien. Im internationalen Wirtschaftsrecht spielt das EDV-Recht eine bedeutende Rolle, da es die rechtlichen Rahmenbedingungen für den elektronischen Handel und… mehr